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Samstag, 12. Juli 2025
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Sprachförderung in KiTa und Grundschule – ein Kommentar

Olaf Lies lobt auf seiner Sommertour die Sprachförderprojekte des VPAK e. V. (Verein zur pädagogischen Arbeit mit Kindern aus Zuwandererfamilien). Nur: finanzielle Mittel kann er nicht versprechen.

So weit, so gut, was die Arbeit des VPAK e. V. in Osnabrück betrifft – so weit, so nicht gut, was die finanzielle Beteiligung des Landes Niedersachsen und der Stadt Osnabrück an einer Sprachförderung in KiTa und Grundschule betrifft und zwar aus folgenden Gründen:

Zum 1. August 2018 wurde in Niedersachsen die (früh-)kindliche Sprachbildung im Wesentlichen aus dem Grundschulbereich in den Elementarbereich (Kindertagesstätten) vorgezogen.

Auf der Internetseite „Bildungsportal Niedersachsen“ (https://bildungsportal-niedersachsen.de/) heißt es dazu:

Mit der gesetzlichen Verankerung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung als Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen ist jede Kita in Niedersachsen verpflichtet, die Sprachentwicklung jedes Kindes zu beobachten, zu dokumentieren und die „Entwicklung der sprachlichen Kompetenz kontinuierlich und in allen Situationen des pädagogischen Alltags (alltagsintegriert) zu unterstützen“.

Und:
Bei den Kindern, die im letzten Jahr vor der Einschulung keinen Kindergarten besuchen, führen die Schulen weiterhin im Rahmen der Schulanmeldung ein Sprachstandsfeststellungsverfahren durch. Die Förderung der Kinder, bei denen die Grundschule im Rahmen der Schulanmeldung einen besonderen Sprachförderbedarf feststellt und die keine Kindertageseinrichtung besuchen, erfolgt auch zukünftig durch Grundschullehrkräfte.

Nach §31 des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes (NKiTaG) stellt das Land Niedersachsen für diese Bildungsaufgabe den KiTas über die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe (Städte, Landkreise und Gemeinden) insgesamt 32,5 Mio. Euro jährlich zur Verfügung.

Diese Zuschüsse können wie folgt verwendet werden: Auf Basis eines zwischen dem örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und allen Trägern von Tageseinrichtungen seines Zuständigkeitsbereiches gemeinsam vereinbarten „Regionalen Sprachförderkonzeptes“ kann über die besondere Finanzhilfe zusätzliches pädagogisches Fachpersonal eingestellt bzw. die Verfügungs- und Leitungszeiten vorhandener Fachkräfte aufgestockt werden. Daneben können die Mittel auch für die Qualifizierung von Kräften in Kindertageseinrichtungen sowie für Fachberatung verwendet werden. Die besondere Finanzhilfe wird auf Antrag des örtlichen Trägers jeweils für ein Kindergartenjahr gewährt, steht aber grundsätzlich dauerhaft zur Verfügung.

Hierzu muss nun leider festgestellt werden, dass

  • nicht in allen KiTas Fachpersonal zur Verfügung steht, das die Sprachförderung übernehmen kann
  • die Anzahl der Wochenstunden, die für die Sprachförderung in den KiTas pro Gruppe zur Verfügung stehen, variiert und zwar je nach Kosten der Mitarbeitenden (je länger die Betriebszugehörigkeit ist, desto teurer) zwischen 1,75 und 3,5 Wochenstunden, inklusive Vor- und Nachbereitung und Fortbildung und egal, wie viele Kinder gerade zu fördern sind
  • nicht alle Vorschulkinder eine KiTa besuchen und dort eine Sprachförderung erhalten können, so sie denn notwendig wäre
  • eine Förderung von Kindern, die nicht in einer KiTa sind, bei denen aber bei der Schulanmeldung ein besonderer Sprachförderbedarf festgestellt wurde, durch GrundschullehrerInnen nicht stattfindet (ist nach Recherche jedenfalls nicht bekannt).

Im Hinblick auf einen gewünschten schulischen Erfolg und damit verbundener späterer fachlicher Berufsausbildung (egal, ob qualifizierte Ausbildung oder Studium) wünsche ich mir den verpflichtenden Besuch einer KiTa im Jahr vor der Einschulung, kleinere Gruppen und mehr Personal (mit festem Stundenschlüssel und nicht nach Finanzierbarkeit), damit auf eine individuelle Schulreife hin (sprachlich, motorisch, sozial usw.) gefördert werden kann.

Daher sehe ich auch die vor einigen Tagen von der Mehrheit im Osnabrücker Rat beschlossene  Beitragsfreiheit ab August 2026 auch für Krippenkinder, die die Stadt Osnabrück selbst tragen muss (die Beitragsfreiheit für Kinder ab 3 Jahren wird schon seit ein paar Jahren vom Land getragen), sehr kritisch.

Diese Maßnahme kostet mehrere Millionen Euro und wäre meiner Ansicht nach sinnvoller in die Bildung der Vorschulkinder angelegt, und würde außerdem ErzieherInnen und GrundschullehrerInnen entlasten.

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