Zahl der Hate Speech-Verfahren hat sich verfünffacht

Jahresbilanz der ZHIN / Havliza:
„Die Justiz hält dem Hass im Netz etwas entgegen!“

In Niedersachsen geht der Kampf gegen Hasskriminalität im Internet mit großen Schritten voran. Die „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet – Niedersachsen“ (ZHIN) bei der Staatsanwaltschaft Göttingen verzeichnete in den vergangenen zwölf Monaten 1.136 neue Verfahren. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 226 Verfahren. Diese Zahlen stellten am Dienstag Justizministerin Havliza gemeinsam mit dem Braunschweiger Generalstaatsanwalt Detlev Rust und dem Leiter der ZHIN, Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue, in Hannover vor.

Justizministerin Havliza: „Die ZHIN arbeitet jetzt zwei Jahre und es war eine sehr gute Entscheidung, im Kampf gegen den Hass im Netz eine spezialisierte Zentralstelle zu schaffen. Niedersachsen war neben Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen eins der ersten Bundesländer, das diesen Weg gegangen ist. Die Corona-Monate haben uns gezeigt, wie schnell sich die Menschen über ihre digitalen Geräte in abstrusen Gedankenwelten verlieren können, gepusht von anonymen Gleichgesinnten. Die Justiz hält dem Hass im Netz etwas entgegen!“

Generalstaatsanwalt Rust: „Das gelingt immer besser, wie die enorm angestiegene Zahl der Ermittlungsverfahren belegt. Diese Zunahme liegt daran, dass im 2. Jahr ihres Bestehens die ZHIN und ihre Arbeit bei den Geschädigten und bei meldewilligen Medienunternehmen – auch dank Presseveröffentlichungen – viel bekannter geworden sind. Hinzu kommen vermehrte Abgaben von anderen Staatsanwaltschaften, die die spezialisierte Arbeit der ZHIN schätzen gelernt haben.“

Ein inhaltlicher Schwerpunkt der ZHIN lag in den vergangenen zwölf Monaten in der Verfolgung von Hasskommentaren, in denen öffentlich zu Straftaten aufgerufen oder Straftaten gebilligt wurden. Häufig hatten diese Kommentare Bezug zu Corona-Maßnahmen der Politik.

Ein großer Teil der Verfahren (insgesamt 257) betraf Sachverhalte, in denen explizit Amts- und Mandatsträger Opfer von Hasskriminalität im Internet waren. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Verfahren, die rassistische (60) und/oder antisemitische Äußerungen (99) zum Gegenstand haben. Neben Beleidigungsdelikten hatten die Verfahren Tatvorwürfe wie etwa die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), die öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), das Billigen von Straftaten (§ 140 StGB) aber auch vom Gesetzgeber neu geschaffene Straftatbestände wie das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten (sog. Feindeslisten, § 126 a StGB) oder die verhetzende Beleidigung (§ 192a StGB) zum Gegenstand.

Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue: „Hasskommentare stehen häufig im Kontext zu aktuellen politischen und gesellschaftlichen Geschehnissen. Maßnahmen der Politik zur Eindämmung der Covid-19-Infektionszahlen werden verglichen mit der planvollen Vernichtung der jüdischen Bevölkerung im Nationalsozialismus. Der Davidstern mit dem Zusatz „ungeimpft“ oder die Verbreitung der Parole „Impfen macht frei!“ sind hierfür ein Beispiel. Es wird zur Tötung vom Impfärzten aufgerufen, missliebigen Politikern werden diffamierende Falschzitate in den Mund gelegt. Man „feiert“ die Ermordung zweier Polizisten oder solidarisiert sich mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine.“

Zum Ausgang der Verfahren: In 28 Prozent der erledigten Verfahren der vergangenen zwölf Monate[1] hat die ZHIN Anklage erhoben oder einen Strafbefehl beantragt. In 34 Prozent wurden die Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben oder – zum Beispiel – gegen eine Geldauflage eingestellt. In weiteren 38 Prozent der Fälle mussten die Verfahren eingestellt werden, weil die Äußerung entweder nicht strafbar war oder der Verfasser nicht ermittelt werden konnte.

„Auch wenn ein Großteil der Verfasser von Hasskommentaren namhaft gemacht werden konnte, gelingt es nicht immer, den Täter zu ermitteln“, so Oberstaatsanwalt Laue. „Dies liegt unter anderem daran, dass die häufig im Ausland ansässigen Betreiber sozialer Netzwerke auf Anfragen von Ermittlungsbehörden nicht oder nur zögerlich antworten, die zur Identifizierung des Täters benötigten IP-Adressen bereits gelöscht sind oder schlicht nicht nachgewiesen werden kann, welcher von mehreren Nutzern ein und desselben Gerätes den fraglichen Kommentar verfasst hat. Zudem ist nicht jeder geschmacklose Kommentar strafbar. Auch anstößige Äußerungen können von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sein, so dass solche Verfahren ebenfalls eingestellt werden müssen.“

Im zurückliegenden Jahr hat sich die ZHIN an insgesamt drei bundesweiten Aktionstagen zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz beteiligt. Zuletzt wurden am 20.6.2022 zahlreiche Wohnungen von Beschuldigten durchsucht. Geräte wie Tabletts, Smartphones und PC wurden beschlagnahmt. Hier ging es um Hasskommentare im Zusammenhang mit der Ermordung einer Polizistin und eines Polizisten in Kusel / Rheinland-Pfalz. In einem anderen Verfahren muss sich ein in Untersuchungshaft befindlicher Beschuldigter demnächst vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, seine über 20.000 Follower zur Tötung u.a. von Polizisten, Bürgermeistern und Richtern aufgerufen zu haben.

Die ZHIN bietet Privatpersonen, Medienunternehmen, Beratungsstellen und sonstigen Institutionen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert Hass und Hetze im Internet zur Anzeige zu bringen. Wer Opfer oder Zeuge eines Hasspostings beispielsweise bei Facebook oder Twitter wird, kann dieses unter www.hassanzeigen.de anzeigen, damit ein solches Verhalten nicht folgenlos bleibt.

Justizministerin Havliza: „Bei der ZHIN arbeiten hochspezialisierte Kolleginnen und Kollegen. Diese Spezialisierung entsteht nicht nur durch die tägliche Befassung mit den Delikten im Netz, sondern auch durch den guten Austausch mit den anderen Zentralstellen in Deutschland. Die bundesweite Zusammenarbeit klappt ausgezeichnet. Und was ich besonders wichtig finde: Es erfolgt eine einheitliche Beurteilung bestimmter Sachverhalte durch die ZHIN, die dann landesweit gleichermaßen angeklagt werden.“

 

Über die ZHIN:

Die Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft Göttingen wurde zum 1.7.2020 eingerichtet.

Das Ziel der ZHIN ist die effektive Verfolgung von Personen, die sich in einer Weise, die gegen das geltende deutsche Strafrecht verstößt, unter Zuhilfenahme des Internets äußern und sich durch stark aggressives Auftreten, Einschüchterung und Androhung von Straftaten auszeichnen. Durch diese Form von Hasskriminalität wird nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen und in Frage gestellt.

Über ihren Auftrag zur Strafverfolgung hinaus ist die ZHIN zentrale Ansprechstelle für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen für Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden Niedersachsens, etwa bei der grundsätzlichen strafrechtlichen Bewertung einschlägiger Hassbotschaften.

Mit einem Fortbildungsprogramm der ZHIN werden Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte für das Thema der Hasskriminalität weiter sensibilisiert und hinsichtlich der rechtlichen aber auch technischen Besonderheiten bei der Bearbeitung einschlägiger Fälle geschult. Durch ihre Aufklärungs- und Beratungstätigkeit im Rahmen zahlreicher Projekte leistet die ZHIN einen Beitrag zur Prävention gegen Hass und Hetze im Netz.

Aktuell arbeiten bei der ZHIN neben dem Leiter Oberstaatsanwalt Laue eine Staatsanwältin, ein Staatsanwalt und ein Informatiker.


[1] Diese sind nicht deckungsgleich mit den 1.136 Neueingängen.

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