Besteuerungsanteil des Ruhestandsgeld: 70 % der Rentenleistungen im Jahr 2024 waren einkommensteuerpflichtig
Einer der beliebtesten Bilder neoliberaler Ideologen ist jenes von Rentnerinnen und Rentnern, die es sich auf Kosten der Steuerzahlenden gut gehen lassen. Wie immer bei interessegeleiteten neoliberalen Zerrbildern wird ein schiefes Bild produziert: Im Gegensatz zu Deutschlands Superreichen steigen jene Ruhestandshaushalte seit vielen Jahren gewaltig, die besteuert werden.
Früher galt es noch als „normal“, dass Renten nicht besteuert werden. Diese Gerechtigkeitslücke ist längst geschlossen. Anlass genug, auf Fakten zu blicken.
Im Vorjahr haben in Deutschland 22,3 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 403 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stieg die Zahl der Rentenempfängerinnen und -empfänger im Vergleich zum Vorjahr um 0,75 % oder 167 000 Personen. Die Höhe der Rentenleistungen nahm im selben Zeitraum um 5,7 % oder 21,7 Milliarden Euro zu. 70 % dieser Leistungen zählten im Jahr 2024 zu den steuerpflichtigen Einkünften (282,6 Milliarden Euro). Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um rund 15 Prozentpunkte.
Die Ursache für den Anstieg des Besteuerungsanteils ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Basisversorgung. In der Übergangsphase wurden die Rentenbeiträge in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet.
Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil durch allgemeine Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind. Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes vom 27. März 2024 wurde die zunächst bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis zum Jahr 2058 verlängert. Erst ab diesem Zeitpunkt sind neue gesetzliche Renten voll einkommensteuerpflichtig.
2021 zahlten noch rund 41 % der Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer
Bei vielen Rentnerinnen und Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Rentenzahlungen steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Wie viele Rentnerinnen und Rentner für das Jahr 2024 Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt.
Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2021 vor. Demnach mussten rund 41 % oder 8,9 Millionen der insgesamt 21,9 Millionen Rentenbeziehenden Einkommensteuer zahlen. Im Vergleich zu 2020 stieg der Anteil um 0,74 Prozentpunkte beziehungsweise 214 000 Personen.
Weitere Einkünfte werden zu Recht einbezogen
Rentenempfängerinnen und -empfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder – lagen neben Renten noch andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte der Partnerin oder des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden.
Kurzum: In der Besteuerung hoher Einkommen – gleich, ob es sich dabei um Gehalt, Aktientantiemen, Zinseinkünfte oder Mieteinnahmen handelt – liegt der eigentliche Schlüssel für gesunde Staatsfinanzen – und zur Bekämpfung von Altersarmut wie verschlechterter gesundheitlicher Versorgung.