„Mit größerer Furcht verkündet ihr vielleicht das Urteil gegen mich, als ich es entgegennehme“
(„Maiori forsan cum timore sententiam in me fertis quam ego accipiam“).
„Wer zu philosophieren sucht, muss zuerst alle Dinge bezweifeln. Er darf nicht Stellung beziehen in einer Debatte, bevor er die verschiedenen Meinungen angehört hat, sie abgewogen und die verschiedenen Gründe dafür und dagegen betrachtet hat. Er darf nie richten oder Stellung beziehen auf Grundlage dessen, was er [nur] gehört hat, was der Mehrheit entspricht, wegen des Alters, der Verdienste oder des Ansehens des betreffenden Sprechers, sondern er muss entsprechend der Überzeugungskraft einer zusammenhängenden Lehre vorgehen, die sich an wirkliche Dinge hält und an eine Wahrheit, die im Lichte der Vernunft begriffen werden kann.“ (Giordano Bruno)
Am 8. Februar 1600 wurde das Urteil des Heiligen Offiziums verlesen: Giordano Bruno wurde wegen Ketzerei und Magie aus dem Orden der Dominikaner und aus der Kirche ausgestoßen und dem weltlichen Gericht des Gouverneurs in Rom überstellt, mit der herkömmlichen Bitte, dieser möge die Strenge des Gesetzes mildern und keine Strafen gegen Leib oder Leben verhängen. Außerdem wurden alle seine Schriften verboten, seine Werke sollten öffentlich zerrissen und verbrannt werden. Bruno reagierte auf das Urteil mit seinem berühmt gewordenen Satz:
„Mit größerer Furcht verkündet ihr vielleicht das Urteil gegen mich, als ich es entgegennehme“ („Maiori forsan cum timore sententiam in me fertis quam ego accipiam“).
Von dem weltlichen Gericht des römischen Gouverneurs wurde Bruno anschließend zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Von fast achtjähriger Kerkerhaft körperlich gebrochen, wurde der 52-jährige Giordano Bruno am 17. Februar 1600 auf dem Campo de’ Fiori verbrannt. Vor der Hinrichtung wurde Giordano Bruno angeblich die Zunge festgebunden, damit er nicht zum anwesenden Volk sprechen konnte.
Quelle: Wikipedia