Aktuelle Schulentwicklung in Osnabrück
Ganztagsangebote und übergreifende Inklusion bestimmen zwei wichtige Themen kommunaler Schulpolitik. Anlass genug, in beiden Handlungsfeldern eine Bestandsaufnahme zu machen.
Ganztag in der Grundschule: In Osnabrück top!
Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz) regelt die stufenweise Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/27. Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung.
Stadtrat und Stadtverwaltung haben dafür ganze Arbeit geleistet! Mehr als 70 Millionen Euro hat die Stadt als Schulträger in den Um- und Neubau der Grundschulen investiert. Zur zukünftigen Ausstattung von Grundschulen gehören eine Mensa und vielfältige Räumlichkeiten für den Nachmittagsbereich. Osnabrück ist mit diesem enormen finanziellen Kraftakt Vorreiter in Niedersachsen. Und vor allem schnell. Bereits jetzt haben viele Grundschulen nach dem „Osnabrücker Modell“ die Möglichkeit, den Erziehungsberechtigten ein Ganztagsangebot über die erste Klasse hinaus anzubieten. Als erste Stadt in Niedersachsen. Eltern äußern sich sehr zufrieden mit der Arbeit der Verantwortlichen in Rat und Verwaltung! Top!
Inklusion in Osnabrück: ab Klasse fünf ein Flop!
In fast allen Grundschulen wird die Inklusion nach den Vorgaben des Kultusministerium umgesetzt. Alle Schülerinnen und Schüler mit den verschiedenen Förderbedarfen werden gemeinsam unterrichtet. Die Grundschullehrkräfte leisten eine sehr umfangreiche und oft mühevolle Arbeit in ihren Lerngruppen.
Entgegen der Bestimmung in Paragraf vier des Niedersächsischen Schulgesetzes, nachdem „alle Schulen in Niedersachen inklusive Schulen sind“, nutzen die vier „öffentlichen Grundschulen des katholischen Bekenntnisses“ ihre Möglichkeit, sich Schüler des nichtkatholischen Bekenntnisses auszusuchen. „Inklusion“ bzw „Selektion“ nach Entscheidung der Schulleitung der katholischen Schulen. Warum gibt es diese Möglichkeit? Nach Antrag der „Grundschulen katholischen Bekenntnisses“ und Beschluss des Stadtrates dürfen diese Grundschulen eine bis zu 40 Prozent nichtkatholische Schülerschaft unterrichten. Der starke Rückgang der katholischen Kinder führt zu der merkwürdigen Situation, dass befreundete Kinder zwar gemeinsam im Sportverein in einer Mannschaft spielen, aber zwei unterschiedliche Grundschulen besuchen. Besonders kurios: Beide Grundschulen unterrichten in Nachbargebäuden (z. Bsp. Alber-Schweitzer-Schule und Heilig-Geist-Schule). Außenstehende schütteln über diese skurrile Situation seit Jahren den Kopf.
Anders in Voxtrup: Die Erziehungsberechtigten hatten vor 2010 ihre Kinder nur noch zögerlich zur katholischen Grundschule angemeldet. Offensichtlich wollten Erziehungsberechtigte nicht länger die unsinnige Trennung ihrer Kinder. Die „öffentliche Grundschule des katholischen Bekenntnisses“ wurde aufgelöst. Alle Voxtruper Kinder gehen seitdem in die öffentliche Grundschule! Gut so! Inklusion realisiert.
Und die Inklusion in den Schulen ab Klasse fünf?
In den beiden Gesamtschulen findet sich Jahr für Jahr bei den Anmeldungen für Klasse fünf die Anzahl von inklusiv zu unterrichtenden Schülerinnen und Schüler wieder, die dem Durchschnitt der Gesellschaft entspricht. Gut so!
Ganz anders bei den Gymnasien. Bei einer Anmeldezahl weit über 730 Schülerinnen und Schüler in den sieben Gymnasien Osnabrück staunt der Beobachter und reibt sich die Augen: Im Jahr 2023 waren es laut Statistik der Schulverwaltung drei (!) und aktuell sind fünf (!) Anmeldungen von Förderkinder. Mit diesen Zahlen findet Inklusion an den Gymnasien in Osnabrück faktisch nicht statt!
Die große Aufgabe und ganze Last der inklusiven Beschulung liegt bei den vier Oberschulen. Spitzenreiter in der Anmeldezahl ist die Oberschule am Sonnenhügel (24 Förderschüler inklusive einer Koop-Klasse mit der Förderschule Montessori). Insgesamt nehmen die Oberschulen 38 Förderschüler und -schülerinnen auf. Aufnahmezahl insgesamt: ca. 250 Kinder.
Warum müssen die Gymnasien sich nicht an den Paragrafen vier des Niedersächsischen Schulgesetzes zur „Inklusiven Schule“ halten? Das weiß niemand so recht. Es gibt in Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung für alle Gymnasien in jedem Jahrgang mindestens sechs inklusive zu beschulende Kinder aufzunehmen. Und in Niedersachsen: Fehlanzeige!
Bleibt die Frage nach der umfassenden Verantwortung der Schulleitung. Kommen die Oberstudiendirektoren und Oberstudiendirektorinnen ihren beamtenrechtlichen Verpflichtungen nach, wenn sie sich nicht vollumfänglich für die Umsetzung von Paragraf vier des Niedersächsischen Schulgesetzes „Inklusive Schule“ an „ihrer Schule“ einsetzen? Oder reichen vier Förderschüler in einem Jahrgang aller sieben Osnabrücker Gymnasien aus, um von „inklusive Schulen“ sprechen zu können?
Inklusion ab Klasse fünf ist in Osnabrück ein Flop!