spot_img
Aktuelle Kurzmeldungen aus OS & Umzuspot_img
Aktuelle Polizeimeldungenspot_img
Aktuelle Veranstaltungenspot_img
Freitag, 20. Februar 2026

Teil 17 der OR-Serie „Täter-Hetzer-Profiteure“: Dr. Franz Lucas (1911-1994)

KZ-Arzt, der an der Rampe in Auschwitz selektiert hat

Der Osnabrücker Dr. Lucas hat sowohl an den Selektionen als auch Erschießungen teilgenommen und wurde wegen Beihilfe zu gemeinschaftlichem Mord in vier Fällen an mindestens 1.000 Menschen während mindestens vier Selektionen lediglich zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. 

Franz Bernhard Lucas wurde am 15. September 1911 in Osnabrück als Sohn eines Schlachtermeisters geboren. Nach dem Schulbesuch des Gymnasium Carolinum in Osnabrück und des Gymnasiums in Meppen bestand er 1933 das Abitur in Meppen. Er studierte vier Semester Philologie in Münster. Sein Medizinstudium absolvierte er ab 1937 in Rostock und ab 1939 in Danzig, wo er es 1942 beendete und im gleichen Jahr zum Dr. med. promoviert wurde. Lucas war mit seiner Frau Susanne verheiratet und hatte zwei Kinder.

Bereits auf dem Gymnasium hat er aus seiner nationalsozialistischen Gesinnung kein Hehl gemacht, wie er in einem im Jahre 1937 abgefassten Lebenslauf hervorhob.


SA-, SS- und NSDAP-Mitglied, zuletzt SS-Obersturmführer

Von Juni 1933 bis September 1934 war er Mitglied in der SA, zum 1. Mai 1937 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 5.632.058). Zum 15. November 1937 schloss er sich der SS an (SS-Nummer 350.030), zuletzt ab 1943 im Rang eines SS-Obersturmführers. 1942 erhielt Lucas eine zweimonatige Ausbildung im Rahmen eines Führeranwärterlehrgangs bei der SS-ärztlichen Akademie der Waffen-SS in Graz.

Danach war er Truppenarzt in Nürnberg und Belgrad. Wegen „defätistischer Äußerungen“ musste Lucas kurzzeitig in einer Bewährungseinheit dienen. Mit Schreiben vom 27. September 1943 wurde er zum 1. Oktober 1943 zum Führungshauptamt – Amtsgruppe D – Sanitätswesen der Waffen-SS Berlin beordert. Zum 15. Dezember 1943 erfolgte die Versetzung zum von Enno Lolling geleiteten Amt D III für Sanitätswesen und Lagerhygiene des WVHA in Oranienburg.


Lagerarzt in Auschwitz, in Mauthausen, Stutthof, Ravensbrück und Sachsenhausen

Von Mitte Dezember 1943 bis Spätsommer 1944 war Lucas Lagerarzt im KZ Auschwitz I (Truppenarzt) sowie im KZ Auschwitz-Birkenau („Zigeunerlager“, Theresienstädter Familienlager). Danach folgten weitere kurzzeitige Einsätze im KZ Mauthausen 1944, KZ Stutthof 1944, KZ Ravensbrück 1944 und KZ Sachsenhausen im Januar 1945. Dort setzte er sich im März 1945 ab und tauchte, mit einem Empfehlungsschreiben eines weiblichen norwegischen Häftlings aus dem KZ Ravensbrück, in Berlin unter. Vor der Schlacht um Berlin floh Lucas im April 1945 nach Westen.


Todesbescheinigung des Justus Nussbaum

Am 8. Dezember 1944 bescheinigte Lucas als Lagerarzt und SS-Obersturmführer des KZ Stutthof den Tod des Justus Nussbaum, dem Bruder des berühmten Osnabrücker Malers Felix Nussbaum. Lucas attestierte, dass Justus angeblich im Lager-Block 13 um 6.50 Uhr morgens an „Herz – allgemeine Körperschwäche“ verstorben sei.


Teilnahme an Selektionen und Erschießungen

Sein Kollege in Ravensbrück, Percy Treite, sagte während des ersten Ravensbrück-Prozesses über den KZ-Arzt aus: „Dr. Lucas stand nicht unter meiner Verantwortung, er nahm an Selektionen für die Gaskammer und an Erschießungen teil. Nach Meinungsverschiedenheiten mit Dr. Trommer ging er nach Sachsenhausen und wurde als Strafe durch alle Lager in Deutschland geschickt.“

Treite führte weiter aus, dass Lucas und er die Ausstellung von Totenscheinen für verstorbene Häftlinge aus dem KZ Uckermark, die sie nie in Augenschein genommen hätten, verweigert hätten. Darüber hinaus sei er, Treite, bei den ersten Erschießungen anwesend gewesen. Danach habe er seine Teilnahme verweigert und Lucas habe seine Tätigkeit übernehmen müssen. Aber auch Lucas habe sich nach wenigen Tagen verweigert.

17. Februar 1949, Städtisches Krankenhaus Elmshorn: Der Entnazifizierungsausschuss entlastet Dr. Franz Lucas. Später wird er Hauptangeklagter im Auschwitzprozess.


Lucas entging Entnazifizierungsverfahren

Unmittelbar nach Kriegsende, am 17. Februar 1949, entging Lucas einem Entnazifizierungsverfahren, da er laut dem Entnazifizierungs-Hauptausschuss für den Kreis Pinneberg „keinerlei Bindungen zu NSDAP oder ihren Gliederungen hatte und von dem Gesetz zur Fortführung und zum Abschluss der Entnazifizierung nicht betroffen ist“ sei. Dr. Lucas erhielt sofort eine Anstellung am Stadtkrankenhaus Elmshorn, zunächst als Assistenzarzt, dann als Oberarzt und schließlich als Chefarzt der Gynäkologischen Abteilung. Nach Bekanntwerden der gegen ihn erhobenen Vorwürfe verlor er 1963 seine Anstellung und arbeitete in einer Privatpraxis. Sein Nettoverdienst belief sich nach eigenen Angaben auf 30.000 Mark im Jahr, außerdem besaß er gemeinsam mit seiner Frau ein Einfamilienhaus im Wert von rund 80.000 Mark.


1964 Rückkehr nach Auschwitz

Während der Gerichtsverhandlung im 1. Auschwitzprozess 1963-1965, die Lucas teilweise in Untersuchungshaft verbrachte, leugnete er zunächst, Selektionen durchgeführt zu haben; ebenso bestritt er, das Zeichen zum Einsatz des Zyklon B in den Vergasungskammern gegeben und die Ermordung überwacht zu haben. Zeugenaussagen widersprachen dieser Darstellung.

Im Dezember 1964 reiste das Gericht nach Auschwitz, um den Tatort in „Augenschein“ zu nehmen. Die Eindrücke an diesen beiden Tagen, die insbesondere die mitgereisten Verteidiger gewannen, veränderten ab Januar 1965 die Atmosphäre im Frankfurter Gerichtssaal. Als einziger Angeklagter war Dr. Lucas mitgereist. 200 bis 300 Journalisten aus ganz Europa, den USA und Israel machten die Ortsbesichtigung, die am 14. Dezember 1964 mit einer Gedenkminute an der (rekonstruierten) „Schwarzen Wand“ im Stammlager begann, zum publizistischen Großereignis.

Es zeigte sich, dass nahezu alle Aussagen einstiger SS-Leute zu widerlegen und im Gegenzug zahlreiche Anklagepunkte zu erhärten waren. Lucas hielt sich während der ganzen Zeit in der hinteren Reihe und ging mit gesenktem Haupt durch das Lager. Während des Gedenkens an der schwarzen Wand spielte er nervös an seinem Hut. Die Ortsbesichtigung war ihm – zunächst – zum Verhängnis geworden. Unwahrheiten kamen zutage, sodass Lucas am Ende doch verurteilt wurde.

Dr. Lucas bei der in Augenscheinnahme des KZ Auschwitz zu Beginn des Prozess Bild: Fritz Bauer Institut

Am 137. Prozesstag sagte erstmals einer der Angeklagten als Zeuge gegen einen Mitangeklagten in einem KZ-Prozess aus. Der ehemalige SS-Rottenführer Stefan Baretzki: „Ich bin doch nicht blind gewesen, als der Dr. Lucas auf der Rampe selektiert hat. (…) fünftausend Mann, die hat er in einer halben Stunde ins Gas geschickt, und heute will er sich als Retter hinstellen.“

Baretzki sagte nicht nur, dass Lucas so wie alle anderen SS-Ärzte selektiert hatte, sondern ergänzte auch, dass bei der „Liquidierung“ des Theresienstädter Familienlagers Baretzki sich selbst und auch einige Kollegen dafür eingesetzt haben, dass die Kinder nicht mit den Erwachsenen zusammen in die Gaskammern müssen. Damals rettete der Lagerführer Schwarzhuber die Burschen, wie an anderer Stelle beschrieben wurde.

„Die Mädchen konnte er aber nicht retten“, denn ihm unterstand das Frauenlager nicht, in das man sie hätte verlegen müssen, „und die hatten so schöne, lange Haare“, setzte Baretzki seine Aussage fort. „Da sind wir dann zu Dr. Lucas gegangen. Aber der hat das nicht gemacht.“ Gefragt, ob Lucas denn die Mädchen hätte retten können, antwortete Baretzki: „Ohne weiteres. Er hätte die Mädchen ins Frauenlager bringen können.“


Erst Selektionen geleugnet, dann Geständnis

Bei zunehmend ungünstigem Prozessverlauf gab Lucas nunmehr zu, an vier Selektionen beteiligt gewesen zu sein, dabei aber gegen seine Überzeugung und auf Befehl gehandelt zu haben.


Gespräche mit dem Osnabrücker Bischof Berning

Über seine Gewissenskonflikte und die Vorgänge in Auschwitz sprach Lucas nach eigener Aussage mehrfach mit dem Osnabrücker Bischof Hermann Wilhelm Berning. Dieser bedauerte angeblich, „dass eine praktische Hilfe etwa in Form von Obstruktion oder dergleichen unmöglich sei und riet mir in meinem eigenen Interesse, mich den gegebenen Befehlen zu fügen, um nicht selbst das Opfer einer rigorosen Justiz oder gar einer Liquidation ohne förmliches Verfahren zu werden.“


Urteil wegen Beihilfe zu gemeinschaftlichem Mord

Das Schwurgericht in Frankfurt am Main verurteilte ihn am 20. August 1965 wegen Beihilfe zu gemeinschaftlichem Mord in vier Fällen an mindestens 1.000 Menschen während mindestens vier Selektionen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.

Am 26. März 1968 wurde Lucas, der als einziger Angeklagter an der Ortsbesichtigung in Auschwitz teilgenommen hatte, aus der Haft entlassen. Im Revisionsurteil vor dem Bundesgerichtshof vom 20. Februar 1969 wurde ein neuer Prozess angeordnet. Über die Frage nach dem „Zwang an der Rampe“ von Auschwitz müsse aufgrund des im Prozess dargestellten positiven Charakterbildes von Lucas neu nachgedacht werden. Am 8. Oktober 1970 wurde er freigesprochen. Hierbei spielte eine Rolle, dass viele Häftlinge durchweg positiv über Lucas sprachen, während die Aussagen, die zu seiner Verurteilung führten, angeblich auf Hörensagen basierten.

Lucas sei zwar „an der Vernichtung von Menschen beteiligt“ gewesen, habe aber „nicht mit Täter-, sondern nur mit Gehilfenwillen“ gehandelt, hieß es unter Berufung auf den sogenannten Putativnotstand nach § 52 StGB. Ihn könne deshalb „kein Schuldvorwurf im strafrechtlichen Sinne“ treffen. Von 1970 bis zum 30. September 1983 arbeitete Lucas wieder in eigener Privatpraxis und starb am 7. Dezember 1994 in Elmshorn.

Vorhergehende Folgen und weitere Veröffentlichungen des ILEX-Kreises

spot_img
Februar 2026spot_img
Oktober 2023spot_img
Oktober 2025spot_img
März 2026spot_img
August 2024spot_img
Juni 2025spot_img
2015spot_img
November 2020spot_img
August 2024spot_img
erscheint Oktober 2026spot_img