Einkommensteuer mal einfach

Soso, unser Finanzminister will also nun auch noch die (kalte) Progression abmildern. Aber was bedeutet das eigentlich?

Erst einmal muss man wissen, dass die Steuer auf Einkommen (fast) jeglicher Art, also egal ob Lohn, Angestellten- oder Beamtengehalt oder der Überschuss bei Selbstständigen, nicht gleichmäßig besteuert wird.

Je nachdem, wie hoch der Verdienst ist und in welcher Lohnsteuerklasse man eingruppiert ist und wie viele Kinder und Steuerfreibeträge, z. B. für Aufwendungen von Fahrten zur Arbeitsstätte beim zuständigen Finanzamt angemeldet sind, ist der Prozentsatz, der als Lohn- oder Einkommensteuer an den Staat abgeführt werden muss, sehr unterschiedlich. Kleiner Nebensatz: hiervon werden Straßen gebaut, Schulen unterhalten usw.

Neben diesen Faktoren spielt aber noch die Höhe des sogenannten „zu versteuernden Einkommens“ eine große Rolle: Während Menschen mit einem recht geringen Monatslohn gar keine Steuern zahlen müssen, also das Einkommen einem Steuersatz von 0% unterliegt, klettert dieser Steuersatz stufenweise bis zu einem Spitzensatz von 42%. Ganz wenige Verdiener unterliegen dem „Reichen-Steuersatz“ von 45%.

Dieser Prozentsatz gilt übrigens bereits seit 2007 und ist seitdem der niedrigste Wert, den Deutschland je hatte (davor lag er immer um die 50% oder darüber).

 

Was bedeutet das nun?

0% Steuern zahlt im Jahr 2022 jemand, der bis zu 10.347 Euro im Jahr zu versteuerndes Einkommen erzielt (das sind 862,25 Euro im Monat; dabei dürfte es sich bei einem Mindestlohn von zur Zeit 10,45 Euro allerdings nur um ein Teilzeitarbeitsverhältnis handeln).

Aber: Ist der oder die Verdienende verheiratet und in Lohnsteuerklasse 5 eingestuft, weil der Ehepartner ein höheres Einkommen hat und deshalb die Lohnsteuerklasse 3 gewählt hat, werden trotzdem 81,91 Euro Lohnsteuer fällig.

Der Prozentsatz erhöht sich nun wie eingangs erwähnt stufenweise, bis bei 58.597 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen der Spitzensatz von 42% Einkommensteuer erreicht wird.

Die verschiedenen Lohnsteuerklassenkombinationen und Steuern auf Einkommen kann man sich exemplarisch in einem Brutto-Netto-Rechner anschauen (z.B. mit dem von der AOK: www.aok.de/fk/tools/rechner/gehaltsrechner/).

Einerseits ist die Idee, dass jemand, der viel verdient, einem höheren Steuersatz unterworfen wird, grundsätzlich ja erst einmal nicht schlecht. Aber sie hat doch so einige Haken und Fußangeln:

Zum Beispiel kann es bei einer relativ kleinen Lohnerhöhung passieren, dass ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin durch die sprunghafte Progression (Steuersatzerhöhung) plötzlich fast den gesamten Mehrverdienst an das Finanzamt abgeben muss.

Außerdem haben Bezieher niedriger Einkommen dadurch, dass sie nur sehr geringe oder keine Steuern zahlen müssen auch im Gegenzug keine oder nur wenig Möglichkeit, etwas „abzusetzen“ (z.B. Fahrtaufwendungen zum Arbeitsplatz, Arbeitskleidung, Fortbildungskosten usw.). Höhere Pauschalen bringen also wirklich nur denjenigen etwas, die auch Steuern zahlen und damit sowieso schon mehr verdienen.

Fazit: Eine Bitte an die Politiker, doch andere Entlastungswege zu finden, von denen alle gleichermaßen profitieren und „rauf mit dem Spitzensteuersatz“.

 

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