Dienstag, 30. April 2024

Dreiteilige Buchvorstellung von Peter Roberts „Feindbilder“ – Teil 3: „Rassismusverständnis des identitären Antirassismus“

Macht und Vorurteil
(Teil 1)
(Teil 2)

»Rassismus ist die Verknüpfung von Vorurteil mit institutioneller Macht«, schreibt die identitäre Künstlerin und Aktivistin Noah Sow. »Rassismus ist keine persönliche oder individuelle Einstellung, sondern ein institutionalisiertes System, in dem soziale, wirtschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen für weißen Alleinherrschaftserhalt wirken. Rassismus ist ein globales Gruppenprivileg, das weiße Menschen und ihre Interessen konsequent bevorzugt. ›Individuelle Teilhabe an Rassismus liegt dann vor, wenn das objektive Resultat eines Verhaltens diese Beziehungen verstärkt; unabhängig davon, ob eine subjektive Intention dahinter steht.‹«

Macht wird damit zum Grundelement der identitären Rassismusdefinition. Allgemein akzeptiert ist dagegen die umfassende Definition der Vereinten Nationen im »Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung« (ICERD), das 1969 in Kraft getreten ist und zu deren Umsetzung sich auch Deutschland verpflichtet hat. Sie lautet: »In diesem Übereinkommen bezeichnet der Ausdruck ›Rassendiskriminierung‹ jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird.«

Diese Definition wird auch von Identitären gern herangezogen – aber leider falsch interpretiert. So zum Beispiel, wenn Daniel Gyamerah, Vorstandsmitglied des Bildungs- und Empowerment-Projekts »Each One Teach One e.V.«, von der »menschenrechtlichen Definition« von Rassismus spricht, »die ganz klar sagt, rassistische Diskriminierung bezieht sich auf den Effekt, unabhängig davon, ob man es böse meint oder nicht«. Oder wenn der Politikwissenschaftler Joshua Kwesi Aikins in einem Sachverständigengutachten für eine Enquetekommission des Thüringer Landtags über diese Definition schreibt: »Dabei macht die Formulierung ›zum Ziel oder zur Folge hat‹ unmissverständlich deutlich, dass für ein Vorhandensein rassistischer Diskriminierung der diskriminierende Effekt und nicht die Intention der Diskriminierenden ausschlaggebend ist. Diese menschenrechtliche Setzung weist damit weit über die in Deutschland oft zu beobachtende definitorische Engführung von Rassismus hinaus.«

Mit Letzterem hat Aikins recht, mit Ersterem aber nicht. In diesem Punkt irrt auch Gyamerah. Wenn etwa eine »auf der Hautfarbe beruhende Unterscheidung zum Ziel oder zur Folge hat, ein gleichberechtigtes Genießen von Grundfreiheiten zu beeinträchtigen« – was die ICERD-Rassismusdefinition erfüllt –, bedeutet das im Gegenteil, dass schon die Absicht (»Ziel«) als Rassendiskriminierung gilt, nicht erst die Wirkung (»Folge«), aber die natürlich erst recht. Es kommt also sehr wohl auch auf die Absicht an, nicht nur auf die Wirkung.

Natürlich ist es vollkommen richtig, das Augenmerk auf die Wirkung rassistischen Denkens und Handelns zu lenken. Wenn eine schwarze Person von weißen Rassisten verprügelt wird, sollen sich diese z.B. vor Gericht nicht damit herausreden können, sie seien »eigentlich« gar keine Rassisten oder hätten gar nicht die Absicht gehabt, eine rassistische Tat zu begehen, also sei diese auch nicht rassistisch. In der identitären Auslegung dieses Gedankens wird die Wirkung jedoch verabsolutiert, und die Absicht spielt gar keine Rolle mehr. »Wird eine […] als ›Rasse‹ konstruierte Gruppe gegenüber der eigenen als minderwertig eingestuft und führt diese Auffassung zur Ausgrenzung und Marginalisierung dieser Gruppe, handelt es sich um Rassismus«, werden Annita Kalpaka und Nora Räthzel in »Verflechtungen«, einem Studienheft der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, zustimmend zitiert. »Rassismus ist also […] mit Macht verknüpft. Nur wenn die Gruppe, die eine andere als minderwertige ›Rasse‹ konstruiert, auch die Macht hat, diese Konstruktion durchzusetzen, kann von Rassismus gesprochen werden.« Aus dem »zum Ziel oder zur Folge hat« der ICERD-Definition – aussagelogisch eine Disjunktion, es genügt also schon eine der beiden Bedingungen – wird hier eine Konjunktion, nämlich »zum Ziel und zur Folge hat«: Rassismus ist es nur, wenn die »Auffassung« in der Praxis auch wirklich »zur Ausgrenzung und Marginalisierung dieser Gruppe« führt. Genauso wie die angeblich aus historischen Gründen zwingende Reduzierung der zu Rassismus fähigen Personen auf Weiße ist auch dies eine unzulässige Verengung der ICERD-Definition. Das durchsichtige Ziel, identitäre Antirassist*innen a priori von jedem Rassismusverdacht freizusprechen, wird damit zwar theoretisch erreicht – meist haben sie ja eben nicht die Macht, ihre »Auffassungen« durchzusetzen –, aber die absurde Folge ist, dass man plötzlich bei niemandem mehr »von Rassismus sprechen kann«, solange er nicht die Macht hat, entsprechende Taten zu begehen.

Wenn Hein Duckdich in seinen Keller hinabsteigt, die Tür hinter sich schließt und brüllt: »Zur Hölle mit allen Negern!«, dann ist das zweifellos eine rassistische Handlung.
Aber da ihn niemand hört und er auch nicht die Macht besitzt, sie zur Hölle zu schicken, kann man nicht »von Rassismus sprechen«?

Wie steht es mit den Mördern von Eberswalde? Kalpaka und Räthzel zufolge konnte man bei ihnen anscheinend auch erst in dem Moment von Rassismus sprechen, als sie Amadeu Antonio zu Tode prügelten, »weil er schwarz war – und deswegen zur Zielscheibe Rechtsextremer wurde«, wie die Amadeu Antonio Stiftung zur Motivlage der Täter schreibt. Und bei den Nationalsozialisten kann man offenbar erst ab ihrer Machtergreifung 1933 »von Rassismus sprechen« – und von Antisemitismus, oder gilt da etwas anderes? –, denn vorher besaßen sie ja nicht die Macht, ihre Auffassungen in die Tat umzusetzen.

Nach meinem Verständnis sind Menschen, bei denen man »nicht von Rassismus sprechen« kann, keine Rassisten. Eigentlich eine Tautologie. Folglich wären Amadeu Antonios Mörder erst mit ihrer Tat und die Nazis erst mit ihrer Machtergreifung zu Rassisten geworden.

Die im Studienheft »Verflechtungen« zitierte Äußerung von Kalpaka und Räthzel ist in meinen Augen geschichtsrevisionistischer Unsinn. Schon seltsam, so etwas in einer Publikation der KZ-Gedenkstätte Neuengamme lesen zu müssen.

Im Übrigen verwickelt sich die antirassistische Identitätspolitik mit ihrer »Rassismus ist Macht«-Logik in innere Widersprüche. Einerseits sind wir alle Rassist*innen, auch
wenn wir nichts Rassistisches denken, sagen oder tun, andererseits sind gerade Rassist*innen so lange keine, bis sie zuschlagen. Auf jeden Fall dürften sich die wahren Rassist*innen die Hände reiben, denn sie verschwinden völlig in der Masse der identitären Fantasie-Rassist*innen.


Gekürzter und bearbeiteter Auszug aus dem Buch „Feindbilder – das weiße Universum des identitären Antirassismus“ von Peter Robert (renitenT Verlag, 2021).
Den vollständigen Text samt Quellenangaben gibt es hier als PDF-Download: Feindbilder

Abdruck mit freundlicher Genehmigung des renitenT Verlags

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