Anklage gegen Bob Dylan wegen sexuellen Missbrauchs fallengelassen

Alles heiße Luft
Dylans Anwalt zeigt sich empört, „dass der Fall überhaupt vor Gericht gebracht wurde“.

Eine Frau, die namentlich nicht genannt werden will und sich deshalb hinter den Initialen J. C. verbirgt, war im Sommer letzten Jahres mit der Behauptung an die Öffentlichkeit getreten, Bob Dylan habe sie 1965 als Zwölfährige sexuell missbraucht.

Nun hat sie ihre Klage unwiderruflich zurückgezogen, einen Tag nachdem Dylans Anwälte sie beschuldigt hatten, wichtige Beweise vernichtet und die Integrität des Falls gefährdet zu haben. Ein Forum, das sich als ein Pro-Dylan-Organ versteht, hatte die Identität der Frau als eine gewisse Joan Carr aus Greenwich Connecticut enthüllt.

In ihrer Klage behauptete die Frau, Dylan habe sie 1965 über einen Zeitraum von sechs Wochen missbraucht und sie „emotional vernarbt und psychisch geschädigt“ zurückgelassen. Die Anwälte des Künstlers nannten den Fall sofort „böswillig, rücksichtslos und diffamierend“. Bei einer Anhörung am Donnerstag (28. Juli) bat die Klägerin den Bundesrichter, ihn als vorurteilsbelegt abzuweisen, was bedeutet, dass er nicht erneut vorgebracht werden kann. Der Schritt erfolgte, nachdem ihr vorgeworfen wurde, Beweismittel gelöscht zu haben, was eine Geldstrafe nach sich ziehen könnte.

„Dieser Fall ist abgeschlossen. Es sei empörend, dass es überhaupt erst dazu gekommen sei, sagte Dylans leitender Anwalt Orin Snyder von der Anwaltskanzlei Gibson Dunn in einer Erklärung gegenüber Billboard. „Wir freuen uns, dass der Kläger diese anwaltliche Täuschung fallen gelassen hat und der Fall als vorurteilsbeladen abgewiesen wurde.“

Die Anwälte von J. C. haben noch keine Stellungnahmen abgegeben. Rockhistoriker und Dylan-Experten bezweifelten von Anfang an die Wahrhaftigkeit der Anschuldigungen und belegten dies mit Indizien und Dokumenten, die zeigten, dass Dylan die meiste Zeit im April und Mai 1965 nicht am vermeintlichen Tatort in New York City gewesen sein konnte.

Die abrupte Niederschlagung des Falles erfolgte inmitten eines zunehmend chaotischen Verlaufs des Verfahrens, mit Warnungen vor möglichen Sanktionen, die plötzliche Entlassung der Anwälte der Klägerin und die Vorwürfe aus Dylans Lager, dass sie wichtige Textnachrichten und E-Mails gelöscht habe. Daraufhin erhöhte sich der Druck auf die Anwälte der Klägerin und sie selbst. Dylans Hauptanwalt Snyder informierte die Richter darüber, dass die fraglichen Nachrichten wahrscheinlich von der Klägerin vernichtet worden seien – in jedem Fall ein massiver Verstoß gegen die Verfahrensregeln. Dies alles und die drohende Möglichkeit, selbst mit Bußgeldern bzw. Strafen belegt zu werden, hat schließlich dazu geführt, dass die Klägerin ihr Vorhaben aufgab.

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