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Mittwoch, 14. Januar 2026

Zu Fuß e. V. will mehr Schutz des Fußverkehrs in Osnabrück

Verein sendet Merkposten an demokratische Ratsfraktionen

Prioritäten für die kommunale Verkehrspolitik in den nächsten Jahren Unsere Empfehlungen zum Fußverkehr richten sich an die politischen Parteien und ihre Kandidaten und Kandidatinnen für den Rat der Stadt Osnabrück sowie an die Kandidaten und Kandidatinnen für die Oberbürgermeisterwahl am 13. September 2026.

Wir möchten Sie damit auf vorrangige Verbesserungsnotwendigkeiten für den Fußverkehr in Osnabrück hinweisen und freuen uns, wenn Sie unsere Empfehlungen in Ihre Wahlprogramme einbeziehen.

Osnabrück braucht eine stadtweite Fußverkehrsstrategie und Maßnahmenplanung.
In der Verwaltung sind die dafür notwendigen Kompetenzen und Strukturen zu schaffen.

Der Fußverkehr braucht ein sicheres und attraktives Wegenetz mit barrierefreiem Umstieg in den Öffentlichen Verkehr.
Querungen müssen in kurzen Abständen und übersichtlich angelegt sein.

Ampelquerungen müssen genügend Zeit für Kinder, Ältere und mobilitätsbeeinträchtigte Menschen geben.
Bettelampeln führen zu höherer Lärm- und Schadstoffbelastung und diskriminieren die
Zufußgehenden. Sie sind abzuschaffen.

Haltestellen und Bahnhöfe müssen fußläufig ohne Konflikte mit anderen Mobilitätsfomen erreichbar sein.
Kühle und frische Luft durch großzügige ‚Grüne Finger‘ in Verbindung mit Bäumen und Entsiegelung in jeder Straße sind die Voraussetzung für den gesunden Aufenthalt im öffentlichen Raum auch bei Hitze.

Osnabrück braucht eine Verkehrsplanung, die Konflikte zwischen Fußverkehr, Radverkehr und Leih-E-Scooter durch getrennte Verkehrsführung von Vorneherein vermeidet.

Die Belastung von Gehwegen und Aufenthaltsflächen durch Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder und E-Scooter gefährdet zunehmend die Zufußgehenden.
Eine weitere Verschärfung des Problems ist absehbar, denn die Bundesregierung bereitet die Gleichstellung von E-Scootern mit Fahrrädern vor.

Wir fordern, auf ‚gemeinsame Geh- und Radwege‘ sowie auf das Verkehrszeichen ‚Radverkehr frei‘ für Gehwege und Fußgängerzonen grundsätzlich zu verzichten.
Sogenannte ‚Andere Radwege‘ auf Gehwegen (Altradwege, die den aktuellen Regelwerken nicht entsprechen) müssen wieder dem Fußverkehr gewidmet werden. Bei Neuplanungen muss der Grundsatz gelten, den Rad- und Scooter-Verkehr auf die Fahrbahnen zu planen.

Für gewerblich angebotene Leih-E-Scooter fordern wir die Einrichtung fester Sharing-Stationen.

Osnabrück braucht eine Aufklärungs- und Sensibilisierungskampage für Radfahrende und E-Scooter-Nutzende, die die Rücksichtnahme gegenüber Zufußgehenden in den Vordergrund stellt und über die rechtlichen Verpflichtungen für den Zweiradverkehr informiert.

Die langjährige Duldung der Nutzung von Gehwegen, Fußgängerzonen und Aufenthaltsbereichen durch Fahrräder und E-Scooter hat das weitgehende Fehlen eines Unrechtsbewußtseins gefördert.

Es fehlt regelmäßig das Verständnis für die Eigen- und Fremdgefährdung durch schnelles Fahren, schwere Lastenräder und Pedelecs sowie E-Scooter.
Die
Zufußgehenden werden offensichtlich nicht als gleichberechtigte Partner sondern als Hindernis für das schnelle Vorankommen gesehen.

Kontakt: ruth.hammerbacher@zufuss.de

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