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Donnerstag, 15. Januar 2026

Beantragte Regelinsolvenzen im Dezember 2025: +15,2 % zum Vorjahresmonat

Oktober 2025: 4,8 % mehr Unternehmens- und 7,6 % mehr Verbraucherinsolvenzen als im Vorjahresmonat

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Dezember 2025 um 15,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.


4,8 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2025 als im Oktober 2024

Für Oktober 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen insgesamt 2 108 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 4,8 % mehr als im Vorjahresmonat. Die Forderungen der Gläubiger aus den vom Oktober 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 2,6 Milliarden Euro. Im Oktober 2024 hatten die Forderungen bei rund 3,8 Milliarden Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen trotz steigender Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Oktober 2024 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Oktober 2025.


Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Oktober 2025 in Deutschland insgesamt 6,1 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 12,3 Fällen. Danach folgte das Gastgewerbe mit 10,5 Fällen sowie das Baugewerbe mit 8,5 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen. Im Oktober 2025 gab es insgesamt 6 709 Verbraucherinsolvenzen. Das waren 7,6 % mehr als im Vorjahresmonat.


Einstellung der Veröffentlichung vorläufiger Ergebnisse

Mit dem Berichtsmonat Dezember 2025 stellt das Statistische Bundesamt die Veröffentlichung vorläufiger Angaben zu den Regelinsolvenzen auf Basis der Insolvenzbekanntmachungen der Amtsgerichte ein. Die endgültigen Ergebnisse werden auch weiterhin in der bisherigen Form veröffentlicht.

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