Iburger Straße: ein Fall für die Kommunalaufsicht?

Groß: „Nicht der Ratsbeschluss zur Umweltspur in der Iburger Straße, sondern OB Pötter verstößt gegen das Recht!“

Der OB-Kandidat der Linken Osnabrück, Dr. Thomas Groß, der zudem Experte für Verwaltungsrecht ist, erklärt, dass das Vorgehen von OB Pötter zur vom Rat beschlossenen Einführung einer Umweltspur in der Iburger Straße rechtswidrig ist. Er fordert die Ratsmehrheit auf, dagegen in der Sitzung im April, die das Thema abschließend behandeln soll, die Kommunalaufsicht anzurufen.

Wie Groß erläutert, sei das Vorgehen zum einen formal rechtswidrig. Die Oberbürgermeisterin könne die Durchführung eines Beschlusses nicht einfach verweigern, sondern müsse, wenn sie ihn für rechtswidrig hält, Einspruch nach § 88 NKomVG einlegen, so dass die Entscheidung letztlich bei der Kommunalaufsicht landet, also im Innenministerium des Landes.

Professor Dr. Thomas Groß. Foto: Die Linke Osnabrück

Zum anderen sei der Beschluss des Rates vom 1.7.25 aber auch inhaltlich nicht rechtswidrig, so dass er sofort umgesetzt werden müsse. Nach § 45 StVO kann eine Umweltspur u.a. zur Verbesserung des Klimaschutzes angeordnet werden. Der Klimaschutz ist ein Belang von überragender Bedeutung, was sich unmittelbar aus Art. 20a GG ergibt, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimabeschluss festgestellt hat. Außerdem sind die Gemeinden durch das Bundes- und das Landesklimaschutzgesetz verpflichtet, ihren Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen zu leisten.

Da im Verkehrssektor jetzt bereits ein großer Rückstand bei der Erreichung der verbindlichen Sektorenziele besteht, müssen dringend alle Maßnahmen ergriffen werden, die zu einer Reduktion der Emissionen von Autos führen, da diese der Hauptverursacher im Verkehrssektor sind. Dagegen haben der Bus- und der Fahrradverkehr, die durch eine Umweltspur gefördert werden, eine sehr viel bessere Emissionsbilanz. Ziel ist gerade eine Verlagerung des Verkehrs vom Auto zu umweltfreundlicheren Verkehrsmitteln.

Die Leichtigkeit des Verkehrs ist dagegen bei der Entscheidung nur zu berücksichtigen, so dass sie auch zulasten des Klimaschutzes zurückgestellt werden kann. Auch die Verkehrssicherheit ist vorrangig.

spot_img
März 2026spot_img
Oktober 2023spot_img
April 2026spot_img
Oktober 2025spot_img
August 2024spot_img
Juni 2025spot_img
2015spot_img
November 2020spot_img
August 2024spot_img
erscheint Oktober 2026spot_img