Massenmörder am Lago Maggiore
Der Bau- und Kunstschlosser, der als Mitglied der Division SS-Totenkopf und SS-Leibstandarte Adolf Hitler am Lago Maggiore in Italien zum Massenmörder wurde und seinen Lebensabend in Dissen verbrachte
Friedrich Wilhelm, Rufname Fritz, Bremer wurde am 3. Dezember 1919 in Staßfurt, Bezirk Magdeburg, als Sohn des Steinmetzes, Wilhelm Bremer und seiner Frau Maria, geboren und hatte 4 Geschwister. Bis zum Jahre 1934 besuchte er die Volksschule und erlernte hiernach bis 1938 das Bau- und Kunstschlosserhandwerk. Im Jahre 1938 trat er bei der Waffen-SS ein, Standarte Totenkopf, Oberbayern, nachdem er ungefähr seit November 1933 bei der Hitler-Jugend (HJ) gewesen ist. Die Standarte lag zunächst in Dachau bzw. im Jahre 1939 war er mit Teilen der Standarte in Brünn und später, bei Kriegsausbruch, bei Freimann in der Nähe von München.
Am Westfeldzug in Frankreich nahm er als Rottenführer der Division SS-Totenkopf, zumindest Gruppenführer, teil. Nach Abschluss des Westfeldzuges besuchte er bis März 1941 die SS-Junkerschule Bad Tölz. Nach Beendigung des Lehrganges kam er als Zugführer zum Ersatz-Bataillon Deutschland in Prag. Etwa im Juli 1941 wurde er nach Finnland verlegt, erkrankte dort und kam zum Wachbataillon SS-Leibstandarte Adolf Hitler in Berlin-Lichterfelde. Dort blieb er bis Januar 1942, bevor er per Lufttransport in die Nähe von Leningrad zum Fronteinsatz transferiert wurde und später dann zur Stammeinheit in den südlichen Frontabschnitt. Im Sommer oder Spätsommer 1942 kam die Einheit aus dem Raum Charkow in den Raum westlich Paris. Im Januar 1943 wurde seine Einheit wieder nach Charkow zum Fronteinsatz verlegt und nahm an der Bjelgerod-Offensive teil, um dann plötzlich in den Südabschnitt nach Oberitalien verlegt zu werden.
Bremer wurde am 20. März 1931 zum SS-Standarten-Junker und am 20. April 1941 zum SS-Untersturmführer befördert. In Frankreich wurde er im November 1942 SS-Obersturmführer. Während des Einsatzes in Russland, ca. Februar 1943, übernahm Bremer die Kompanie. Bei den Einsätzen im Juli 1943 erlitt die Einheit erhebliche Verluste und wurde ungefähr im August 1943 in den Raum Innsbruck, dann in den Raum Verona verlegt. Die Soldaten quartierten sich in Meina, Baveno, Intra und Stresa am Lago Maggiore ein.

Die LSSAH (Leibstandarte Adolf Hitler) wurde wegen der unsicheren Lage in Italien aus der Ostfront herausgelöst. Nachdem im Mai 1943 Afrika endgültig verloren war und am 10. Juli 1943 die Alliierten in Sizilien gelandet waren, fand in Italien der sogenannte Badoglio-Putsch statt. Am 25. Juli 1943 wurde Mussolini abgesetzt. Offenbar befürchtete die deutsche Truppenführung eine Landung der Alliierten in Oberitalien. Vor allen Dingen aber war man auf deutscher Seite hinsichtlich der Haltung des Bundesgenossen Italien unsicher, bevor am 8. September 1943 der Waffenstillstand mit der Badoglio-Regierung vereinbart wurde. Es war für diese Truppe vornehmlich eine Zeit der Ruhe bzw. der Ausbildung des Ersatzes. Das kam auch darin zum Ausdruck, dass die in Russland eingesetzten Offiziere, Unterführer und Mannschaften nach und nach ihren Jahresurlaub erhielten. Die Entwaffnung führte im Gebiet Verona das hierhin am 7. September 1943 zurückverlegte 1. Bataillon durch, das in Vertretung für den wahrscheinlich wegen Urlaubs abwesenden Bataillonskommandeur Hans Becker spätestens ab dem 25. August 1943 von Hans Röhwer geführt wurde. Jedenfalls hatte er an diesem Tage die Urlaubsbewilligung im Soldbuch von Fritz Bremer für die Zeit vom 28. August bis 18. September 1943 als Kommandeur i.V. unterzeichnet.

Bremer hat in seinen späteren Aussagen bestätigt, dass die Besprechung der Kompanieführer, auf der die Tötung der in der Region lebenden italienischen und griechischen Juden am Lago Maggiore besprochen und befohlen wurde, sehr kurz war, aber wer letztlich den Befehl ausgesprochen habe, daran konnte er sich nicht erinnern. Vieles sprach aber dafür, dass Krüger, Röhwer und Schnelle bei der Besprechung anwesend waren. Den gemeinsamen Tötungsentschluss gaben Krüger, Schnelle und Bremer als Befehl an ihre Untergebenen weiter.
Am 22. September 1943, rief Bremer die Unterführer seiner Kompanie zu einer Besprechung in Baveno zusammen. Außer Bremer waren mit Sicherheit Plöger als Spieß, Schulz und die Unterführer Neitzel sowie Treuter anwesend. Bremer teilte mit, dass in dieser Nacht die Juden in Meina zu erschießen seien. Er bezog sich dabei auf einen Befehl von oben und fragte nach Freiwilligen. Von den Anwesenden meldete sich niemand freiwillig. Darauf erklärte Bremer sinngemäß: „Dann muss ich es befehlen“. Dabei verteilte er Pistolen des Kalibers 08. Anhand einer Karte gab er den ungefähren Erschießungsort und wohl auch die Art der Erschießung (Genickschuss) bekannt. Weiter ordnete er an, dass und an welcher Stelle die Leichen später in Zeltplanen eingewickelt, mit Steinen beschwert und mit Draht verschnürt in Booten auf den Laggo Maggiore zu fahren und dort zu versenken seien.
Später erklärte Bremer auch Leithe, dass er mit zu dem Erschießungskommando gehöre. Leithe wandte dagegen ein, dass so etwas nichts für ihn sei. Bremer wurde ärgerlich und dienstlich und sagte zu Leithe, es handele sich um einen Befehl. Während der sich anschließenden Fahrt nach Meina gemeinsam mit Bremer fragte Schulz Bremer, warum die Juden erschossen würden. Bremer erklärte energisch, er solle das viele Fragen lassen, er – Bremer – sei Kompanieführer. Am Abend erklärte Bremer den in Meina Dienst tuenden SS-Soldaten, dass in dieser Nacht die im Grand Hotel in Meina bewachten Juden zu einem anderen Ort gebracht würden, dass bei einem evtl. Fluchtversuch zu schießen sei. Den anwesenden Hotelgästen wurde befohlen auf ihre Zimmer zu gehen und diese in dieser Nacht nicht zu verlassen. Die Wachen auf dem obersten Flur, auf dem sich die Juden befanden, wurden verstärkt. Die Zeugen Zachariat und Gerretz mussten dort sogar mit einem Maschinengewehr Aufstellung nehmen. Dann wurden in dieser Nacht zwölf der Verhafteten in insgesamt 3 Transporten zu je 4 Personen weggebracht. Kurz vor 22.00 Uhr erschienen Bremer und Schulz auf dem obersten Flur. Die Juden wurden aus ihren Zimmern gerufen. Bremer bezeichnete insgesamt 4 Personen, ohne diese bei ihrem Namen zu nennen mit den Nr. 1, 2, 3, 4 und befahl ihnen zu folgen.
Es waren das jüngere Ehepaar Mosseri (Giacomo, 23 J. und Ehefrau Odette 20 J.), Frau Mazzucchelli und Vitale Cori. Sie wurden mit einem LKW abtransportiert. Das Erschießungskommando unter der Leitung Bremers, der selbst mitfuhr, fuhr dem Lastwagen voraus. Außer Bremer gehörten zu ihm Schulz, Leithe und wahrscheinlich Treuter. Nach kurzer Fahrzeit gab Bremer den Befehl zum Anhalten, weil man sich verfahren habe. Die Opfer sollten einen Weg rechts herunter gehen, um weiter unten wieder auf die serpentinenförmige Straße zu treffen. Als nunmehr die Fahrzeuge drehten, so dass das Licht ihrer Scheinwerfer auf die sich um Hinuntergehen anschickenden Juden fiel, fielen die Schüsse, die die 4 Opfer niederstreckten.
Die Schützen waren Bremer, Schulz und Leithe und wahrscheinlich Treuter. Lediglich Frau Lotte Mazzucchelli-Fröhlich machte den Versuch davonzulaufen, weil sie offenbar von dem ersten Schuss nicht niedergestreckt war, aber sie wurde sofort von einem Unterführer erschossen. Fast an der Ortsgrenze Meina wurden die Leichen abgeladen und dem bereitstehenden Versenkungskommando übergeben. Dann wurden jeweils 2 Leichen in ein Boot geladen, dort warf man die Leichen über Bord. Beim Überbordwerfen der Leichen kenterte ein Boot jedoch, so dass die Soldaten bei dem Versuch, schwimmend das Ufer zu erreichen, wegen ihrer schweren Bekleidung fast ertrunken wären.
Für den zweiten Transport wurden die alten Eheleute Mosseri (Bankdirektor Marco Mosseri 55 J. und Ehefrau Ester, geb. Button, 62 J.) sowie Vater und Mutter Fernandez-Diaz eingeteilt. Bei diesem Transport fuhr Bremer selbst jedoch nicht mehr mit, da die Aktion wie geplant ablief. Hinsichtlich des letzten Transportes um 03.00 Uhr nachts waren die Eheleute Torres (Raul und Valeria Nahim), Daniele Modiano und Vittorio Pompas (31 J.) die Opfer.
Weitere Transporte fanden in dieser Nacht nicht statt. Am Morgen waren jedoch in der Nähe des Straßenwärterhauses 3 Leichen aufgetaucht, nämlich mit Sicherheit die des Ehemannes Fernandez, des Vaters Mosseri bzw. wahrscheinlich die des Torres. Diese Kunde verbreitete sich rasch in Meina, so dass viele Einwohner Gelegenheit fanden, die Leichen zu sehen. Die SS-Angehörigen sperrten dann dieses Gebiet ab, beschwerten die Leichen erneut mit Steinen und ruderten sie wieder auf den See hinaus.
In der Nacht vom 23. auf den 24. September 1943 wurden schließlich der Großvater Dino Fernandez-Diaz und die 3 Kinder Fernandez-Diaz abtransportiert und getötet. Auch hier waren Schulz und Leithe beim Erschießungskommando dabei. Die Fahrt führte diesmal über Baveno hinaus zu einem abseits der Straße liegenden einsamen Ort. Die Opfer wurden wieder von hinten durch Schüsse niedergestreckt und im See versenkt.
In Intra wurde eine ganze Familie ausgelöscht, ihre Überreste im Heizungskeller verbrannt. In Stresa kommandierte Hans Krüger die Erschießungen, in Baveno Herbert Schnelle. Das Töten erstreckte sich über mehrere Tage. Die Osnabrücker Justiz ging später von 56 Opfern aus.

Aus den gesamten Vernehmungen von Bremer ging immer wieder hervor, dass er ein harter, ja hartgesottener Mann war, der nur dann die Wahrheit einräumte, wenn ihm nichts anderes mehr übrigblieb. Bremer war weder in Internierungshaft noch in Kriegsgefangenschaft. Nach dem Kriege tauchte er zunächst unter dem Namen „Fritz Lakotta“ unter. Das Entnazifizierungsverfahren wurde in Neuss durchgeführt und Bremer erhielt den Bescheid, dass das Verfahren eingestellt sei. Seit 1951 führte er wieder seinen richtigen Namen. Bremer sagte aus, dass er zunächst in Büderich bei Düsseldorf gewohnt habe, dann nach Neuss umgezogen sei und seit 1962 in Dissen ansässig gewesen wäre.
Bei der Kripo-Außenstelle Büderich war eine Bestrafung Bremers am 15. Juli 1953 wegen Trunkenheit am Steuer durch das Schöffengericht in Neuss – Az. 22 Ms 154/53 – zu 700 DM Geldstrafe vermerkt.
In Düsseldorf hat Bremer eine Kunstschmiedewerkstatt betrieben, in der zeitweise bis zu 13 Arbeitskräfte beschäftigt gewesen sein sollen. Der Betrieb muss aber 1957/58 eingegangen sein, da Bremer stark dem Alkohol verfallen und zweimal in der Entziehungsanstalt in Delbrück untergebracht gewesen sein soll.
Im Jahre 1957 wurde seine erste Ehe mit seiner Frau Helene, geb. Manz, die er im Jahre 1941 geheiratet hatte und mit der er 3 Kinder hatte, geschieden.
Im Februar 1958 wurde von Georg Jecht, wohnhaft in Dissen, Bahnhofstr. 27, ein Kompanietreffen in Dissen/Bad Rothenfelde organisiert. Dieses fand über Pfingsten 1958 statt und beinhaltete einen gemeinsamen Spaziergang zur Waldgaststätte nach Aschendorf bei Bad Rothenfelde, ein Mittagessen, Kaffeetrinken unter dem Motto „Weißt Du noch?“, Abendessen und anschließend Tanz. Zugesagt hatten 10 Kameraden, darunter auch Krüger sowie Röhwer. Die Übernachtungen sollten im Hotel von Paul Horst, dem Bruder eines vermissten Kameraden (Goswin Horst) stattfinden.
Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf war unter dem Az. 22 Ms 59/55 gegen Bremer ein Haftbefehl zur Strafverbüßung erlassen worden – 1 Monat Gefängnis wegen fahrlässiger Verkehrsgefährdung; diesbezüglich wurde Bremer am 5. November 1962 in Dissen durch die Kripo Osnabrück festgenommen und in das Landgerichtsgefängnis in Osnabrück überführt worden.
Verheiratet war Bremer seit dem 31. August 1962 mit Liselotte, geb. Beinkämpen.

Am 25. Oktober 1964 wurde Bremer, der zu dieser Zeit in Bethel als Kunstschmied arbeitete, in Dissen, aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Osnabrück vom 22. Oktober 1964 festgenommen, in das Osnabrücker Gefängnis gebracht und einen Tag später in der Strafanstalt Lingen interniert. Er wurde beschuldigt, im September/Oktober 1943 in Meina, Bavena, Intra und anderen Orten am Lago Maggiore/Italien nach einem gemeinschaftlich mit anderen Einheitsführern des Regiments gefassten Entschluss und teils gemeinschaftlicher Tatausführung, aus Mordlust und sonstigen niedrigen Beweggründen heimtückisch dreißig bis fünfzig Menschen getötet zu haben, indem er jüdische Menschen wegen derer Abstammung und Zugehörigkeit zur jüdischen Rase, die er nach der Rassenhetze der damaligen Machthaber für minderwertig hielt, festnahm, überwiegend bei Dunkelheit in abgelegenen Gegenden schleppte oder transportieren ließ und sie dort oder in Gebäudekellern von hinten erschoss oder durch Untergebene der Einheit erschießen ließ und die Leichen der Opfer im Lago Maggiore versenkte, irgendwo verscharrte oder verbrannte.
Am 16. November 1964 hat Bremer bei einer Befragung durch die Sonderkommission Z in der Strafanstalt Lingen zugegeben, den Befehl zur Erschießung der Juden an Schulz und Leithe erteilt zu haben.
Wegen einer schweren Krebserkrankung (Carcinom mit Verhornungsneigung im Bereich der rechten Mandel- und Hypopharyne-Gegend) und den daraus folgenden sofortigen therapeutischen Maßnahmen, die nicht operabel waren, wurde Bremer am 30. Dezember 1965 aus der Untersuchungshaft entlassen und ist am 4. Mai 1966 im Krankenhaus Erpen verstorben.
Das Landgericht Osnabrück hat am 5. Juli 1968 unter Aktenzeichen 17 Ks 3/67 (1/67) in der Strafsache die Angeklagten Röhwer, Krüger und Schnelle unter Freisprechung im Übrigen wegen eines gemeinschaftlichen Mordes begangen in gleichartiger Tateinheit an zweiundzwanzig (22) Menschen zu je lebenslangem Zuchthaus verurteilt. Die Angeklagten Schulz und Leithe wurden wegen Beihilfe zu einem Mord begangen an gleichartiger Tateinheit an zwölf (12) Menschen zu je drei (3) Jahren Zuchthaus verurteilt.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 17. März 1970 für Recht erkannt: „Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Schwurgerichts in Osnabrück vom 5. Juli 1968, soweit es sie verurteilt, aufgehoben. Das Verfahren gegen die Angeklagten wird eingestellt. Die Kosten fallen der Landeskasse zur Last.“
Das Verfahren wurde wegen Verjährung der Strafverfolgung eingestellt. Ferner wurde beschlossen, dass den Angeklagten kein Anspruch auf Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft zustand, mit folgender Begründung: „Das Schwurgericht war überzeugt, dass die Angeklagten die Mordtaten, wegen derer sie angeklagt waren, begangen haten. Nach Auffassung des Senats besteht gegen die Angeklagten zumindest der besonders naheliegende Verdacht, dass sie im Herbst 1943 eine größere Zahl italienischer Juden getötet oder die Tötung unterstützt haben, indem sie die Ohnmacht der Opfer ausnutzten. Solche Verbrechen stehen sittlich auf tiefster Stufe. Der Senat schließt daher Entschädigungsansprüche nach § 2 Abs. 2 UHaft EntschG aus.“

Die Entrüstung in Italien war groß, als am 3. April 1970 die Nachricht über die Einstellung des Verfahrens in der Presse erschien.
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