Vom Trommler der Osnabrücker SA zum Leiter des KZ Börgermoor im Emsland
Von Joscha Hollmann
Waldemar Schmidt, bis November 1933 in Osnabrück an der Iburger Straße 69 wohnhaft, war Leiter des Spielmannzugs der Osnabrücker Sturmabteilung (SA). Schmidt wechselte 1933 als Lagerleiter des Konzentrationslagers Börgermoor ins Emsland und wickelte das KZ ab, bevor es 1934 zu einem Strafgefangenenlager der Justiz umgewandelt wurde. Schmidts Verhalten wurde als außergewöhnlich bewertet: ‚Seine‘ Häftlinge nannten ihn später einen „Edelfaschisten“ und viele lobten ausdrücklich und unter Eid seinen Einsatz für ihre Sicherheit im Lager. Gleichzeitig profitierte Schmidt beruflich durch seine Treue gegenüber dem NS-Regime.
Waldemar Schmidt wurde als Sohn eines Landwirts am 13. Mai 1898 in Thorn-Rodeck (heute der kleine Stadtteil Rudak der Großstadt Toruń, Polen) geboren. Von 1904 bis 1912 besuchte er die Volksschule in Osnabrück und diente als junger Mann im Ersten Weltkrieg. Nach Kriegsende, ab November 1918, blieb er der Reichswehr verpflichtet und war als Unteroffizier zunächst in einem der rechtskonservativen und antidemokratischen Freikorps namens Rheinland wieder in Osnabrück stationiert. Dort traf er u.a. auf den späteren Bremer Gestapomann Karl Ripken (OR-Artikel folgt).
Probleme im Berufsleben und die Ausbildung zum Bürokraten
Von 1923 bis 1925 besuchte er die Heeresfachschule für Verwaltung und Wirtschaft, die er mit einer Reife für den gehobenen mittleren Dienst verließ. Am 4. August 1926 ließ Schmidt sich mit Abfindung aus der Reichswehr entlassen und machte eine Lehre als Büroangestellter. Zu dieser Zeit ist seine Wohnanschrift an der Iburger Straße 69 nachweisbar. Vom 1. Oktober 1927 bis 31. Dezember 1930 arbeitete er zwischenzeitlich als Wachmann bei den Klöcknerwerken. 1931 folgte ein Intermezzo als selbstständiger Kaufmann, das jedoch in Zeiten der Weltwirtschaftskrise nur ein Jahr später scheiterte und Schmidt im Konkurs zurückließ.

Die nationalsozialistische Gesinnung als Karrierefaktor
Waldemar Schmidt war schon während seiner misslungenen Selbstständigkeit 1931 der NSDAP (Aufnahme am 1. September 1931 mit der Mitgliedsnummer 628785) und wenig später der Osnabrücker SA beigetreten, angeblich aus musikalischen und finanziellen Gründen: „Man trat an mich heran mit dem Ersuchen, ein SA-Trommler-Korps aufzuziehen, hierzu müsste ich selbstverständlich Mitglied der SA sein. [So] habe ich bis 1932 […] hernach gegen Bezahlung in der SA Trommler-Unterricht gegeben“, gab Schmidt 1949 entschuldigend an. Bereits seit ca. 1927 sei er (ehrenamtlicher) Ausbilder und Leiter des Pfeiffer- und Trommlerkorps im Schützen-Club Schinkel gewesen, wie ehemalige Freunde ihm in seinem Entnazifizierungsverfahren bestätigen. Wegen seiner Leitungsposition stieg er bei der SA sofort im Offiziersrang eines Sturmführers ein.
Als solcher wird Schmidt in einem Wochenbericht der Politischen Polizei als Leiter des neu aufgestellten 5. Sturms des Sturmbanns Osnabrück von 15. Februar 1932 geführt. In den folgenden polizeilichen Beobachtungsberichten über die oft gewalttätigen Aktionen der SA, etwa gegen politische Gegner aus der KPD, wird sein Name dagegen nicht wieder geführt. Die Abwesenheit seines Namens belegt jedoch keinesfalls, dass er nicht an solchen Aktionen beteiligt gewesen sein könnte.
Vom SA-Sturmführer in Osnabrück zum Lagerleiter des KZ Börgermoor im Emsland
Nur wenige Wochen nach einer Anstellung bei der Osnabrücker Bezirksregierung als eifacher Bürogehilfe wurde Waldemar Schmidt Mitte November 1933 als Lagerleiter des Konzentrationslagers Börgermoor ins Emsland berufen. Rechtlich ist er nun laut Personalakte als Kriminalgehilfe bei der Gestapo Osnabrück angestellt. Das Lager gehörte zu den frühen nationalsozialistischen Konzentrationslagern und wurde als Haftort zu einem Synonym mit Gewalterfarungen und Unterdrückung für zahlreiche Osnabrücker NS-Gegner.
Schmidt dürfte weniger aufgrund seiner beruflichen Qualifikation, sondern wie viele seiner SA-Kollegen im Rahmen von Kompetenz- und Machtstreitigkeiten im jungen Regime zwischen dem preußischen Innenministerium unter Hermann Göring und der KZ-Verwaltung unter Heinrich Himmler in den Staatsdienst übernommen worden sein: Die frühen emsländischen Konzentrationslager unterstanden seit Juni 1933 dem Innenministerium.
Mit der Neuorganisation aller Konzentrationslager von Dachau aus unter Himmler und Theodor Eicke, dem Führer der SS-Totenkopfverbände und der SS-Wachverbände, befürchtete Göring, die Macht über die Lager einzubüßen, deren Wachtruppe eigentlich unter die Aufsicht der Schutzstaffel (SS) gestellt werden sollte. Nach einer kurzen Zwischenphase, in der Göring die Wachleute durch ihm unterstellte Polizisten austauschte, übernahmen dann zu dessen Machtsicherung in den Staatsdienst einberufene, treue SA-Männer wieder die Wachaufgaben, zu denen Schmidt offenbar zählte. Die wenigen Wochen als einfacher Büroangestellter der Bezirksregierung dürften eine bürokratische Ausbildungsfarce gewesen sein, denn seine verantwortungsschwere Dienstanweisung im Lager Börgermoor war es nun, das Konzentrationslager im Emsland abzuwickeln und aufzulösen.
Schmidt verlagerte auch dem gemeinsamen Wohnsitz mit seiner Frau Maria ins Emsland. Das Paar zog in ein Mehrfamilienhaus am zentralen Hauptkanal in Papenburg, das am 20. Dezember 1933 zum Sitz der Kommandantur der emsländischen Konzentrationslager wurde. Bei seinem Umzug ins Emsland begleitete ihn einer seiner SA-Freunde aus Osnabrück, Hermann Börsing, der zunächst unter Schmidt als LKW-Fahrer im Lager Börgermoor und später als solcher bei der Kommandantur in Papenburg im Gebäude der heutigen Polizeidirektion arbeitete.

Der „Edelfaschist“ von Börgermoor?
Im Konzentrationslager Börgermoor interpretierte Waldemar Schmidt seine Leitungsrolle anders als von einem SA-Sturmführer zu erwarten gewesen wäre: Der renommierte emsländische Heimatforscher und Experte zum Lager Börgermoor, Ewald Mescher, entdeckte bei seinen Recherchen Aussagen ehemaliger Häftlinge, die ihn als einen „‘Edelfaschist[en]‘“ bewerteten.

Diese Beurteilung Schmidts als „Ausnahmeerscheinung“ durch ehemalige Häftlinge findet sich in den ‚Persilscheinen‘, den damaligen Leumundszeugnisse Dritter, seines Entnazifizierungsprozesses, aber überraschenderweise ebenso in unabhängigen Zeitzeugeninterviews sowie in eidesstattlichen Aussagen in frühen Nachkriegsprozessen. So erinnerte sich zum Beispiel mit Willi Dickhut ausgerechnet ein KPD- und MLPD-Funktionär positiv an den SA-Lagerleiter Schmidt: „Er war korrekt und duldete keine Misshandlungen“ und der ehemalige Häftling Fritz Stahl bezeugte vor Gericht 1947 in Augsburg:
Schmidt „duldete keinerlei Misshandlungen, das Essen war erheblich besser, er achtete streng darauf, dass wir die uns zustehenden Portionen bekamen, und ließ einmal sogar einen Fischlieferanten, der zu wenig Fische geliefert hatte, in Schutzhaft nehmen. Er forderte sogar in einer Ansprache an die Gefangenen uns auf, jeden SA oder SS-Mann zu melden, der sich irgendeines Übergriffes schuldig machen würde. Auch sorgte er für eine anständige Freizeitgestaltungsmöglichkeit, indem er uns beispielsweise zur Ausübung des Sportes sonntags Fußbälle zur Verfügung stellte, uns Gelegenheit gab, zu musizieren, und uns sogar Theater spielen ließ“.
Andere frühere Häftlinge, wie der damalige Gemeindesekretär Fritz Arnolde aus Mausbach, bezeugten Schmidt, dieser habe „noch menschliches Mitgefühl“ gehabt; Ewald Funke empfand das Lagerleben im Vergleich zu den Verhältnissen im Wuppertaler KZ Kemna geradezu „erträglich“.
Diese ausschließlich positive Bewertung ehemaliger Häftlinge muss jedoch anhand zweier Beispiele relativiert werden. Schmidt bewegte sich in seiner Machtposition als Lagerleiter stets innerhalb der vom NS-Regime gesetzten Regeln und nutzte seinen Handlungsspielraum nur soweit zum Schutz der Häftlinge aus, wie er keine beruflichen oder gar persönlichen Konsequenzen trug. Auf den ersten Blick menschliches Handeln half den Häftlingen oft nur temporär oder unzureichend.
- Bei einem Zwischenfall zwischen dem zivilen Arbeitsanweiser Linnemann aus Börgermoor und dem Häftling Zymander (dessen Vornamen leider nicht bekannt sind), der nach Misshandlungen den schuldigen Anweiser ins Wasser gestoßen hatte, ließ Schmidt den Anweiser, nicht aber den Häftling bestrafen. Linnemann konnte seinen Wachdienst danach aber fortsetzen und weiterhin Häftlinge misshandeln, sobald Schmidt nicht in Reichweite war.
- Sein ehemaliger Freund und Begleiter aus Osnabrück Hermann Börsing bescheinigte Schmidt in dessen Entnazifizierungsprozess 1949 zwar, dass Schmidt
streng darauf geachtet [habe], daß in seinem Lager keine Mißhandlungen vorkommen und […] mehr als einmal die Wachmannschaft in diesem Sinne belehrt [habe]. Es sind in seinem Lager auch niemals Mißhandlungen vorgekommen – vielmehr war das Lager als das humanste Lager bei allen Wachmannschaften, den Einwohnern der dortigen Gegend u. selbst bei den Gefangenen anderer Lager bekannt. Schmidt tat auch viel für die Insassen seines Lagers. Er stellte Material für Theateraufführungen zur Verfügung, erlaubte Zirkusvorstellungen und stellte Musikinstrumente, die für das Wachpersonal bestimmt waren, den Gefangenen zur Verfügung.
Das ‚System Konzentrationslager‘, dessen Häftlinge wahllos ohne polizeiliches oder richterliches Verfahren in ‚Schutzhaft‘ ihrer Freiheit beraubt wurden, stellte Schmidt dafür aber nie offen in Frage.
Stattdessen zeigte er immer wieder auch brutale Härte, vermutlich aus Überzeugung und Glauben an die Regeln des Lagers; oder möglicherweise, um die Wachmannschaften hinter sich zu halten und sein Amt nicht zu gefährden. So bestrafte er etwa den Gefangenen Felix Lewandowski nach einem gescheiterten Fluchtversuch zunächst zur Folter mit acht Tagen Dunkelarrest, bevor dieser bei einem weiteren Versuch in Abwesenheit des Kommandanten Schmidt erschossen wurde, ohne dass im Anschluss Strafen durch Schmidt für die Ermordung nachweisbar ausgesprochen wurden.
Fortbildung und Karriere im Unrechtssystem der NS-Justiz
Nach der Abwicklung des Konzentrationslager Börgermoor wurde das Lager im Frühjahr 1934 in ein Staatliches Strafgefangenenlager der Justiz umgewandelt.

Waldemar Schmidt wechselte in das Strafgefangenenlager II Aschendorfermoor. Zwischen August 1937 und November 1938 setzte sich der Reichsminister der Justiz für die Beförderung Schmidts und der anderen Lagerleiter der emsländischen Strafgefangenenlager zu Verwaltungsoberinspektoren und damit ihrer Verbeamtung ein, obwohl keiner von ihnen die eigentlich notwendige Prüfung für den mittleren Strafvollzugsdienst abgelegt hatte. Ab April 1938 wurde er in der Strafanstalt Plötzensee, dem Zuchthaus Münster und dem Gefängnis (wohl die Alte Steinwache) Dortmund für den neuen Posten ausgebildet. Seine Einsatzorte sind Zeugen nationalsozialistischer Gewalttaten und Morde, an zweien erinnern heute Gedenkstätten an diese Verbrechen. Schmidt wurde in seiner Ausbildung ‚gut‘ im Sinne des Regimes und damit als systemtreu beurteilt.
In einer Beurteilung des Vorstands des Zuchthaus Münster vom 18.11.1938 heißt es wörtlich: „Schmidt ist durch und durch SA-Mann und ein zuverlässiger Gefolgsmann des Führers“, was Schmidt in seinem Entnazifizierungsverfahren 1949 als „überhebliche Ausdrücke eines überspannten Vorstandes“ herunterspielte. Die Ernennung zum Verwaltungsinspektor und damit die Übernahme ins gesicherte Beamtenverhältnis erfolgte schließlich am 19. September 1940; zu einer Beschäftigung in seinem neuen Amt kam es aber wohl nie.
Zweiter Weltkrieg, Wehrmachtsoffizier und Kriegsgefangenschaft
Nach den Erinnerungen des damaligen Kindes Otto B., der mit der Familie im selben Haus wie die Eheleute Schmidt am Papenburger Hauptkanal wohnte, verschwand Waldemar Schmidt irgendwann plötzlich. Man habe im Haus und auf der Straße gemunkelt, berichtete B. dem Autor dieses Textes, er sei in ein Strafbataillon nach Nordafrika versetzt worden. Tatsächlich diente Waldemar Schmidt aber, schon 1939 eingezogen zur Wehrmacht, zunächst als Stabsfeldwebel und Zugführer in der 1. Schützen-Ersatz-Kompanie des Infanterie-Ersatz-Bataillons 453 und durchlief bis 1945 zahlreiche militärische Stationen, zuletzt in Italien. Seine Ehefrau blieb allein in der Papenburger Wohnung zurück. An die alleinwohnende, zunehmend zurückgezogen agierende und isolierte Maria Schmidt erinnerte sich Otto B. auch nach 80 Jahren noch gut.
Über Schmidts Verhalten als Wehrmachtsoffizier sind keine Angaben mehr ermittelbar. Eine Anfrage beim Bundesarchiv ergab, dass die meisten Unterlagen seiner Einheiten nicht überliefert sind. Mögliche Kriegsverbrechen im Rahmen seiner Einsätze können ihm daher nicht nachgewiesen werden; sie können aber ebenso wenig ausgeschlossen werden. Ehemalige Untergebene bescheinigten Schmidt nach 1945 für sein Entnazifizierungsverfahren eine unpolitische und menschliche Haltung: „Ich übertreibe nicht, wenn ich behaupte, daß jeder der Kompanie den Oberleutnant Schmidt wegen seiner hervorragenden menschlichen Eigenschaften schätzte und mochte“ (Dr. iur. Herbert Strempel, damals Rechtsanwalt am OLG Hamm am 12. Juli 1948).
Schmidt geriet am 29. April 1945 in Mira (Venetien, Italien) am Fluss Etsch im Rang eines Oberstleutnants in britische Kriegsgefangenschaft. Handschriftlich vermerkte jemand vom britischen Personal zu einem unbekannten Zeitpunkt auf seinem Erfassungsbogen als Kriegsgegangener „Strong Nazi“. Er wurde zunächst im Camp 305 (Tel-El-Kebir, Ägypten) interniert, ab dem 7. September 1946 im großen Kriegsgefangenenlager Camp 307 (ab 1947 nummeriert als 380) bei Fanāra an den Bitterseen (Kgf. Nr. 090473).
Die britische Kriegsgefangenschaft in Ägypten galt wegen der schlechten Versorgung und Hitze als hart. Schon während der dortigen Haft erhielt er von einem anderen Kriegsgefangenen namens Hermann Haug aus Tobruk am 14. Juli 1947 den ersten „Persilschein“, wohl auf Schmidts Nachfrage. Dieser bedankte sich, dass Schmidt ihn bei dessen Anklage 1944 wegen Defaitismus, also dem Bezweifeln des militärischen Sieges mit möglicher Desertion, und einem drohenden Prozess vor einem deutschen Kriegsgericht mit seinem Tatbericht rettete: „Nur durch Ihr großes menschliches Verständnis u. Ihr tatkräftiges Umsetzen bewahrten Sie mich vor einer längeren Zuchthaus- oder gar Todesstrafe.“ Am 2. Februar 1948 wurde Schmidt mit Schließung des Camps entlassen. Über die Umstände seine Rückreise nach Deutschland ist nichts bekannt.
Entnazifizierung und ein Nachkriegsleben in Armut
Nach der Kriegsgefangenschaft zog Schmidt mit seiner Frau Maria zunächst nach Rösrath, in die Nähe Düsseldorfs. 1949 begann in Osnabrück der Entnazifizierungsprozess gegen ihn, in dem er am 25. März 1949 in die Kategorie IV (= Mitläufer) eingestuft wurde. Diese Einstufung wurde bereits nicht mehr von den britischen Behörden durchgeführt, die die Entnazifizierungsverfahren schon 1946 in deutsche Hand abgaben. Dadurch kam es vor allem in der britischen Besatzungszone zu zahlreichen Einstufungen in die weniger belasteten Kategorien, selbst von deutlichen Unterstützern des NS-Regimes. Schmidt konnte sich nicht selbst verteidigen, da er keine finanziellen Mittel für die Reise in seine frühere Heimat Osnabrück aufbringen konnte. Anfallende Gebühren von nur 20 DM musste er, nach eigener Bitte vom Gericht bewilligt, in Raten abbezahlen.
Neben den „Persilscheinen“ ehemaliger ‚Kameraden‘ der Wehrmacht konnte Schmidt auch ein Leumundsschreiben von Otto B.s Vater Theodor, Hauptlehrer an der Papenburger Mühlenschule und weiterhin im früheren Wohnhaus der Familien Schmidt und B. wohnhaft, anführen.

Der Aschendorfer Baumeister und Baugeschäftsbetreiber Bernhard Schulte setzte dagegen ein wenig hilfreiches Leumundsschreiben auf, in dem er offen zugab, unter Schmidts Leitung des Lagers II Aschendorfermoor mithilfe von „Arbeitskommandos“ aus Lagerinsassen, also zur Zwangsarbeit genötigten Häftlingen, für sein Unternehmen Arbeiten im Lager ausgeführt zu haben.
Dass Schmidts Karriere nur vom Nationalsozialismus profitierte und mit dem Zusammenbruch des Regimes endete, unterstreicht ein Vorgang unmittelbar im Anschluss an sein Entnazifizierungsverfahren: Wegen der ideologisch motivierten Übernahme in den Staatsdienst (1933) und der Verbeamtung (1940) bei eigentlich fehlender Qualifikation wurde Schmidt nicht nur eine Wiederanstellung in der Justiz im Staatsdienst von seinem neuen demokratischen Dienstherrn, dem Generalstaatsanwalt in Düsseldorf, verwehrt, wodurch Schmidt sich als Hilfsarbeiter über Wasser halten musste. Im Juni 1949 strengte nach der Ablehnung in Nordrhein-Westfalen der niedersächsische Minister für Entnazifizierung, Werner Hofmeister (CDU), nach Einsicht seiner (nicht mehr überlieferten Personalakte) eine Berufung gegen das Ergebnis der Entnazifizierung an. Seine Prüfung hätte um einen bzw. zwei Monate frühere Eintritte in NSDAP und SA ergeben, als Schmidt im Befragungsbogen angegeben habe. Seine SA-Mitgliedschaft vor 1933 sei ihm von den NS-Behörden für Dienstjahre vom Reichsjustizminister angerechnet worden, womit Schmidt seine Verbeamtung und damit wirtschaftliche Vorteile erlangt habe und damit Nutznießer des NS-Systems gewesen sei. Neben einer Neueinstufung sei ihm das passive Wahlrecht daher abzuerkennen, verlangte Hofmeister.
Schmidt legte gegen dieses Vorhaben erfolglos Widerspruch ein, obwohl er als Entlastungszeugen u.a. den Osnabrücker Bischof Wilhelm Berning (zu Berning vgl. Folge 19 der OR-Serie „Widerstand im Osnabrücker der NS-Zeit“) für sich gewinnen konnte. Weitere ungewöhnliche Leumundszeugnisse erhielt er auf Umwegen: Bei seiner Zeugenaussage gegen den ehemaligen Platzmeister des Lagers Börgermoor Willi Punke in Oldenburg traf er ‚seine‘ ehemaligen Häftlinge Kurt Wendt und Josef Bittner wieder. Beide bescheinigten ihm im Prozess unter Eid einen menschlichen Umgang mit den Häftlingen. Wendt reagierte auf Schmidts Anfrage nach einer Bestätigung von dessen Aussage für seinen eigenen Entnazifizierungsprozess in Osnabrück:
Werter Herr Schmidt,
natürlich bin ich erstaunt von Ihnen Post zu erhalten. Und, warum sollte ich Ihnen nicht meine Hochachtung aussprechen, obwohl ich es bereits im vorigen Jahr schriftlich u. am 25.02.49 vor Gericht gegen den ehem. Platzmeister Willi Punke unter Eid aussagte, daß ich es lediglich Ihrer Gerechtigkeit, die Sie nicht nur mir, sondern allen Lagerinsassen zuteil werden ließen, zu verdanken habe, heute noch unter den Lebenden zu weilen. Ich wüsste keinen meiner ehemaligen Leidensgefährten, der je über Sie geklagt hätte u. bin überzeugt, daß, wenn alles Aufsichtspersonal so gehandelt hätte wie Sie, keiner der in Oldenburg mehr od. weniger schwer unter Anklage stünde. Obwohl ich Ihnen dieses gerne noch mehr, als bei unserer Gegenüberstellung vor Gericht, pers. zum Ausdruck gebracht hätte, erlaubte es meine Zeit nicht, da mein Zug 17.30 Uhr fuhr; wünsche ich Ihnen stets in dankbarer Erinnerung alles Gute.
Kurt Wendt
Als ‚Kronzeugen‘ konnte Schmidt zudem von der Wuppertaler Kreisvereinigung der Verfolgte des Naziregimes (VVN) Karl Ibach (als Vorsitzenden) und Robert Brink beibringen, die folgende Worte über Schmidt zu Papier brachten:

Das Entnazifizierungsverfahren wurde schließlich dennoch nicht wieder aufgerollt. Stattdessen nahm der niedersächsische Minister für Entnazifizierung den Vorlageantrag dafür beim niedersächsischen Landesausschuss am 13. Oktober 1949 zurück, unter einer Bedingung; die Verbeamtung Schmidts wurde durch den Generalstaatswalt Düsseldorf Max Junker zum 19. Oktober 1949 annulliert:
[…] sind Sie […] ohne Rücksicht auf Ihre politische Überprüfung aus dem Justizdienst zu entlassen. Sie verlieren damit alle Rechte aus Ihrem früheren Beamtenverhältnis. Sie haben demgemäß keinen Anspruch auf Dienstbezüge und Versorgung und dürfen Ihre frühere Amtsbezeichnung nicht mehr führen, auch nicht mit dem Zusatz „a.D.“.
Waldemar Schmidt war nun mittel- und beruflich perspektivlos. Schließlich zog er nach Köln-Dellbrück, wo er am 30. Juli 1954 einen Antrag auf Gewährung einer Entschädigung nach §3 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes stellte. Das Verfahren lief bis ins Jahr 1962, der Ausgang ist ebenso unbekannt wie der Verlauf Schmidts letzter Lebensjahre und sein Todesdatum.
Finales Urteil
Schmidt selbst meinte im Rahmen seines Berufungsverfahrens, dass er „in damaliger dunkler Zeit den Häftlingen ein weitmöglichstes [sic] erträgliches und auch menschenwürdiges Leben sicherte. Oftmals unter Einsatz persönlicher Gefährdung“. Eine persönliche Gefährdung oder berufliche Konsequenzen musste er im NS-System aber nie fürchten oder tragen. Stattdessen wurde ihm seine Karriere, die erstmals durch sein Engagement im NS-Unrechtsstaat und seine Führungsrolle im menschenverachtenden Lagersystem auf die Erfolgsspur geriet, zum Verhängnis und er kehrte in der Bundesrepublik finanziell und beruflich in die einfachen Verhältnisse seiner Weimarer Jahre zurück.
War Waldemar Schmidt ein Täter, Hetzer oder Profiteur? Der Großteil seiner Biografie lässt sich nur noch aus eigenen oder freundschaftlichen Angaben in seinem Entnazifizierungsverfahren rekonstruieren, die hinsichtlich ihres Wahrheitsgehalts mit größter Vorsicht zu behandeln sind. Eine abschließende Bewertung seines Handelns sollte daher jede*r Leser*in selbst aus den obenstehenden Informationen vornehmen.
Ausgewählte Quellen und Literatur
- Entnazifizierungsakte Waldemar Schmidt, Niedersächsisches Landesarchiv, Abteilung Osnabrück Rep 980 Nr. 36571.
- Ermittlungsverfahren gegen den Viehhändler Willi Punke, Niedersächsisches Landesarchiv, Abteilung Oldenburg Rep 946 Best. 140-5 Nr. 770.
- Strafverfahren gegen Wachpersonal und Gefangene der Emslandstraflager, Niedersächsisches Landesarchiv, Abteilung Oldenburg Rep 946 Best. 140-5 Nr. 1219.
- Strafverfahren gegen Wachpersonal und Gefangene der Emslandstraflager, Niedersächsisches Landesarchiv, Abteilung Oldenburg Rep 946 Best. 140-5 Nr. 1232.
- Strafverfahren gegen Wachpersonal und Gefangene der Emslandstraflager, Niedersächsisches Landesarchiv, Abteilung Oldenburg Rep 946 Best. 140-5 Nr. 1414.
- Habbo Knoch: „Kampf im Moore“. Kameradschaftspraxis und Selbstverständnis der Wachmannschaften in den emsländischen Strafgefangenenlagern zwischen 1934 und 1942. In: KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hg.): Entgrenzte Gewalt. Täterinnen und Täter im Nationalsozialismus. Bremen 2002, S. 50-65.
- Ewald Mescher: Blumen vor der Hölle (2. erweiterte Auflage), Surwold 2025.
David Reinicke: Die „Moor-SA“. Siedlungspolitik und Strafgefangenenlager im Emsland 1934-1942, Göttingen 2022















