Volker Bajus: Brutaler Angriff auf obdachlosen Mann erschüttert Osnabrück

Bajus fordert vollständige Aufklärung und ein klares Zeichen gegen Menschenfeindlichkeit

Nach dem brutalen Angriff auf einen obdachlosen Mann in der Osnabrücker Innenstadt hat die Polizei Tatverdächtige identifiziert. Ein der Polizei zugespieltes Video führte die Ermittler zu einem 16-jährigen mutmaßlichen Haupttäter und einem 18-Jährigen, der die Tat gefilmt haben soll. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen im Kopfbereich. Die Ermittlungen dauern an.

Dazu Volker Bajus, Mitglied des Landtags und Oberbürgermeisterkandidat der GRÜNEN:
„Der Angriff auf den obdachlosen Mann erschüttert mich zutiefst. Das Video zeigt eine Tat, die mit voller Absicht und entsetzlicher Brutalität gegen einen wehrlosen Menschen verübt wurde. Ein Mensch, der ohnehin zu den Verletzlichsten unserer Gesellschaft gehört, wurde gezielt schwer misshandelt. Das macht fassungslos.

Diese Tat reiht sich leider in eine besorgniserregende Entwicklung ein: Gewalttaten gegen wohnungs- und obdachlose Menschen nehmen zu. Das ist Ausdruck einer Verrohung in Teilen unserer Gesellschaft. Armut und Wohnungslosigkeit werden offenbar immer häufiger nicht mehr als Folge schwerer persönlicher Schicksale verstanden, denen wir mit Empathie, Respekt und Hilfe begegnen müssen, sondern mit Verachtung und Entmenschlichung.

Umso dankbarer bin ich den vielen Menschen und Organisationen in Osnabrück, die sich Tag für Tag für wohnungslose Menschen einsetzen. Stellvertretend nenne ich den SKM und die vielen Ehrenamtlichen, die mit großem Engagement Hilfe leisten und den Betroffenen Würde und Unterstützung geben.

Ich hoffe, dass die Tat vollständig aufgeklärt wird. Dazu gehört auch, dass die Ermittlungsbehörden sorgfältig prüfen, ob ein rassistisches Motiv eine Rolle gespielt haben könnte. Sollte sich der Tatverdacht bestätigen, müssen die Täter mit den konsequenten Sanktionen rechnen, die das Jugendstrafrecht für derart schwere Gewalttaten vorsieht.

Besonders bedrückend ist zudem der Eindruck, dass die Tat möglicherweise auch deshalb begangen oder zumindest begleitet wurde, um ein Gewaltvideo zu produzieren und zu verbreiten. Das wirft die Frage auf, wie solche Aufnahmen in Umlauf geraten und welche Verantwortung Plattformbetreiber tragen, die die Verbreitung extremer Gewaltinhalte wirksam unterbinden müssen.“

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