Transparenz politischer Werbung
Die Osnabrücker Rundschau veröffentlicht politische Werbung nur unter klarer Kennzeichnung und Offenlegung der Finanzierung.
Politische Werbung wird bei der Osnabrücker Rundschau klar gekennzeichnet. Wir legen offen, wer sie in Auftrag gegeben und bezahlt hat, wie lange sie erscheint, was dafür gezahlt wurde und ob personenbezogene Daten für ihre Ausspielung genutzt werden.
Grundlage ist insbesondere die Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung.
Redaktionelle Beiträge, Kommentare, Satiren, Interviews und Meinungsbeiträge sind keine politische Werbung, solange dafür keine Zahlung oder sonstige Vergütung durch Dritte erfolgt. Wer bei uns wirbt, hat keinerlei Einfluss auf unsere redaktionelle Arbeit.
Aktuelle politische Anzeige – SPD
Sponsor: SPD-Unterbezirk Osnabrück-Stadt
Anschrift: Lengericher Landstr. 19 b, 49078 Osnabrück
E-Mail: buero.osnabrueck@spd.de
Zahlende Stelle: identisch mit dem Sponsor
Letztlich kontrollierende Stelle: keine abweichende Stelle angegeben
Veröffentlichungszeitraum: 28. August bis 13. September 2026
Vergütung: 500,00 Euro
Gesamtvergütung der bei der Osnabrücker Rundschau gebuchten Kampagne: 500,00 Euro
Sonstige geldwerte Leistungen: keine
Berechnung: Festpreis für die vereinbarte Bannerwerbung
Herkunft der Mittel: private Mittel, Ursprung innerhalb der Europäischen Union
Wahlbezug: Kommunalwahl und Wahl der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters der Stadt Osnabrück am 13. September 2026. Eine mögliche Stichwahl findet am 27. September 2026 statt.
Offizielle Wahlinformationen:
https://demokratisch.osnabrueck.de/de/wahlen/kommunalwahl-und-direktwahl-2026/
Targeting auf Grundlage personenbezogener Daten: nein
Personenbezogene Anzeigenschaltung: nein
KI für Targeting oder Anzeigenschaltung: nein
Die Anzeige wird nicht aufgrund personenbezogener Daten bestimmten Personen oder Personengruppen gezeigt.
Reichweite, Aufrufe und Klicks: werden für diese einzelne Anzeige technisch nicht gesondert erfasst.
Frühere Aussetzung oder Beendigung wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung: nein
Europäisches Archiv für politische Online-Anzeigen: Das von der EU vorgesehene Archiv befindet sich derzeit noch im Aufbau. Eine Kennnummer ist deshalb momentan nicht verfügbar. Sobald das Archiv zur Verfügung steht, beachten wir die dafür geltenden Vorgaben.
Stand: 25. August 2026
Kennzeichnung an der Anzeige
Die Anzeige wird unmittelbar als POLITISCHE ANZEIGE gekennzeichnet. Genannt werden der Sponsor, der Wahlbezug und ein direkter Hinweis auf diese Transparenzseite.
Für die aktuelle Anzeige lautet die Kennzeichnung:
POLITISCHE ANZEIGE
Sponsor: SPD-Unterbezirk Osnabrück-Stadt
Bezug: Kommunal- und OB-Wahl in Osnabrück am 13. September 2026
Kein Targeting auf Grundlage personenbezogener Daten
Transparenzinformationen
Hinweise und Beschwerden
Wer eine politische Anzeige bei uns für falsch gekennzeichnet oder die dazugehörigen Transparenzangaben für unvollständig oder unrichtig hält, kann dies kostenlos melden.
Kontakt: Osnabrücker Rundschau
E-Mail: redaktion@os-rundschau.de
Bitte nennen Sie möglichst die betreffende Anzeige, den Veröffentlichungszeitraum, den Grund der Beanstandung sowie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse.
Der Eingang einer vollständigen Meldung wird unverzüglich bestätigt. Wir prüfen Hinweise sorgfältig und nicht ausschließlich automatisiert. Fehlerhafte oder fehlende Angaben werden unverzüglich korrigiert oder ergänzt. Ist das nicht kurzfristig möglich, wird die betreffende Anzeige erforderlichenfalls bis zur Klärung nicht weiter veröffentlicht.
Meldungen im letzten Monat vor einer Wahl werden mit besonderer Dringlichkeit behandelt. Auf Anfrage informieren wir über die aufgrund einer Meldung ergriffenen Maßnahmen.
Rechtsbehelfsmöglichkeiten
Eine Meldung an die Osnabrücker Rundschau schließt andere gesetzliche Rechtsbehelfe nicht aus. Betroffene können ihre Rechte gegenüber zuständigen Behörden oder Gerichten geltend machen.
Die deutschen Aufsichtszuständigkeiten für die Verordnung (EU) 2024/900 sind derzeit noch nicht abschließend geregelt. Die Bundesnetzagentur beziehungsweise der dort angesiedelte Digital Services Coordinator ist vorläufig als Kontaktstelle für den Behördenaustausch benannt. Nach Angaben der Bundesnetzagentur kann der Digital Services Coordinator derzeit noch keine Aufsichtsaufgaben nach dieser Verordnung wahrnehmen.
Sobald die zuständige deutsche Aufsichtsbehörde abschließend feststeht, ergänzen wir hier die entsprechenden Kontakt- und Beschwerdemöglichkeiten.
Aktualisierung
Wir halten diese Angaben während des Veröffentlichungszeitraums aktuell und dokumentieren Änderungen nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben.


