Transparenz politischer Werbung
Politische Werbung wird bei der Osnabrücker Rundschau klar gekennzeichnet. Wir legen offen, wer sie in Auftrag gegeben und bezahlt hat, wie lange sie erscheint, was dafür gezahlt wurde und ob personenbezogene Daten für ihre Ausspielung genutzt werden.
Grundlage ist insbesondere die Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung.
Redaktionelle Beiträge, Kommentare, Satiren, Interviews und Meinungsbeiträge sind keine politische Werbung, solange dafür keine Zahlung oder sonstige Vergütung durch Dritte erfolgt. Wer bei uns wirbt, hat keinerlei Einfluss auf unsere redaktionelle Arbeit.
AKtuelle politische Anzeigen – Die Grünen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN / Volker Bajus – OB-Stichwahl Osnabrück 2026
Sponsor:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtverband Osnabrück
Anschrift / Sitz des Sponsors:
Große Straße 55
49074 Osnabrück
E-Mail-Adresse des Sponsors:
partei@gruene-os.de
Letztlich kontrollierende Stelle:
Keine abweichende letztlich kontrollierende Stelle angegeben.
Zahlende Stelle:
Identisch mit dem Sponsor: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtverband Osnabrück
Veröffentlichungszeitraum:
21. September 2026 bis 27. September 2026
Vergütung für die politische Werbung:
500,00 Euro
Gesamtvergütung der bei der Osnabrücker Rundschau gebuchten Kampagne:
500,00 Euro
Sonstige geldwerte Leistungen:
Keine
Berechnung der Vergütung:
Festpreis für die vereinbarte Bannerwerbung während des Veröffentlichungszeitraums.
Herkunft der Mittel:
Private Mittel, Ursprung innerhalb der Europäischen Union.
Bezug zu einer Wahl:
Stichwahl zur Wahl der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters der Stadt Osnabrück am 27. September 2026.
Offizielle Informationen zur Wahl:
Stadt Osnabrück – Kommunal- und OB-Wahl 2026:
https://demokratisch.osnabrueck.de/de/wahlen/kommunalwahl-und-direktwahl-2026/
Targeting auf Grundlage personenbezogener Daten:
Nein.
Die politische Anzeige wird nicht auf Grundlage personenbezogener Daten bestimmten einzelnen Personen oder Personengruppen angezeigt.
Einsatz von Targeting- oder Anzeigenschaltungsverfahren auf Grundlage personenbezogener Daten:
Nein.
Einsatz künstlicher Intelligenz für Targeting oder Anzeigenschaltung:
Nein.
Reichweite / Anzahl der Aufrufe:
Reichweite und Anzahl der Aufrufe der einzelnen politischen Anzeige werden technisch nicht gesondert erfasst.
Interaktionen mit der Anzeige:
Interaktionen mit der einzelnen politischen Anzeige, insbesondere Klicks, werden technisch nicht gesondert erfasst.
Frühere Veröffentlichung wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung ausgesetzt oder beendet:
Nein.
Stand dieser Transparenzangaben:
21. September 2026
Aktuelle politische Anzeigen – SPD
Sponsor: SPD-Unterbezirk Osnabrück-Stadt
Anschrift: Lengericher Landstr. 19 b, 49078 Osnabrück
E-Mail: buero.osnabrueck@spd.de
Zahlende Stelle: identisch mit dem Sponsor
Letztlich kontrollierende Stelle: nach Angaben des Sponsors
Veröffentlichungszeitraum: 28. August bis 13. September 2026
Vergütung: 500,00 Euro
Gesamtvergütung der bei der Osnabrücker Rundschau gebuchten Kampagne: 500,00 Euro
Sonstige geldwerte Leistungen: keine
Berechnung: Festpreis für die vereinbarte Bannerwerbung
Herkunft der Mittel: nach Angaben des Sponsors, Ursprung innerhalb der Europäischen Union
Wahlbezug: Kommunalwahl und Wahl der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters der Stadt Osnabrück am 13. September 2026. Eine mögliche Stichwahl findet am 27. September 2026 statt.
Offizielle Wahlinformationen:
https://demokratisch.osnabrueck.de/de/wahlen/kommunalwahl-und-direktwahl-2026/
Targeting auf Grundlage personenbezogener Daten: nein
Personenbezogene Anzeigenschaltung: nein
KI für Targeting oder Anzeigenschaltung: nein
Die Anzeige wird nicht aufgrund personenbezogener Daten bestimmten Personen oder Personengruppen gezeigt.
Reichweite, Aufrufe und Klicks: werden für diese einzelne Anzeige technisch nicht gesondert erfasst.
Frühere Aussetzung oder Beendigung wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung: nein
Europäisches Archiv für politische Online-Anzeigen: Das von der EU vorgesehene Archiv befindet sich derzeit noch im Aufbau. Eine Kennnummer ist deshalb momentan nicht verfügbar. Sobald das Archiv zur Verfügung steht, beachten wir die dafür geltenden Vorgaben.
Stand: 25. August 2026
Kennzeichnung an der Anzeige
Die Anzeige wird unmittelbar als POLITISCHE ANZEIGE gekennzeichnet. Genannt werden der Sponsor, der Wahlbezug und ein direkter Hinweis auf diese Transparenzseite.
Für die aktuelle Anzeige lautet die Kennzeichnung:
POLITISCHE ANZEIGE
Sponsor: SPD-Unterbezirk Osnabrück-Stadt
Bezug: Kommunal- und OB-Wahl in Osnabrück am 13. September 2026
Weitere Informationen: os-rundschau.de/transparenz/
Hinweise und Beschwerden
Wer eine politische Anzeige bei uns für falsch gekennzeichnet oder die dazugehörigen Transparenzangaben für unvollständig oder unrichtig hält, kann dies kostenlos melden.
Kontakt: Osnabrücker Rundschau
E-Mail: redaktion@os-rundschau.de
Bitte nennen Sie möglichst die betreffende Anzeige, den Veröffentlichungszeitraum, den Grund der Beanstandung sowie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse.
Der Eingang einer vollständigen Meldung wird unverzüglich bestätigt. Wir prüfen Hinweise sorgfältig und nicht ausschließlich automatisiert. Fehlerhafte oder fehlende Angaben werden unverzüglich korrigiert oder ergänzt. Ist das nicht kurzfristig möglich, wird die betreffende Anzeige erforderlichenfalls bis zur Klärung nicht weiter veröffentlicht.
Meldungen im letzten Monat vor einer Wahl werden mit besonderer Dringlichkeit behandelt. Auf Anfrage informieren wir über die aufgrund einer Meldung ergriffenen Maßnahmen.
Rechtsbehelfsmöglichkeiten
Eine Meldung an die Osnabrücker Rundschau schließt andere gesetzliche Rechtsbehelfe nicht aus. Betroffene können ihre Rechte gegenüber zuständigen Behörden oder Gerichten geltend machen.
Die deutschen Aufsichtszuständigkeiten für die Verordnung (EU) 2024/900 sind derzeit noch nicht abschließend geregelt. Die Bundesnetzagentur beziehungsweise der dort angesiedelte Digital Services Coordinator ist vorläufig als Kontaktstelle für den Behördenaustausch benannt. Nach Angaben der Bundesnetzagentur kann der Digital Services Coordinator derzeit noch keine Aufsichtsaufgaben nach dieser Verordnung wahrnehmen.
Sobald die zuständige deutsche Aufsichtsbehörde abschließend feststeht, ergänzen wir hier die entsprechenden Kontakt- und Beschwerdemöglichkeiten.
Aktualisierung
Wir halten diese Angaben während des Veröffentlichungszeitraums aktuell und dokumentieren Änderungen nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben.



