Teil 42 der OR-Serie „Täter-Hetzer-Profiteure“: Heinrich Remmert (1905-1994)

Lagerleiter KZ Esterwegen, wegen Misshandlungen angeklagt

Elektroinstallateur, „Alter Kämpfer“, Stellvertretender Führer SA-Osnabrück, SA-Truppführer, Lagerleiter KZ. Esterwegen und bereits 1934 vom Landgericht zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, Schutzhaftlagerführer in KZ Lichtenburg, mit Waffen-SS in Finnland, später erneut zu Gefängnisstrafen verurteilt.

Remmert wurde am 1. September 1905 in Ennigloh bei Bünde als Sohn eines Telegrafenbetriebs-Assistenten und seiner Ehefrau  geboren, später zog die Familie nach Osnabrück und der Sohn besuchte die Volksschule in Osnabrück und lernte zwischen 1920 und 1924 das Installationshandwerk- und Elektrohandwerk. 1925 legte er die Gesellenprüfung ab. Im gleichen Jahre begab er sich auf Wanderschaft und fand in Nürnberg eine Anstellung.

Hier trat der Angeklagte im April der SA und im September des gleichen Jahres der NSDAP bei. Vom Frühjahr bis zum Spätherbst befand sich Remmert wieder auf Wanderschaft, kehrte dann aber nach Nürnberg zurück. Im Sommer 1928 zog Remmert nach Osnabrück und war dann hier mit halbjähriger Unterbrechung in Schöttmar (Lippe) bis zum Juni 1931 als Installateur tätig. Vom Sommer 1931 bis zum Juli 1933 war Remmert arbeitslos. Dann wurde Remmert als Vollziehungsbeamter bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse Osnabrück eingesetzt.


Bürgersteige u. Gebäude mit Oelfarbe beschrieben und zu Wahl Hitlers aufgefordert

Remmert war seit dem 10. Mai 1929 Mitglied der NSDAP-Ortsgruppe Osnabrück, ab dem 18. Dezember 1929 war er stellvertretender Führer der SA in Osnabrück, am 15. November 1931 war er an der Schlägerei zwischen Mitgliedern des Reichsbanners und der NSDAP in Osnabrück beteiligt, Remmert hat vor der ersten Reichspräsidentenwahl Bürgersteige und Gebäude mit Oelfarbe beschrieben und dadurch zur Wahl Hitlers aufgefordert.


Lagerkommandant Konzentrationslager Esterwegen II

In seiner Stellung als SA-Sturmführer, zu der er inzwischen aufgerückt war, wurde ihm von der SA-Gruppe Nordsee im November 1933 angeboten, die Führung eines der staatlich eingerichteten Konzentrationslager in Esterwegen zu übernehmen. Remmert erklärte sich hierzu bereit. Nach einer zehntätigen Ausbildung in der Kaserne der Schutzpolizei in Osnabrück und anschließend einem weiteren militärischen Kursus von 4 Wochen für die Wachmannschaften der Konzentrationsläger in Oberlangen übernahm Remmert Mitte Dezember 1933 das Konzentrationslager Esterwegen II als Lagerkommandant.

Spektakuläre NS-Propagandaaktion: Rund 1500 Häftlinge wurden nach einer Amnestie 1933 aus den Emslandlagern entlassen. Das Foto zeigt, wie der erste Gestapo-Chef Rudolf Diels im Beisein des Osnabrücker Regierungspräsidenten um Weihnachten 1933 in Esterwegen zu Häftlingen spricht, deren Entlassung ansteht. Sie haben ihre Gefangenenuniform abgelegt und ihre Zivilkleidung angezogen. Foto: Gedenkstätte Esterwegen

Diese Stellung hatte Remmert bis Ende Juli, Anfang August 1934 inne. Zu diesem Zeitpunkt ging das Lager in die Hände der SS über. Remmert selbst wurde als SS-Sturmbannführer in die SS übernommen und blieb noch einige Zeit in Esterwegen als Wachtruppenführer. Anschließend wurde Remmert nach Dachau abkommandiert.


1934 Anklage wegen Misshandlungen an Schutzhäftlingen in Esterwegen

Wegen Verdachtes an Misshandlungen an Schutzhäftlingen in Esterwegen wurde er dort verhaftet und in das Landgerichtsgefängnis Osnabrück als Untersuchungsgefangener eingeliefert, wo er sich etwa 11 Wochen befand. Durch Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück vom 16. November 1934 wurde er wegen Körperverletzung im Amt – Misshandlung des Schutzhäftlings Museumsdirektors Dr. Reichling – zu 3 Monaten Gefängnis unter Anrechnung der Untersuchungshaft verurteilt.


Ermittlungen wurden infolge „Führer-Erlass“ nicht fortgesetzt

Weitere noch laufende Ermittlungen gegen Remmert wegen Misshandlung anderer Schutzhäftlinge in Esterwegen II, insbesondere der Schutzhäftlinge Rechtsanwalt Litten, Bremer und Wiesemann, wurden infolge eines „Führer-Erlasses“ auf Anweisung der Zentralstaatsanwaltschaft beim Reichs- und Preußischen Justizministerium nicht fortgesetzt. Infolgedessen sprach das Reichsgericht auch in dem Falle Reichling die Einstellung des Verfahrens aufgrund des Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit vom 7. August 1934 aus.


Schutzhaftlagerführer in KZ Lichtenburg, Führer SS-Sturmbann in Lahr

Nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft wurde der Angeklagte bis Ende April 1935 zur militärischen Ausbildung eingezogen. Alsdann wurde er als Schutzhaftlagerführer in dem Konzentrationslager Lichtenburg eingesetzt. Ende Oktober 1936 ging Remmert als hauptamtlicher Führer eines SS-Sturmbannes nach Lahr (Baden). Im Sommer 1939 gab Remmert diese Tätigkeit auf, um Landwirt zu werden. Er arbeitete zwei Jahre lang bis September als Volontär auf verschiedenen Gütern im damaligen Protektorat und beim Bodenamt in Prag.


Mit Waffen-SS in Finnland

Von April 1942 bis zum Sommer 1944 war er als Soldat der Waffen-SS in Finnland.


Gefangenschaft und Internierung

Infolge einer Erkrankung nach Deutschland zurückgekommen, geriet er in amerikanische Gefangenschaft. Vom 15. Juni 1946 bis zum 15. Juni 1948 befand sich Remmert in Internierungshaft.


1949 in Offenbach verurteilt zu vier Monaten Gefängnis

Durch Urteil des Spruchgerichts Bielefeld vom 27. August 1948 wurde Remmert zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt, die durch die erlittene Internierungshaft für verbüßt erklärt wurde. Ferner wurde der Angeklagte durch Urteil des Schwurgerichts Offenbach vom 1. Juli 1949 wegen eines in Tateinheit mit Freiheitsberaubung begangenen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu einer Gefängnisstrafe von 4 Monaten bestraft, die er verbüßt hat. Aufgrund des in Osnabrück anhängigen Strafverfahrens war Remmert vom 17. April 1949 bis 29. August 1949 in Untersuchungshaft gewesen.


1950 in Osnabrück zu Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt

Heinrich Remmert wurde vom Landgericht Osnabrück, Aktenzeichen 4 Ks 8/50, am 26. August 1950 wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit, in Tateinheit mit Körperverletzung im Amt in 10 Fällen schuldig gesprochen. Er wurde deshalb mit einer Gefängnisstrafe von drei Jahren bestraft. Die Untersuchungshaft und ein Jahr Internierungshaft wurden angerechnet.

Von Schindern wie Remmert unvorstellbar gequält: Esterwegen-Häftlinge während ihrer täglichen Arbeitstortur. Foto: Bundesarchiv


„Wo sind die Schweine?“, Faustschläge, robben und kriechen

Unter anderem wurde Remmert verurteilt, weil er  die Häftlinge Meuser, Schmidt, Bollig und Nagel, die am 13. März 1934 mit einem Gefangentransport von 1000 Mann in Dörpen ankamen, nach dem Aussteigen gerufen: „Meuser, Schmidt, Bollig und Nagel. Wo sind die Schweine? Als die Aufgerufenen vor den Transport traten, schlug der Angeklagte, ohne eine Erklärung zu geben, die vier Häftlinge mit der Faust derart ins Gesicht, dass sie auf die Eisenbahnschienen fielen. Als der Zeuge Meuser eines Abends, als der Angeklagte die Häftlingsbaracke des Zeugen betrat, nicht schnell genug aufsprang, hat ihm der Angeklagte den Hals zugehalten. Auf den Häftling Nagel hatte es der Angeklagte besonders abgesehen. Diesen hat der Angeklagte, wie der Zeuge Meuser gesehen hat, zwei andere Male mit der Faust geschlagen. Am 23. Dezember 1933, einem Sonntag, mussten die Häftlinge in Anwesenheit des Angeklagten auf dem hartgefrorenen Boden robben und kriechen. Dem Zeugen Erichsen wurden dabei die Knie und Ellbogen derart aufgeschunden, dass er sich ins Revier begeben musste. Wenn die Häftlinge sich beim Robben und Gleiten nicht anstrengten, wurden sie von den Wachmannschaften in das Gesäß getreten. Solche Strafexerzieren fanden wiederholt im Beisein des Angeklagten statt.


Remmerts Schäferhund hat Häftlinge in Schulter und Hoden gebissen

Der Angeklagte ließ hierbei und auch sonst öfter seinen bissigen Schäferhund ohne Leine im Lager laufen. Dieser war auf Menschen abgerichtet und ging auf Hetzzeichen. Er hat verschiedene Häftlinge gebissen, so den Zeugen Altholtmann zweimal.

Laut dem Gärtner Pohl, der in der Arrestbaracke eingesperrt gewesen war, ist er von Remmert mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden, weil er morgens statt eines trockenen Brots ein beschmiertes in die Tasche gesteckt habe. Bei anderer Gelegenheit habe Remmerts Hund ihn in die Schulter und in die Hoden gebissen.


Erst Reduzierung der Gefängnisstrafe auf zwei Jahre, dann Reststrafe erlassen

Das Landgericht Osnabrück hat die Strafe für Remmert am 25. Juni 1952 auf zwei Jahre Gefängnis reduziert. Am 2. April 1953 gewährte die Justiz eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung, und die Reststrafe wurde auf dem Gnadenwege erlassen.

Remmert war verheiratet mit Ruth, geb. Schladitz, hatte 2 Kinder und wohnte nach dem Krieg in Osnabrück, Parkstr. 35. Remmert starb am 61. Jahrestag der NS-„Machtergreifung“ – am 30. Januar 1994 – in Braunschweig.


Ausgewählte Quellen:

  • NLA Osnabrück, Rep. 945, Akz. 6/1983, Nr. 565.
  • NLA Osnabrück, Rep. 439, Nr. 33898.
  • „Ein Rückzugsgefecht des Rechtsstaats 1934“, von Weitkamp, Sebastian.
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