Igelpost Spätausgabe: Pohlmann als Retter der Meinungsfreiheit

Heiko Pohlmann rettet kurz vor Schließung der Wahllokale die Pressefreiheit

Ich muss mich korrigieren. Bis heute war ich so naiv zu glauben, die Pressefreiheit in Deutschland werde durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt, flankiert von unabhängigen Gerichten und jahrzehntelanger Rechtsprechung. Nun weiß ich es besser: In Osnabrück hängt sie offenbar daran, ob Volker Bajus in einem Thread auf Instagram höflich genug mit Heiko Pohlmanns Onlineportal umgeht.

Bajus hatte die HASEPOST dort als „rechte #Hasspost“ bezeichnet, und Pohlmann reagierte am Tag der Stichwahl mit einem Kommentar unter der Überschrift „Für das Amt des Oberbürgermeisters ungeeignet“. Aus einer polemischen Reaktion auf einen polemischen Beitrag wird darin eine demokratische Charakterprüfung: Pohlmann stellt die Frage, ob Bajus’ Äußerung eine Warnung für seinen künftigen Umgang mit Presse- und Meinungsfreiheit sei.

Das ist eine beachtliche Fallhöhe. Ich hatte unter Gefährdung der Pressefreiheit bislang eher staatliche Zensur, Behinderung journalistischer Arbeit oder politische Einflussnahme verstanden. In Pohlmanns Kommentar genügt offenbar ein Hashtag, um vorsorglich die Sirene einzuschalten.

Besonders bizarr wird es, wo Pohlmann selbst festhält, Bajus dürfe die HASEPOST selbstverständlich für rechts halten, ihre Artikel schlecht finden und sich darüber ärgern. Das klingt großzügig, entpuppt sich aber als eine eigentümliche Freiheit: Bajus darf die HASEPOST rechts nennen, nur scheint gerade die Nutzung dieses Rechts anschließend gegen ihn verwendet zu werden.

Noch reizvoller ist Pohlmanns Behauptung, Bajus habe nicht nur die HASEPOST, sondern gleich deren Leserinnen und Leser etikettiert. Ich finde diese Leser in Bajus’ Aussage schlicht nicht. Er beschimpft das Medium; Pohlmann macht daraus eine Herabsetzung der gesamten Leserschaft. Vielleicht verfügt die HASEPOST über eine semantische Spezialabteilung, die zwischen den Buchstaben Beleidigungen entdeckt, die gewöhnlichen Augen verborgen bleiben.

Zu Wolfgang Niemeyer alias „Justus Möser“ muss ich hier nichts mehr ausführen; das habe ich bereits am Vorabend erledigt. Wer wissen möchte, warum Bajus’ Reaktion nicht völlig losgelöst vom Himmel fiel, kann meine „IGELPOST Nachtausgabe: Die Hasepost zur OB-Wahl als uneingeschränkte Leseempfehlung“ nachlesen: IGELPOST-Nachtausgabe zur HASEPOST und der OB-Wahl

Interessanter ist Pohlmanns eigener Maßstab. Bajus hätte sachlich auf die Kritik eingehen, Verkehrspolitik erklären oder die Verpackungssteuer verteidigen können. Natürlich hätte er das. Nur ist bemerkenswert, dass ein Medium beziehungsweise sein Autor zuspitzen und polemisieren darf, während der Betroffene offenbar mit einem kleinen Thesenpapier antworten soll, möglichst gegliedert, belegt und frei von schlechter Laune.

Pressefreiheit bedeutet jedoch nicht, dass Journalisten zuspitzen dürfen und die Gegenseite gefälligst sachlich lächelnd zurückantworten muss. Wer öffentlich austeilt, muss damit leben, dass öffentlich zurückgeteilt wird. Das ist keine Gefährdung der Pressefreiheit, sondern eine ziemlich normale Begleiterscheinung derselben.

Geradezu prächtig wird es beim Reichweitenvergleich. Pohlmann weist darauf hin, dass an gewöhnlichen Tagen mehr Menschen die HASEPOST lesen würden als jene 17.539 Menschen, die Bajus im ersten Wahlgang ihre Stimme gegeben hätten, das gilt übrigens auch für meine Igelpost. Damit werden Leserzahlen eines Onlineportals und Stimmen bei einer Kommunalwahl nebeneinandergestellt, als seien Klicks eine Art Ersatzparlament. Vor allem misst Reichweite Aufmerksamkeit und nicht automatisch Zustimmung.

Am Ende erklärt Pohlmann, ein Oberbürgermeister müsse Kritik aushalten, zwischen Nachricht und Meinung unterscheiden und die Presse als Kontrollinstanz akzeptieren. Dagegen ist nichts einzuwenden, nur fehlt der Beleg dafür, dass Bajus all dies nicht könne. Wo hat er journalistische Arbeit behindert, einen Artikel verhindert oder staatliche Macht gegen ein Medium eingesetzt? Es bleibt die polemische Bezeichnung „rechte #Hasspost“, aus der anschließend die große Frage demokratischer Amtsfähigkeit wächst.

Ebenso hübsch ist der Zeitpunkt. Pohlmann kritisiert, dass Bajus seine Äußerung am Morgen der Stichwahl veröffentlicht habe, während sein eigener Kommentar mit der Überschrift „Für das Amt des Oberbürgermeisters ungeeignet“ am selben Wahltag erscheint. Das darf er natürlich. Gerade deshalb wirkt es ein wenig schräg, wenn dieselbe Meinungsfreiheit beim politischen Gegner plötzlich zum Warnsignal wird.

Den schönsten Schluss hebt sich Pohlmann ohnehin wie immer bis zum Ende auf. Nach einem Kommentar, dessen Überschrift bereits ein ziemlich eindeutiges Urteil enthält, schießt er sich mit einem Jung-Zitat wie üblich selbst ins Knie: „Denken ist schwer, darum urteilen die meisten“, um anschließend seine Leserschaft von oben herab aufzufordern: „Bitte denken Sie mehr.“

Das habe ich getan. Die HASEPOST durfte polemisieren, ohne zu denken, Bajus durfte zurückpöbeln, Pohlmann durfte daraus einen Kommentar über dessen Eignung für das Oberbürgermeisteramt machen, und ich darf wiederum diesen Kommentar auseinandernehmen.

So funktioniert Meinungsfreiheit. Ihr gelegentliches Problem besteht nur darin, dass sie auch für die anderen gilt.

PS: Ich halte übrigens sowohl Volker Bajus als auch Katharina Pötter für das OB-Amt geeignet. Wozu sich Heiko Pohlmann eignet, frage ich mich seit Jahren …

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