Teil 45 der OR-Serie „Täter-Hetzer-Profiteure“:  Karl Ripken (1902.1982)

Ein Osnabrücker bei der Bremer Gestapo
Von Anna Leinen

Bei folgendem Text handelt es sich um die von der Autorin überarbeitete Fassung ihrer ursprünglich für die Studie „Verfolgen und verfolgt werden. Die Gestapo in Bremen 1933–1945“ verfasste Biografie Karl Ripkens.

Ausschnitt aus Ripkens handgeschriebenem Lebenslauf. Repro: Anna Leinen

„Am 18.1.1902 wurde ich in Osnabrück, als Sohn der Ww. Anna Heidemann, geb. Ripken und des Arbeiters Max Kreisch, geboren. Ich wurde im ev. Glauben getauft und erzogen. Meine Jugendzeit erlebte ich im Hause meiner Mutter. Von 1908–1916 besuchte ich in Osnabrück die ev. Volksschule und wurde aus der I. Klasse entlassen. Nach meiner Schulentlassung nahm ich aus wirtschaftlichen Gründen sofort lohnende Beschäftigung an.“ Mit diesen Worten beginnt Karl Wilhelm Heinrich Ripken am 14. Februar 1948 den im Rahmen seines Entnazifizierungsverfahrens verfassten Lebenslauf. Über Ripkens Kindheit und Jugend ist wenig bekannt; neben knappen Hinweisen zu Geschwistern – einer Schwester, einem Bruder und einem Halbbruder – weist ein Adressbucheintrag die in Osnabrücker Bahnhofsnähe liegende Holtstraße als Wohnort aus.

Laut Ripken habe dessen Vater keine Rolle in der Erziehung oder der Sicherung des Lebensunterhalts der Familie gespielt. Ab 1917 habe sich der damals 15-Jährige daher mit kleineren Hilfstätigkeiten ein erstes Auskommen verdient, er sei als „Hausdiener, Laufbursche, Fensterputzer und Hilfsschlosser“ beschäftigt gewesen. Letztere Stelle, bei der Reichsbahn, sei ihm im Januar 1919 gekündigt worden, „weil aus dem Weltkriege zurückkehrende verheiratete Soldaten zunächst in Arbeit und Verdienst gebracht werden müssten.“ Nach einem kurzzeitigen Anschluss an einen in Osnabrück stationierten Freikorps „Rheinland“ bis November 1919 habe er für die nächsten fünf Jahre in Osnabrück als Hilfsfärber und Hilfsformer gearbeitet. Im Jahr 1924 folgte dann der Wechsel bei Beruf und Wohnort: Ripken hatte sich erfolgreich bei der Bremer Schutzpolizei beworben und besuchte von November 1924 bis Mai 1925 die Polizeischule.

Die Bremer Schutzpolizei unterstand zu diesem Zeitpunkt dem Berufsoffizier Walter Caspari, heute vor allem bekannt für die gewaltsame Niederschlagung der Bremer Räterepublik 1919. Auf Ripkens Ausbildung folgte zunächst die Einstellung als Unterwachtmeister, 1928 als Wachtmeister. Damit war er Teil einer Polizei, für die, so konstatierten es 2011 Bernhard Springfeld und Hans Wrobel im Band „Polizei. Gewalt“, bereits vor 1933 „der Feind links“ stand und die bereits seit 1931 mit der „Zentralpolizeistelle“ über eine politische Polizei verfügte, auf der die spätere Gestapo unmittelbar aufbauen konnte. Ripken gab an, 1928 eine Spezialausbildung zum „Sanitätsbeamten“ gemacht und bis 1931 die Polizeibeamtenschule besucht zu haben. Aus diesem Zeitraum ist ein Strafbescheid erhalten; er erhielt einen einfachen Verweis, da er „bei einer schriftlichen Arbeit trotz nochmaliger wiederholter allgemeiner Warnung durch den Aufsichthabenden gegen den ihm bekannten Befehl, betr. Benutzung unerlaubter Hilfsmittel“ verstoßen hatte.

Im Oktober 1932, mittlerweile war Ripken Polizeioberwachtmeister, erhielt er einen weiteren einfachen Verweis und eine Geldstrafe, „weil er sich außer Dienst in angetrunkenem Zustande nicht bewußter, als Diebstahl anzusehender Wegnahmehandlungen schuldig gemacht“ habe. 1933, im Juni des Jahres, heiratete Ripken die aus Bremen-Blumenthal stammende Hausangestellte Gertrud Else Bol, der gemeinsame Sohn kam im Sommer 1935 zur Welt. Bis 1935 sei Ripken im Sanitätsdienst eingesetzt worden, bevor er in das Revier 12 in Bremen-Hastedt wechselte.

Karteikarte plus Foto Ripkens aus der NSDAP-Mitgliederkartei

Im Folgejahr, so stellte Ripken es nach Kriegsende dar, habe er einen beruflichen Wechsel angestrebt: „Am 17.11.1936 vollendete ich meine 12jährige Pflichtdienstzeit. Kurz vor Vollendung meiner Pflichtdienstzeit bewarb ich mich um Anstellung bei der Bremer Ordnungspolizei. Mein Gesuch wurde zunächst abgelehnt, weil ich zu alt war. Ich bewarb mich daher bei der Reichspost in Bremen.“ Seine dortige Bewerbung habe Erfolg gehabt, doch schlussendlich arbeitete er ab 1937 nicht bei der Reichspost, sondern bei der Bremer Gestapo. Ripken schrieb 1948 von zeitlichen Überschneidungen, einer Rückgängigmachung seiner Anstellung bei der Reichspost durch die Polizeiversorgungsstelle und einer Zuteilung zur Gestapo als Hilfskriminalassistent.

1947 hatte er die Umstände seiner Anstellung nach Ende seiner Pflichtdienstzeit noch abweichend dargestellt: Als Bewerber mit Vorzugsrecht auf eine Anstellung im öffentlichen Dienst aufgrund seines Polizeidienstes habe er sich nach seiner Pflichtdienstzeit um die Ernennung auf Lebenszeit bei der Bremer Schutzpolizei beworben. Das Bremer Personalamt habe ihn zum Dienst einberufen und am 4. Januar 1937 der Geheimen Staatspolizei zugewiesen. Der tatsächliche Ablauf der Ereignisse lässt sich nicht überprüfen – ebenso wenig wie Ripkens Angaben zum Hintergrund seines NSDAP-Eintritts, der laut ihm „auf Aufforderung der Dienststelle“ geschehen sei. Sein Eintrittsdatum in die Partei wurde auf den 1. Mai 1937 rückdatiert, er erhielt die Mitgliedsnummer 5.452.818 und wird in der Kartei als Kriminalobersekretär aufgeführt.

Als weitere NS-Organisationen, denen er angehört habe, gab Ripken den Reichskolonialbund (RKB) sowie die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) an. Bereits vor 1933 war er Mitglied des Landesverbandes bremischer Polizeibeamter geworden – in der NS-Zeit gehörte er dem Kameradschaftsbund Deutscher Polizeibeamter an, der nach der „Gleichschaltung“ an die Stelle bisheriger Polizeiverbände trat und unter dem Dach des Reichsbundes der Deutschen Beamten (RDB) stand.

Für die Bremer Gestapo arbeitete Ripken in mehreren Referaten, zunächst als Hilfskriminalassistent, und stieg bis zum Kriminalsekretär auf. Von 1938 bis 1943 sei Ripken nach eigener Aussage in der Außendienststelle „Hafen“ eingesetzt worden. Für „besonder[e] Aktionen“ wie Verhaftungen sei er auch von der am Wall sitzenden Bremer Gestapo-Zentrale herangezogen worden, ebenso habe er an Hausdurchsuchungen teilgenommen und regelmäßig Nachtdienst am Wall verrichtet. Die Außendienststelle „Hafen“ wurde im Oktober 1936 neu eingerichtet und fokussierte sich auf das Bremer Hafengebiet; die hier eingesetzten Außendienststellenmitarbeiter durchsuchten etwa ausländische Schiffe auf „staatsfeindliche Propaganda“ wie eingeschmuggelte „Hetzschriften“ oder Zeitungen, ermittelten deren Ursprung, suchten nach (vermeintlich) verdächtigen Schiffsbesatzungsmitgliedern oder Hafenarbeitern und führten Verhaftungen durch.

Für das Jahr 1943 ist für Karl Ripken ein kurzzeitiger Einsatz in Frankreich überliefert, dessen Details jedoch im Dunkeln bleiben: Nach einer Anfrage des „Service de recherche des crimes de Guerre ennemis“ schilderte Ripken im Juli 1948, wie er gemeinsam mit „verschiedene[n] andere[n] Kameraden“ Ende Januar 1943 zu einem Auslandseinsatz abberufen worden sei; Aufgabe sei gewesen, ein Kommando im französischen Vichy abzulösen. Da die Ablösung nicht erfolgt sei, sei Ripken bereits im Folgemonat wieder zurück in Bremen gewesen. Im März 1945 sei er, zu dieser Zeit im Referat „Linksopposition“ tätig, „von der Dienstelle aus zur Wehrmacht überstellt und den Ordnungstruppen“, Auffanglinie IV, zugeteilt worden, in denen er in der Position eines Oberfeldwebels eingesetzt worden sei.

Nach Kriegsende war Ripken für mehrere Jahre interniert. Zunächst wurde er als vormaliger Gestapo-Angehöriger in Bremen festgehalten, später erfolgte seine Internierung unter anderem in Ludwigsburg, Wiesbaden, Darmstadt und schließlich im Bremer Lager Riespott. Zwei Monate nach Kriegsende, im Juni 1945, wurde Karl Ripken in Bremen im „Interrogation Center“ der amerikanischen Ermittlungsbehörden verhört. Am 5. Juli 1945 fasste sein „Final Interrogation Report“ die Ergebnisse zusammen. Investigator Milton S. Rosner schätzte Ripken dabei als „willing to talk freely“ und seine Aussagen als zuverlässig ein – seine gegenwärtigen Überzeugungen schirme er allerdings vehement ab. Rosner fasste zusammen, dass Ripken seine Aufgaben bei der Gestapo „whole heartedly“ erfüllt habe und beschrieb ihn als „definitely the type of man so prevalently found in the Gestapo“.

Neben einem kurzen biografischen Überblick sind im Report detaillierte Angaben Ripkens unter anderem über die Organisation der Bremer Polizei, Grenzpolizei und Gestapo mit deren verschiedenen Abteilungen sowie Auskünfte über eine Reihe von Gestapo-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern sowie über Haftorte und -bedingungen verzeichnet. In Bezug auf letztere fällt auf, verglichen mit den Aussagen anderer Bremer Gestapobeamter oder auch späterer Aussagen von Ripken selbst, wie klar er den Einsatz von Gewalt durch die Verfolgungsbehörde einräumte: „Prisoner [Ripken] freely admits that when a subject was brought in, particularly communist, jew, work malingerer or a possible anti-nazi – he was subjected to extremely bad treatment. The Gestapo beat untold numbers of people, here in BREMEN, killed others and disposed of them in quick fashion.”

Im gegen ihn laufenden Spruchkammerverfahren im Rahmen der Entnazifizierung bestand Ripkens Verteidigungsstrategie zunächst aus einer Mischung von vollständigem Abstreiten der Vorwürfe gegen ihn sowie dem Verweis auf Vorgesetzte bzw. damals geltende Vorschriften und der Zurschaustellung demonstrativer Unwissenheit über die Gestapo, Haftorte und Strafen. Er behauptete unter anderem, ihm sei „nicht klar, warum man sich vor der Gestapo fürchtete“, die „Gesetze nach 1933 waren dieselben, wie vor 1933 und wir hatten keine Handhabe, verschärfte Maßnahmen durchzuführen“. Sich selbst stellte er als korrekt, pflichtbewusst und vorschriftsmäßig handelnden Beamten dar, der darüber hinaus Widerstand geleistet habe, indem er Verhafteten sowie deren Angehörigen geholfen habe.

Ripkens Selbstdarstellung steht im starken Kontrast zu den Aussagen zahlreicher Belastungszeuginnen und -zeugen, die die körperliche Gewalt schildern, die sie oder Angehörige durch ihn erfahren hätten. Gestützt wurden die Vorwürfe, die Ripken abstritt, unter anderem durch ehemalige Zellengenossen, die die Folgen der körperlichen Gewalt im Rahmen von Verhören bei ihren Mitgefangenen sahen. Auch der Einsatz psychischer Gewalt wurde ihm von mehreren Betroffenen vorgeworfen. So beschrieb etwa Marianne Drabent, deren Ehemann Leo als kommunistischer Widerstandskämpfer mehrfach verhaftet und 1944 hingerichtet worden war, im Jahr 1949: „Gleich von vornherein wurde mir gesagt, dass ich ruhig gegen meinen Mann aussagen könnte, mein Mann wäre doch nicht mehr zu retten, ich würde ihn nicht mehr zu sehen bekommen. Man war von vorneherein darauf eingerichtet, mich zu schikanieren. Man bedrohte mich mit sanften Worten und mit Grobheiten. Ein paar Stunden habe ich standgehalten, dann habe ich erklärt, dass ich ein Protokoll abgeben will, man nahm mir das Protokoll aber nicht ab. Ich hatte mich darin selbst beschuldigt und meinen Mann entlastet“.

Deutliche Unterstützung und Entlastung erfuhr Ripken in seinem Verfahren hingegen von ehemaligen Kollegen der Bremer Gestapo, die sich jedoch ebenfalls wegen Misshandlungen verantworten mussten oder verurteilt wurden. Ripkens Verteidiger pochte dennoch darauf, dass die Glaubwürdigkeit der Zeugen der Verteidigung gleich mit denen der Anklage gewertet werden sollten – eine Wertung, die nicht nur in Ripkens Spruchkammerverfahren zu einem Ungleichgewicht führte; die ehemaligen Beamten bescheinigten sich in ihren Verfahren wechselseitig ihre Unschuld und Korrektheit. Auf Seiten der Verfolgten fehlten hingegen neben den Stimmen der Ermordeten auch die Stimmen derjeniger, die aus gesundheitlichen Spätfolgen von Haft und Folter nicht vor Ort Aussagen konnten oder wollten.

In seinem Verfahren wurde Ripken am 5. März 1949 in erster Instanz als Belasteter eingestuft. Verhaftungen, Vernehmungen und Durchsuchungen habe er „in Kenntnis der hinter ihm stehenden nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ausgeübt“ und dazu beigetragen, Regimegegner „ins KZ zu bringen, oder den nationalsozialistischen Henkern auszuliefern“. Seine Verteidigung legte am 22. April 1949 erfolgreich Berufung gegen das Urteil ein. Ausgehend davon wurde im Juni 1949 der Spruch aufgehoben und Ripken als Mitläufer eingestuft. Dagegen wiederum wandte sich im August 1949 der öffentliche Kläger, der um Nachprüfung und Aufhebung der Entscheidung bat und die „völlig[e] Überbewertung der zu Gunsten des Betroffenen auftretenden Zeugen“ kritisierte. Dem Einwand wurde gefolgt, im September ein Aufhebungsbeschluss vorgenommen und erneut verhandelt. Am 28. des Monats erfolgte die Einstufung Ripkens als Minderbelasteter.

Für die Berufungskammer, so heißt es in der Urteilsbegründung, stünde „fest, daß der Betroffene Häftlinge misshandelt und bedroht hat, denn es ist ausgeschlossen, daß eine so große Zahl von Zeugen sich in der Person des Täters irrt.“ Ebenso sicher stünde jedoch fest, dass Ripken „eine Anzahl von Opfern und Gegnern des Nationalsozialismus gefördert und unterstützt“ habe. Problematisch erscheint im Nachhinein an dieser Stelle, dass eine der Zeuginnen, die zugunsten Ripkens aussagte, selbst, wenn auch unter Druck, für die Bremer Gestapo gearbeitet hatte.

Am 20. Juni 1950 wandte sich Ripkens Anwalt erneut an den Öffentlichen Kläger und beantragte erfolgreich, ausgehend vom Gesetz zum Abschluss der politischen Befreiung vom 4. April 1950, eine Einordnung Ripkens in die Gruppe der Mitläufer. Ab 1951 erhielt Ripken, nach erfolgreicher Klage gegen den Bremer Staat aufgrund einer in einem der Internierungslager erlittenen Handgelenkverletzung, eine wöchentliche Rente bis zum vollendeten 65. Lebensjahr im Jahr 1967; eine Neuanstellung im öffentlichen Dienst sei ihm aufgrund seiner vormaligen Zugehörigkeit zur Gestapo verwehrt, durch die Handverletzung sei ihm eine alternative Tätigkeit als Bauhilfsarbeiter unmöglich.
Karl Ripken starb am 23. Februar 1982 in Bremen. Die Rekonstruktion seiner Biografie zeigt, welche Problematik die Quellenlage in sich birgt: Die zu ihm überlieferten Akten bieten zwar tiefe Einblicke in die Zeit ab seiner Internierung im Juni 1945 und in seine Selbstdarstellung in Bezug auf sein Handeln als ehemaliges Mitglied der Bremer Gestapo. Allerdings fehlen, wie bei den meisten Gestapo-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern aus Bremen, Quellen aus der NS-Zeit selbst – so verbleiben nicht nur in seinem Falle Unstimmigkeiten, Widersprüche und Leerstellen.


Quellen- und Literaturnachweise

  • Franke, Christian, „Ich stelle damit fest, dass ich mich keiner strafbaren Handlung schuldig gemacht habe.“ Die Worpswederin Ina von Voss – eine Spurensuche, in: Schöck-Quinteros, Eva (Hg.): „Was verstehen wir Frauen auch von Politik?“ Entnazifizierung ganz normaler Frauen in Bremen (1945–1952), Bremen 2011, S. 217–230.
  • Harvard Law School Nuremberg Trials Project, Affidavit concerning Schulz’s leadership of the security police in Bremen, Karl Ripken, 04.10.1947, NMT 9.
  • National Archives, Record Group 498, EMD/FIR No. 1 to 51 inc. #4, hier: Final Interrogation Report, Karl Ripken, 05.07.1945.
  • Senator für Inneres und Sport (Hg.), Polizei. Gewalt. Bremens Polizei im Nationalsozialismus, Bremen 2011.
  • Staatsarchiv Bremen, 4.63/1 Nr. 1719, Einzelfälle der Wiedergutmachung: Einzelfälle der Wiedergutmachung Nr. 23-28, 1952–1980.
  • Staatsarchiv Bremen, 4.66 – I., 9028, Ripken, Karl, geb. 18.01.1902, 1947 – 1955.
  • Staatsarchiv Bremen, 4.66 – I., 9029, Ripken, Karl, geb. 18.01.1902, 1947 – 1955.
  • Staatsarchiv Bremen, Standesamt Bremen 1, Heiratsregister 1933, Band 3 (Nr. 983-1551), 1933.Weser-Kurier, Traueranzeige für Karl Ripken vom 25.02.1982.
  • Ausschnitt des handschriftlich verfassten Lebenslaufs Karl Ripkens, 14.02.1948, verzeichnet in Staatsarchiv Bremen 4.66 – I., 9028.
  • Porträtfoto und NSDAP-Mitgliederkarteikarte: Unterlagen zu Karl Ripken aus dem Spruchkammerverfahren im Rahmen der Entnazifizierung, verzeichnet in Staatsarchiv Bremen 4.66 – I., 9028 – 9029.
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