55 % mehr Bekleidungs- und Textilabfälle als zehn Jahre zuvor
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Textilien nach einer neuen EU-Richtlinie getrennt vom restlichen Müll entsorgt werden. Nach vorläufigen Ergebnissen wurden bereits im Jahr 2023 rund 175 000 Tonnen Textil- und Bekleidungsabfälle von privaten Haushalten in Deutschland von überwiegend öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eingesammelt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.
Umgerechnet auf die Zahl der Bevölkerung Ende 2023 entsprach das rund 2 Kilogramm pro Kopf. Insgesamt waren das 55 % mehr Textil- und Bekleidungsabfälle als zehn Jahre zuvor: 2013 betrug das Aufkommen rund 112 700 Tonnen. Den Spitzenwert der vergangenen zehn Jahre gab es im Corona-Jahr 2020 mit rund 187 000 Tonnen.
Nach der EU-Richtlinie dürfen Altkleider und gebrauchte Textilien nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden. Auch bisher wurden in Deutschland aussortierte Altkleider und gebrauchte Textilwaren wie Handtücher, Stoffreste oder alte Teppiche getrennt von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eingesammelt, etwa über Altkleidercontainer oder Wertstoffhöfe.