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Mittwoch, 24. Dezember 2025

Unschöne Bescherung durch In-App-Käufe?

Wie das Smartphone unterm Baum nicht zur Kostenfalle wird

Ein neues Smartphone zu Weihnachten und freie Tage in den Ferien – das sind erfreuliche Aussichten für Kinder und Jugendliche, die ihre Zeit gern mit Handyspielen vertreiben. Um das neue Jahr nicht mit einer bösen Überraschung beginnen zu lassen, gibt die Verbraucherzentrale Niedersachsen wichtige Tipps, um ungewollte Kosten durch In-App-Käufe zu vermeiden.

„Wer im Spiel weiterkommen will, muss oft für Zusatzfunktionen zahlen. So können schnell hohe Beträge zusammenkommen – und das oft unbemerkt, wenn Kinder und Jugendliche Zugriff auf hinterlegte Zahlungsmittel haben“, erklärt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dieses Problem kennen viele Eltern. Ungewollte Kosten durch In-App-Käufe sorgen immer wieder für Beratungsbedarf. Ein aktueller Fall der Verbraucherzentrale Niedersachsen zeigt dies deutlich: Ein 14-Jähriger durfte das Spiel Roblox“ nutzen. Er richtete ohne Wissen der Eltern einen eigenen Google-Account ein und hinterlegte deren Kreditkarte als Zahlungsmittel. Die Eltern wurden nicht mehr per E-Mail über die Käufe informiert und bemerkten die entstandenen Kosten von insgesamt rund 2.630 Euro erst auf der Kreditkartenabrechnung.


Wann besteht Zahlungspflicht?

„Da Minderjährige ab sieben Jahren nur bedingt geschäftsfähig sind, benötigen sie die vorherige Einwilligung oder die nachträgliche Genehmigung der Eltern, um etwas kaufen zu können“, sagt die Expertin. Wussten die Eltern nichts von einem Kauf und konnten daher nicht zustimmen, besteht keine Zahlungspflicht. Sie haben daher gute Chancen, den In-App-Käufen zu widersprechen. Dennoch rät von Bibra, bei ungewollten Käufen schnell zu reagieren: „Bleiben ungewollte Käufe über einen längeren Zeitraum wiederholt unbeanstandet, kann dies den rechtlichen Eindruck erwecken, sie seien geduldet und werden den Eltern zugerechnet.“


Mit den richtigen Einstellungen vor Kostenfallen schützen

„Um unbeabsichtigte In-App-Käufe zu vermeiden, sollten die Schutz- und Kontrolleinstellungen auf den Geräten von Kindern konsequent genutzt werden“, sagt von Bibra. Dabei kann unter anderem die kostenlose App „Google Family Link“ helfen, mit der sich Inhalte und Apps gezielt freigeben sowie Bildschirmzeiten festlegen lassen. Zusätzlich ermöglichen Berichte einen Überblick über Nutzungsdauer und -verhalten.

Wird bei Google Play ein Passwortschutz für alle Käufe auf dem jeweiligen Gerät eingerichtet, sind auch In-App-Käufe nicht mehr ohne Passworteingabe möglich. Zudem wird bei jedem Kauf eine E-Mail an die hinterlegte Adresse gesendet und ermöglicht, Aktivitäten im App- Store frühzeitig zu bemerken. Bei Apple ist für Kinder unter 13 Jahren die Funktion „Kaufanfrage“ standardmäßig aktiviert. Für Kinder ab 13 Jahren kann sie über eine eigene Apple-ID eingerichtet werden, sodass Käufe vorab genehmigt werden müssen.

Weitere Tipps, um sich vor unerwünschten In-App-Käufen zu schützen: verbraucherzentrale-niedersachsen.de/unerwuenschteappappkaeufe-vermeiden  Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video: 

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