Von wegen üppige Rentenkassen …

Menschen mit Grundsicherung im Alter um fast 2% angestiegen

Der Befund ist dramatisch: Von über 20 Millionen Rentner*innen in Deutschland ist jede fünfte Person armutsgefährdet – und der Negativtrend setzt sich unverdrossen fort. Schon im letzten Jahr musste die Ampel-Regierung auf Anfrage einräumen, dass 18,4 Prozent der Rentner*innen, somit fast ein Fünftel, vom Trend betroffen sind.

Brandaktuelle Zahlen statistische Zahlen belegen, dass sich die ausgebreitete Altersarmut – auch, weil die CDU/CSU eine Nullrunde bei der Grundsicherung durchgeboxt hat – weiter verbreitet. Leistungsbezieher*innen aufgrund von Erwerbsminderung geht es im Vergleich zum Glück leidlich besser.

Insbesondere für niedrige Renten gibt es viele Gründe, die im Erwerbsleben des Einzelnen liegen: niedrige Löhne, unfreiwillige Teilzeit aber auch Arbeitslosigkeit. Deshalb war es zumindest wichtig, dass die Tarifbindung mit dem aktuellen Bundestariftreuegesetz gestärkt wird. Ebenso ist ein weitaus höherer Mindestlohn wie auch und passende Weiterbildungs- und Förderangebote der Bundesagentur für Arbeit nötig, damit Arbeitslosigkeit möglichst gar nicht erst entsteht. Klar bleibt aber: Vor allem bei der Grundrente muss dringend nachgesteuert werden.


1,28 Millionen Menschen im Leistungsbezug

Folgt man dem Statistischen Bundesamt, haben Ende letzten Jahres rund 1,28 Millionen Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen. Wie weiter mitteilt wird, waren das rund 23 000 oder 1,8 % Personen mehr als im Dezember 2024. Als leistungsberechtigt gelten Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Allein vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren. Für Jüngere wird die Altersgrenze schon seit 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Ende des Vorjahres lag die Altersgrenze bei 66 Jahren und 2 Monaten – es geht weiter bis 67 Jahre hoch. Rund 764 000 Personen hatten im Dezember 2025 die Altersgrenze erreicht oder bereits überschritten. Sie erhielten jene Grundsicherung im Alter, die nur notdürftig zum Überleben reicht. Innerhalb nur einen Jahres, bis Ende 2025, ist ihre Zahl um 3,4 % gestiegen und erreicht damit einen neuen Rekordwert.

Leicht positiver sieht es bei Leistungsempfänger*innen aufgrund einer Erwerbsminderung aus. Deren Zahl sank Ende 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,5 % auf rund 520 000 Personen. Das wiederum ist zumindest der niedrigste Stand seit Dezember 2018. >Jene Menschen ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze erhalten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung, beispielsweise aufgrund einer Krankheit oder Behinderung.


Flucht aus der Ukraine stärkt den Trend

Geflüchtete aus der Ukraine erweitern den Kreis der Leistungsberechtigten
Die Zahl Geflüchteter aus der Ukraine, die auf Leistungen angewiesen sind, stieg um ein knappes Zehntel von rund 99 000 im Dezember 2024 auf insgesamt 109 000 im Dezember 2025. Jener Anstieg hatte erneut maßgeblichen Anteil an der Gesamtentwicklung. Hier wird es eine Neuregelung geben: Seit dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine unter den üblichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII anstatt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.


Nullrunden treffen die Allerschwächsten

Kurzum: Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien tun gut daran, weniger im Stil von Carsten Linnemann über „aufgeblähte“ Rentenzahlungen zu klagen, sondern die wachsende Altersarmut als Problem zu sehen. Nullrunden treffen hier die Allerschwächsten.

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