Wölken: EU-Parlament bestätigt neuen Schutzstatus für den Wolf“
Tiemo Wölken begrüßt differenzierte Neuregelung zum Umgang mit wachsenden Wolfsbeständen. Hintergrund: Das Europäische Parlament hat heute mehrheitlich der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs zugestimmt.
Damit wird der Wolf künftig nicht mehr als „streng geschützt“ (Anhang IV), sondern als „geschützt“ der Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie geführt. Ziel der Änderung ist es, Mitgliedstaaten und Regionen wie Niedersachsen flexiblere Maßnahmen im Umgang mit der wachsenden Wolfspopulation zu ermöglichen.
Dazu Tiemo Wölken, umweltpolitischer Sprecher der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament: „Mit der heutigen Entscheidung schaffen wir die Grundlage für einen verantwortungsvollen und rechtssicheren Umgang mit dem Wolf in ganz Europa, aber vor allem in Regionen wie Niedersachsen, in denen die Erholung der Bestände bereits gute Fortschritte gemacht hat.
Der Schutz bleibt bestehen, aber es entsteht mehr Handlungsspielraum für nationale und regionale Akteure, in Zukunft auch die Belastung für Weidetierhaltung, Küstenschutz oder Waldnutzung besser zu berücksichtigen. Die Rückkehr des Wolfs in viele Regionen Europas ist ein Erfolg für den Artenschutz – gleichzeitig brauche die Koexistenz mit dem Menschen klare und praktikable Regeln.
Niemand will zurück zur Ausrottung oder zur pauschalen Bejagung, was wir brauchen, ist ein gezieltes Management auf Basis wissenschaftlicher Daten. Der neue Schutzstatus erlaubt es, in Hotspot-Gebieten schneller, unbürokratischer und gleichzeitig rechtssicher zu reagieren, ohne den Grundsatz des Artenschutzes in Frage zu stellen. Von der neuen Bundesregierung erwarte ich auf der Grundlage der heutigen Entscheidung eine zügige Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes (welches die FFH-Richtlinie in Deutschland umsetzt), damit die Landespolitik und kommunale Entscheider vor Ort praktikable Lösungen finden können.
Mit der Herabstufung des Schutzstatus allein ist es aber nicht getan. Jetzt kommt es darauf an, dass auch weiterhin ausreichend Mittel für Prävention bereitgestellt werden – sei es durch Schutzmaßnahmen wie Zäune und Herdenschutzhunde oder durch gute Aufklärungsarbeit vor Ort. Die Politik ist in der Pflicht, Lösungen mit und nicht gegen die Menschen vor Ort zu gestalten. Durch die heutige Entscheidung können diese Lösungen in Zukunft, sofern notwendig, auch die gezielte Bejagung als ein weiteres Instrument enthalten.“