„Rechte unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter schützen!“

Terre des Hommes und andere kritisieren Entwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V., die in Osnabrück beheimatete Kinderhilfsorganisation Terre des Hommes Deutschland e.V. und Save the Children Deutschland e.V. kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme den Referentenentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. Der Gesetzentwurf enthält insgesamt zwar auch Verbesserungen, die Organisationen warnen allerdings eindringlich vor Verschärfungen im Umgang mit unbegleiteten minderjährig Geflüchteten. Die Kritik bezieht sich vor allem auf vorgesehene Änderungen im Bereich der Alterseinschätzung und restriktive Aufenthaltsvorgaben mit Bußgeldern für unbegleitete Minderjährige.

„Die geplanten Änderungen zur Alterseinschätzung widersprechen dem europarechtlichen Grundsatz „Im Zweifel für die Minderjährigkeit“. Dieser Grundsatz muss uneingeschränkt gelten. Statt einer Ausweitung medizinischer Untersuchungen braucht es klare Standards, effektiven Rechtsschutz und verlässliche Verfahren“, erklärt Lennart Scholz vom Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht.

„Ein Kind ist ein Kind, egal woher es kommt. Die vorgeschlagenen Aufenthaltsvorgaben, die sogar mit Bußgeldern geahndet werden sollen, diskriminieren unbegleitete minderjährige Geflüchtete gegenüber anderen Kindern. Das ist fachlich verfehlt und kinderrechtlich nicht vertretbar. Schutz entsteht nicht durch Zwang, sondern durch passgenaue Hilfen“, kritisiert Annika Schlingheider von der Kinderrechtsorganisation Terre des Hommes.

Die Organisationen kritisieren außerdem die dem Entwurf zugrunde liegende Absicht, Einsparungen in Milliardenhöhe zu erzielen. Aus kinderrechtlicher Perspektive kann das Ziel der Kostenreduktion niemals über den Schutz, die Beteiligung und die individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen gestellt werden.

Die Stellungnahme ist online abrufbar. 


Hintergrund

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat im März 2026 einen Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) vorgelegt. Der nächste Schritt im Gesetzgebungsprozess ist die Einigung im Kabinett bevor der Entwurf an den Bundestag überwiesen wird.

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