Aktion gegen Falschparkende auf dem Radschnellweg an der Gartlage

Stadt trifft beispielhafte Vorkehrungen für den Herbstjahrmarkt

Es ist ein Ärgernis – nicht nur an diesem Tage: Am Donnerstag, 31. Oktober, beginnt der diesjährige Herbstjahrmarkt in Osnabrück – und damit auch wieder die große Parkplatzsuche im Umfeld des Veranstaltungsgeländes. Nicht wenige Menschen auf vier Rädern nutzen an jenem Tage die Möglichkeit, ihr Fahrzeug ausgerechnet auf einem Radweg zu deponieren. Die Stadtverwaltung nimmt dies nicht tatenlos hin.

Um zu verhindern, dass Autofahrer oder -fahrerinnen verbotenerweise auf dem Radschnellweg entlang der Schlachthofstraße parken, hat die Stadt Osnabrück erstmals Betonklötze auf den Zufahrten platziert. Bei den vergangenen Jahrmärkten hatten wiederholt Autos den Radweg blockiert, die über die Zufahrten zum benachbarten KME-Gelände verbotswidrig auf den Radschnellweg gefahren und dort in den Seitenbereichen geparkt wurden.

Durch die quaderförmigen Betonpoller soll dies nun unterbunden werden. Die Klötze sind dabei so angeordnet, dass Radfahrende den Radweg trotz der Engstellen weiterhin sicher nutzen können, außerdem werden sie durch Baken mit aufgesetzter Beleuchtung in beide Fahrtrichtungen gesichert. Die Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit der Firma KME, die für die Zeit des Jahrmarkts auf mehrere Zufahrten zum Werksgelände verzichtet.
Parallel entwickelt die Stadt Osnabrück zusammen mit KME bereits eine dauerhafte Lösung, die zeitnah nach der nun kurzfristig vorgenommenen temporären Regelung an den entsprechenden Zufahrten zum Einsatz kommen soll.

Diese dauerhafte Lösung wird dann weitgehend ohne Hindernisse auf der Fahrbahn des Radschnellweges auskommen. Für Jahrmarktbesucherinnen und -besucher, die mit dem Auto anreisen, steht während der Veranstaltungszeit übrigens eine Parkfläche am Ende der Schlachthofstraße zur Verfügung, die auch entsprechend ausgewiesen ist. Anlass genug also, auch Versuchungen an anderen Stellen der Stadt Obacht zu geben, wo zugeparkte Radwege zugleich eine erhebliche Gefahrenquelle darstellen.

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