Montag, 1. April 2024

Seit 1. April gilt in Niedersachsen wieder die Leinenpflicht für Hunde

Achtung! In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli gilt eine generelle Leinenpflicht in der sogenannten freien Landschaft.

Laut Niedersächsischem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sollen dadurch in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit freilebende Tiere und vor allem deren Nachwuchs geschützt werden vor streunenden und wildernden Hunden.

Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer. Die vollständigen Ausführungen des Ministerieum sind hier zu finden: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/wald_und_forstwirtschaft/mit-dem-hund-in-der-freien-landschaft-132036.html

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Natur und leinen Ihren Hund an. Danke!

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