„Warum es eine unerträgliche Geschichtsblindheit ist, Remarque für ‚Kriegstüchtigkeit‘ zu vereinnahmen“

OB-Kandidat Dr. Thomas Groß (Linke) kritisiert Äußerungen des Leiters des Remarque-Friedenszentrums 

Der Leiter des Erich Maria Remarque-Friedenszentrums Osnabrück, Dr. Sven Jürgensen, hat sich in der NOZ vom 6.3.26 (online schon ab 1.3.26 verfügbar) zur Frage geäußert, wie „kriegstüchtig“ Erich Maria Remarque war. Da mir Herr Jürgensen telefonisch bestätigt hat, dass er korrekt zitiert wird, werde ich mich nun kritisch mit dem Wortlaut seiner Ausführungen auseinandersetzen, die nach meiner Auffassung ein skandalöser Missbrauch des Schriftstellers sind.

In der Mitte des Artikels wird zunächst festgestellt, dass Remarque im Roman „Im Westen nichts Neues“ einen Krieg schildert, der aus der Sicht der Protagonisten sinnlos ist. „Daraus folge ein Pazifismus, der aber keine Wehrlosigkeit fordert.“ Dies wird sodann mit dem Konzept der „wehrhaften Demokratie“ verbunden.

Nach der Feststellung, dass Remarque die militärische Befreiung Europas vom Faschismus mit keinem Wort kritisiert habe, sondern dass ihm militärische Gewalt geboten schien, um das Unrecht der Nazis zu beenden, folgt die Behauptung, dass ihm früh klar gewesen sei, dass „ein Land, das durch einen Unrechtsstaat bedroht ist,“ das Recht habe, sich militärisch zu verteidigen.

Foto: Erich-Maria-Remarque-Friedenszentrum

Deshalb sei Remarque „kein guter Zeuge, um die Unterstützung der Ukraine zu kritisieren oder Wehrpflicht und Aufrüstung rundheraus abzulehnen.“ Am Ende heißt es dann, Remarques Selbstbeschreibung als „militanter Pazifist“ bringe eine Ambiguität zum Ausdruck. Am Wort „Kriegstüchtigkeit“, das auf Verteidigungsminister Pistorius zurückgeht, hätte Remarque sich angesichts der Lage Europas und angesichts seiner Erfahrungen wohl nicht gerieben.

Diese Argumentation ist an mehreren Stellen unhaltbar. Sie stützt sich ausschließlich auf Spekulationen, da Remarque sich – soweit ersichtlich – nie ausdrücklich zur Legitimität einzelner Kriege geäußert hat. Sie beruht im Kern auf einer Generalisierung der Feststellung, dass Remarque den militärischen Kampf gegen den Nationalsozialismus unterstützt hat. Deshalb macht seine Vereinnahmung für die aktuelle Kriegsvorbereitung nur Sinn, wenn man die Einmaligkeit der Dimension des NS-Unrechts in Frage stellt.

Verfehlt ist bereits der erste Hinweis auf das Konzept der wehrhaften Demokratie. Dieses bezieht sich nur auf den Schutz der Verfassung gegen innere Feinde. Es wird vom Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit Parteiverboten verwendet (z.B. BVerfGE 144, 20, Rn. 418). Für die Frage, ob Kriege legitim sind, lässt sich daraus gar nichts ableiten, denn niemand will Verfassungsfeinde militärisch bekämpfen.

Vielmehr handelt es sich hier nur um das erste Glied einer Argumentationskette, die dann über den Nationalsozialismus zum Begriff „Unrechtsstaat“ führt. Abgesehen davon, dass dieser Begriff ohnehin vage ist, ist er offensichtlich so gemeint, dass er nicht nur auf den NS-Staat anwendbar ist. Es spricht natürlich nichts dagegen, dass Remarque den militärischen Sieg gegen den Nationalsozialismus begrüßt hat. Daraus Schlussfolgerungen für andere Kriegskonstellationen zu ziehen, setzt aber als Argumentation voraus, dass das NS-Regime nur als ein Beispiel für eine größere Anzahl anderer Herrschaftsformen angesehen werden kann, die alle legitimerweise mit militärischer Gewalt bekämpft werden dürfen.

Die allgemeine Formel vom Unrechtsstaat kann nur dann herangezogen werden, wenn man die Einmaligkeit der Dimension des Unrechts des nationalsozialistischen Terrorregimes in Frage stellt. Aus der Billigung dieses einen Krieges kann nur auf andere Konstellationen geschlussfolgert werden, wenn er mit anderen in eine Reihe gestellt werden kann. Bisher war es aber außerhalb von rechtsradikalen Kreisen Konsens, dass die Untaten des NS-Regimes sowohl im Inneren als auch im Rahmen des Eroberungs- und Vernichtungskrieges in großen Teilen Europas einzigartig waren.

Dies gilt zum einen für die Dimension des industriellen Holocausts an etwa sechs Millionen Juden (und von Angehörigen vieler anderer Minderheiten). Das gilt aber auch für das Ausmaß der Grausamkeit des militärischen Vorgehens in den eroberten Teilen Europas, insbesondere in der Sowjetunion. Allein dort gab es während des Zweiten Weltkriegs mehr als 10 Millionen zivile Opfer, davon 1,1 Millionen durch die Blockade von Leningrad.

Im aktuellen Kontext ist mit dem Unrechtsstaat, der Deutschland bedroht, ganz offensichtlich Russland gemeint. Nun agiert Putin im Inneren als rechtsradikaler Diktator, der Menschenrechte und Demokratie missachtet. Außerdem ist er für viele Kriegsverbrechen verantwortlich. Der Angriffskrieg gegen die Ukraine ist unzweifelhaft völkerrechtswidrig. Dieser nun über vier Jahre dauernde Krieg ist durch große Grausamkeit gekennzeichnet, aber die Zahl der zivilen Opfer beträgt nach Schätzungen der UN etwa 15.000, während es auf beiden Seiten mehrere Hunderttausend tote oder verletzte Soldaten gegeben hat.

Der Zahlenvergleich ist nur ein Indiz für die Beantwortung der Frage, ob dieser Krieg Russlands in dieselbe Kategorie wie der Vernichtungsfeldzug von NS-Deutschland zu fassen ist. Wer sich nur ein wenig mit dem Kriegsgeschehen in der Ostukraine beschäftigt hat, wird feststellen, dass der dortige Stellungskrieg in den Schützengräben viel stärker dem Ersten Weltkrieg ähnelt. Es ist kein Wunder, dass sich heute sowohl Russen wie auch Ukrainer in großen Scharen dem Wehrdienst entziehen, weil sie in diesem Abschlachten keinen Sinn sehen.

Trotzdem wird übrigens die Kriegsdienstverweigerung von Russen, um sich diesem Krieg zu entziehen, in Deutschland überwiegend nicht als Asylgrund angesehen (Cuno, Flüchtlingsschutz bei Kriegsdienstverweigerung, ZAR 2025, 133, 140 f.). Wer also die aktuellen und die geschichtlichen Vorgänge einordnet, wird zum Ergebnis kommen, dass der Krieg gegen die Ukraine sehr viel mehr Gemeinsamkeiten mit dem Ersten als mit dem Zweiten Weltkrieg hat. Es zeigt sich einmal mehr, dass NS-Vergleiche, wie sie schon zur Rechtfertigung des Kosovokrieges oder des Irakkrieges herangezogen wurden, legitimatorischen Charakter haben, mit denen die deutsche Geschichte missbraucht wird.

Keineswegs einschlägig ist schließlich auch der Verweis auf die Selbstbezeichnung von Remarque als „militanter Pazifist“, die in einem Interview aus dem Jahr 1962 gefallen ist (Remarque, Ein militanter Pazifist, 1998, S. 112). Sie steht im Kontext einer kurzen Aussage dazu, dass er Deutschland 1931 verlassen musste, weil sein Leben bedroht wurde, obwohl er weder ein Jude noch politisch links eingestellt war. Ein Bezug zu Kriegen in der Gegenwart oder Vergangenheit ist in dieser Passage nicht vorhanden. Dr. Thomas F. Schneider, der beste Kenner Remarques, meint, dass dieser damit darauf hinweisen könnte, dass er „seine ganz private und zutiefst zivile Kriegsgegnerschaft zeitlebens mit Nachdruck und unerbittlicher Härte“ vertreten habe (Schneider, in Remarque, Ein militanter Pazifist, 1998, S. 15).

Nach seiner Darstellung ging Remarque sogar eher widerwillig auf Vorschläge der amerikanischen Regierung ein, gegen den Nationalsozialismus zu arbeiten, weil es ihm widerstrebte, sich einer politischen oder gar militärischen Organisation anzuschließen (Schneider, in Remarque, Ein militanter Pazifist, 1998, S. 24). Remarque kann sich selbst nicht mehr gegen diese Vereinnahmung durch die Militärlobby wehren. Dass sie ausgerechnet durch den Leiter des seinem Andenken gewidmeten Friedenszentrums erfolgt, ist ein Skandal, der nicht unwidersprochen bleiben darf.

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