Erschießung von Häftlingen an der „Schwarzen Wand“ in Auschwitz
Tätig war der in Osnabrück geborene Wilhelm Gerhard Gehring in unterschiedlichen Konzentrationslagern: Sachsenhausen, Wewelsburg, Auschwitz sowie Eintrachthütte bei Kattowitz. Gehring war brutal und ein Mörder. Im Jahre 1948 wurde er nach der Verurteilung im Krakauer Auschwitzprozess hingerichtet.
NSDAP-Mitglied seit 1933 und SS-Hauptscharführer
Geboren wurde Wilhelm Gerhard Gehring am 14. Januar 1901 in Osnabrück. Er besuchte die Volksschule und war von Beruf Schlosser. Nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten trat Gehring am 1. Mai 1933 der NSDAP (Mitgliedsnummer 1.850.129) bei. Ab 1934 war er SS-Mitglied (Nr. 270.511), dort zuletzt Hauptscharführer.
Der Osnabrücker war von 1936 bis 1939 im Konzentrationslager Sachsenhausen tätig, dann im Konzentrationslager Wewelsburg bei Paderborn, ab 1941 dann erneut in Sachsenhausen. Im Konzentrationslager Sachsenhausen waren 200.000 Häftlinge interniert. Das KZ war ein im Sommer 1936 von Häftlingen aus Emslandlagern eingerichtetes Lager.
Es befand sich in der Stadt Oranienburg nördlich von Berlin. Es ist jedoch weder örtlich noch zeitlich identisch mit dem KZ Oranienburg, das 1933 bis 1934 in Oranienburg in der Nähe des Stadtzentrums bestand. Durch die Nähe zu Berlin hatte das KZ Sachsenhausen eine Sonderrolle im KZ-System; es diente auch als Ausbildungsort für zukünftige Lagerkommandanten sowie des Bewachungspersonals im ganzen NS-Machtbereich (ähnlich wie das KZ Dachau).
Etwa 200.000 Häftlinge wurden nach Sachsenhausen deportiert. Nur etwa 140.000 davon wurden registriert. Im August 1941 wurde eine Genickschussanlage errichtet, in der etwa 13.000 bis 18.000 sowjetische Kriegsgefangene ermordet wurden. Insgesamt sollen mehrere zehntausend Häftlinge (fast ein Drittel) ermordet worden sein. Zu den Häftlingen gehörten Politiker, Roma, Homosexuelle, Juden, Zeugen Jehovas, Kriegsgefangene aus Polen, der Sowjetunion, der Tschechoslowakei, Frankreich, Niederlande und Belgien.

Nach Auschwitz versetzt: Gehring misshandelt und ermordet Häftlinge
Ab Januar 1942 war der Osnabrücker Gehring in Auschwitz beschäftigt. Der Kommandanturbefehl Nr. 6/42 lautete: „SS-Oberscharführer Willi Gehring, Kommandanturstab, wird mit Wirkung vom 26. März 1942 von der Verwaltung zum Schutzhaftlager abkommandiert und verantwortlich als Aufseher des Kommandantur-Arrestes (Block 11) eingesetzt.“
Oberkapo Kral schilderte im Auschwitz-Prozess, wie Gehring den Häftling Kurt Pachala, der, verhungernd, seine Schuhe zu essen versuchte, nach 200 Tagen im Bunker am 14. Januar 1943 tot aus der Zelle zerrte: „Was hat denn der Hund mit seinen Schuhen gemacht?“
Pachula, der am 16. Oktober 1895 in Neusatz geboren wurde, war wegen Beihilfe zur Flucht von vier Häftlingen zum Tode durch Verhungern verurteilt worden. Die Stehzelle war 90 Zentimeter im Quadrat breit, und 2 Meter hoch. Die Stehzelle wurde nie geöffnet. Er konnte schreien, ja selbst auf Hitler fluchen, niemand öffnete. Am letzten Tag hörte man nur mehr Stöhnen und Würgen. Am Ende hatte er seine Schuhe gegessen, seinen Urin getrunken, die Wände der Zelle abgeleckt.
Erschießung an der „Schwarzen Wand“
Gehring erschoss Häftlinge an der „Schwarzen Wand“. Dies war ein Kugelfang „aus schwarzen Isolierplatten“, der sich an der Steinmauer im Hof zwischen Block 10 und Block 11 befand.
Besonders gefürchtet: mehrstündiges Stehen zwischen elektrischen Zäunen
Im Jahre 1944 wurde der Osnabrücker Blockführer in Monowitz. Am 1. Mai 1944 wurde er zum SS-Hauptscharführer befördert. Ab dem 18. Juli 1944 wurde Gehring Führer des Außenlagers Eintrachthütte in Schwientochlowitz bei Kattowitz, wo er Josef Remmele als Lagerführer ablöste und wo Flugabwehrgeschütze produziert wurden.
Dort waren knapp 1.400 Häftlinge beschäftigt. Laut dem Häftling Unikower war es „das schlechteste Außenlager“. Gehring blieb in dieser Funktion bis zur Evakuierung des KZ Auschwitz im Januar 1945. Remmele und Gehring behandelten die Lagerinsassen der Eintrachthütte brutal. Täglich schlugen und traten sie, hetzten die Hunde auf Häftlinge und beteiligten sich an Körperstrafen und Hinrichtungen. Steh-Arrest in nasser Zelle und mehrstündiges Stehen zwischen den elektrischen Zäunen waren besonders gefürchtet.

Das KZ Eintrachthütte war in der Zeit vom 26. Mai 1943 bis 23. Januar 1945 ein Außenlager des KZ Auschwitz. Dort arbeiteten zunächst 180 jüdische Zwangsarbeiter, 300 sowjetische Kriegsgefangene und ab 1943 auch 400 französische Zwangsarbeiter. Im Juni 1943 wurde das Lager von Häftlingen aus Auschwitz ausgebaut, ein Jahr später lebten dort 1.400 meist jüdische KZ-Häftlinge, die aus Drancy, Saloniki, Westerbork, Minsk, Riga, sowie aus polnischen Ghettos und Ungarn hergeschafft wurden.
Die „Evakuierung“ des Lagers erfolgte im Dezember 1944 und Januar 1945 mit überfüllten Zügen ins KZ Mauthausen. Hinter diesem Tarnwort standen aus Sicht der NS-Täter zwei Vorgänge: der Abtransport und der Massenmord an Häftlingen, bevor alliierte Truppen das Lagergebiet erreichten. Nach 1945 wurde das Lager unter polnischer Verwaltung als Lager Zgoda weitergeführt.
Verurteilung zum Tode durch den Strang und Hinrichtung in Krakau
Am 22. Dezember 1947 wurde Gehring vom Obersten Nationalen Tribunal im Krakauer Auschwitzprozess zum Tode durch den Strang verurteilt (Az.: NTN 5/47). Im Urteil wies man auch auf einzelne Taten hin, die besonders typisch für den Osnabrücker gewesen sein dürften: „Ein anderes Mal ließ der Angeklagte zwei Zeugen zwischen zwei Reihen elektrisch geladener Drähte ohne Essen zwei Tage lang stehen. Der Angeklagte marterte die Häftlinge oft so stark, dass man seine Opfer manchmal sogar direkt ins Leichenhaus bringen musste.“
Die Hinrichtung erfolgte am 24. Januar 1948 im Gefängnis Montelupich in Krakau
Ausgewählte Quelle:
- „Auschwitz – Täter, Gehilfen, Opfer und was aus ihnen wurde: Ein Personenlexikon“, HG.: Klee, Ernst. Verlag S. Fischer, Frankfurt am Main 2013, ÍSBN 978-3-10-402813-2.
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Redaktioneller Hinweis
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