„Unwertes Leben“: Wie ich eine „Maßnahme“ in der Hitler-Zeit erlebte

Von Christel Schulze, Jahrgang 1927

Kindheit und Jugend in der Nazi-Zeit waren immer wieder von schlimmen Erlebnissen geprägt. An eine besonders schwerwiegende Begebenheit erinnere ich mich bis heute noch sehr genau. Die Freundin meiner Mutter, Frau Erna Harms, wohnhaft in der Bohmter Straße, kam eines Tages in unsere Wohnung in die Alte Poststraße 17. Unser Gast war sehr aufgeregt.

Frau Harms erzählte, dass sie kürzlich bei ihrer Nachbarin zu Besuch gewesen sei. Alles habe mit einem Klingeln an der Haustür begonnen.  Danach seien zwei Männer, die sich als städtische Angestellte vorstellten, durch die Wohnungstür gekommen. Frau Harms wurde von ihrer Gastgeberin sofort gebeten, bei ihr zu bleiben. Dies geschah auch deshalb, weil der Mann der Bekannten zu dieser Zeit seiner Arbeit nachging und die Frau wohl ein wenig Beistand brauchte. Somit wurde die Freundin meiner Mutter ungewollt zur Zeugin des „Besuchs“.

Wie Frau Harms berichtete, hätten die beiden Männer wörtlich gesagt: „Wir müssen Ihnen mitteilen, dass Ihre behinderte Tochter sofort in die Heil- und Pflegeanstalt an der Knollstraße eingewiesen werden muss. Das muss jetzt so sein. So ist das Gesetz. In der Anstalt ist ihr Kind in einer großen Gruppe. Man wird sich um ihre Tochter kümmern und sie gut betreuen. Sie als Eltern wird das alles nichts kosten. Das Geld wird vom Staat übernommen.“ Alle hätten danach die Möglichkeit, nachmittags jederzeit zu Besuch zu kommen.

Bei einem späteren Besuch schilderte Frau Harms meiner Mutter den weiteren Verlauf der angeblichen Betreuung. Plötzlich und vollkommen unerwartet sei der Familie nach der Aufnahme der 14-jährigen Tochter in der Osnabrücker Heil- und Pflegeanstalt mitgeteilt worden, dass sie mittlerweile in eine andere Stadt „verlegt“ worden sei. Man bekäme noch Bescheid, wohin genau. Derzeit wisse man es noch nicht.

Die Heil- und Pflegeanstalt am Gertrudenberg (heute AMEOS). Luftaufnahme von Richard Klein (Düsseldorf) von 1934. Foto: Archiv Wenner

Diese Mitteilung, so Frau Harms, sei für die Eltern des Kindes schon unerträglich genug gewesen und habe sofort viele Sorgen und Ängste ausgelöst. Die schlimmste Information kam aber später: Die Eltern erfuhren per Brief des Krankenhauses, dass ihr Kind inzwischen tot sei.

Im kleinen Kreis sprach sich alles schnell herum. Dabei wurden auch die Hintergründe der „Verlegung“ der heranwachsenden Tochter immer klarer. Denn die Nationalsozialisten hatten ja wiederholt angekündigt und sogar in ihrer ständigen Propaganda angekündigt, „unwertes Leben“, wie sie es nannten, zu vernichten.

Für die Eltern war der Tod der geliebten Tochter ein schwerer Schicksalsschlag, von dem sie sich nie wieder erholt haben. Wir alle blieben fassungslos zurück über das, was wir erfahren hatten.


Nachbemerkung zum Bericht der Zeitzeugin

Als „Euthanasie“-, „Kranken“- oder „T4-Morde“, benannt nach der NS-Organisationszentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4, werden gemeinhin Verbrechen bezeichnet, mit denen die Nationalsozialisten zwischen 1939 und 1941 den systematischen Massenmord an Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen vollzogen. Umgesetzt wurde alles im Rahmen des nationalsozialistischen „Euthanasie“-Programms, das insgesamt über 300.000 Opfer forderte. Alle Betroffenen hatten nach Nazi-Ansicht ein „unwertes Leben“ geführt, das den „Volkskörper“ krank mache und vernichtet werden müsse.

Das Mahnmal bei Ameos. Künstler: Werner Kavermann. Foto: OR-Archiv
Das Mahnmal bei Ameos. Künstler: Werner Kavermann. Foto: OR-Archiv

Die damalige Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt (heute AMEOS Klinikum Osnabrück) war eine der Einrichtungen, aus denen Menschen mit Handicaps oder Behinderungen im Rahmen der „Euthanasie“-Programme deportiert wurden. Dies betraf sowohl Patientinnen wie Patienten, die dort schon zuvor stationär untergebracht wurden wie solche, die dorthin als Zwischenstation eingewiesen wurden.

Ein Komplex im hessischen Hadamar zählte zu insgesamt sechs zentralen Gasmordanstalten im Deutschen Reich, in welchen viele Osnabrücker Opfer, unter ihnen kleine Kinder, Jugendliche bis hin zu betagten Menschen, deportiert wurden. Ermordet wurden sie teils in als Duschräumen getarnten Gaskammern mit Kohlenmonoxid. Auch mordeten Ärzte und Pflegepersonal in zahlreichen Anstalten durch gezieltes Verhungernlassen, Vernachlässigung oder Überdosen von Medikamenten.

Vor fast 85 Jahren, am 24. August 1941, wurden die systematischen Morde zwar durch einen mündlichen Stoppbefehl Hitlers beendet. Zu viele Fälle hatten sich herumgesprochen und Unruhe erzeugt, die das NS-Reich im Kriege nicht gebrauchen konnte. In Wahrheit setzte sich das Töten jedoch weiter fort.

Im Zuge der bislang über 300 in Osnabrück verlegten Stolpersteine zählen die „T4-Opfer“, besser als Opfer von Krankenmorden bezeichneten Menschen nach Jüdinnen und Juden zur zweitgrößten Opfergruppe. Der oben nachzulesende, sehr persönlich verfasste Beitrag meiner Mutter (Jahrgang 1927) veranschaulicht, wie eine Zeitzeugin die damaligen Ereignisse im privaten Umfeld als Heranwachsende erfuhr.

Heiko Schulze

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