Nach mündlicher Verhandlung am Freitag: DFB-Sportgericht bestätigt Strafen

VfL prüft weiteren Umgang mit der Entscheidung

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des VfL Osnabrück gegen drei im Einzelrichterverfahren verhängte Geldstrafen in mündlicher Verhandlung zurückgewiesen. Damit bestätigte das Gremium im Rahmen seiner Sitzung am DFB-Campus in Frankfurt die zuvor ausgesprochenen Strafen in einer Gesamthöhe von 20.000 Euro. Der VfL prüft den Umgang mit der Entscheidung gemeinsam mit den Gremien.

Der VfL war für Fan-Proteste, die im Rahmen der Zweitliga-Partien der Lila-Weißen gegen den 1. FC Nürnberg, den F.C. Hansa Rostock und die SV Elversberg ausschließlich friedlich erfolgten, im schriftlichen Einzelrichterverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 20.000 Euro für „unsportliches Verhalten“ verurteilt worden. Bereits in erster Instanz hatte der VfL den Anträgen des Kontrollausschusses des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bezüglich der Strafbeimessung nicht zugestimmt und Einspruch gegen die veröffentlichen Urteile eingelegt.

Bei der mündlichen Verhandlung am heutigen Freitag bestätigte das DFB-Sportgericht die ausgesprochenen Strafen. Der VfL hat weiterhin in Bezug auf das vorgeworfene „unsportliche Verhalten“, generell auf die Meinungsfreiheit und die grundsätzliche Verantwortung des Klubs für Verhalten von Zuschauern im Stadion eine andere Rechtsauffassung. Gemeinsam mit den Gremien wird der VfL nun den Umgang der Entscheidung des Sportgerichts prüfen und die Option diskutieren, binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einzulegen oder auch vor ein ordentliches Gericht zu ziehen.
Zum Hintergrund: www.vfl.de/einspruch-dfb/  


Arbeiten am Stadiondach schreiten voran

Mit Hochdruck laufen die Arbeiten am Dach der Ostkurve, damit weiterhin die Chance besteht, dass beim letzten Saisonspiel am 19. Mai gegen Hertha BSC (15:30 Uhr, Bremer Brücke) auch dieser Tribünenbereich von Fans genutzt werden kann.

Auch am gestrigen Feiertag waren die beauftragten Unternehmen mit Genehmigung an der der Bremer Brücke im Einsatz, um das Asbest-Dach oberhalb der Ostkurve abzutragen und die mangelhaften Holzleimbinder zu entfernen. Die Arbeiten laufen nach Plan, bisher sind keine unvorhergesehenen Ereignisse eingetreten, die einen negativen Einfluss auf das Timing haben könnten.

Bis zu einer möglichen Freigabe durch die zuständigen Behörden ist trotz der Fortschritte weiterhin einiges zu erledigen: Das vollständige Gerüst, das sowohl von außen als auch innen aufgebaut werden musste, muss zurückgebaut werden. Die gesamte Elektrik muss installiert werden. Erneut müssen gutachterliche Berechnung in Bezug auf die Statik nachgewiesen und diese wiederum von den Behörden geprüft werden.

Das Ziel, dass nach der Teilfreigabe für das Spielfeld, den Innenraum und die Tribünen Nord, Süd und West, auch die Ostkurve für Zuschauer freigegeben wird, bleibt ambitioniert. Der VfL wird dazu weiterhin regelmäßig informieren.
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