Initiative warnt vor schädlichen Folgen. Fachausschuss tagt am 6. Juni
Braucht Osnabrück eine Stadtbahn? Am 6. Juni soll im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (StUA) über das weitere Vorgehen entschieden werden. Der Fachbereich Städtebau der Osnabrücker Stadtverwaltung empfiehlt offenkundig, keine weiteren Untersuchungen zu einer Stadtbahn zu veranlassen. Die Erkenntnisse und aufgezeigten Potenziale aus der Machbarkeitsstudie sollen offenbar allein für das aktuelle ÖPNV-System genutzt werden.
Die örtliche Stadtbahn-Initiative sieht zwischen Verwaltungsempfehlung und dem besagten Gutachten durchaus Widersprüche. Darum hinterfragt sie deutlich die genannte Empfehlung. „Das ist verwunderlich, da eine wesentliche Erkenntnis des Gutachtens ist, dass das aktuelle ÖPNV-System bei einer wirklichen Verkehrswende an seine Kapazitätsgrenze stoßen wird“, betont Wolfgang Seyfert für die Initiative. Auch solle keinerlei Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser wesentlichen Entscheidung für oder gegen die Stadtbahn stattfinden, die ein grundsätzlich leistungsfähigeres Verkehrssystem als das aktuelle sei. „Auch das ist zumindest verwunderlich, da das Verkehrssystem für die Stadtentwicklung von sehr großer Bedeutung ist“, betont Seyfert.
Die Osnabrücker Stadtbahn-Initiative nimmt all dies nicht hin und listet Alternativen auf. Dokumentiert ist die Sichtweise in einem offenen Brief, der mittlerweile auch den Mitgliedern des Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zugestellt wurde. Gefordert wird darin ein „sorgfältiger und seriöser Umgang mit dem Stadtbahn-Gutachten“. Die OR dokumentiert den Brief folgend in Auszügen.
Im Wortlaut: Auszüge aus dem Offenen Brief
in der Sitzung des StUA am kommenden Donnerstag geht es … um die Machbarkeitsstudie zur Stadtbahn. Die Entscheidung über das weitere Verfahren in dieser Angelegenheit ist so wichtig, dass sie einer breiten auch öffentlichen Diskussion in der Bürgerschaft bedarf. Darum ist der Beschlussvorschlag der Vorlage – „Es erfolgen keine weiteren Untersuchungen zu einer Stadtbahn.“ – voreilig.
Die Stadtbahninitiative ist mit dieser Meinung nicht allein. Benedikt Knillmann, der Stadtentwicklungssprecher des Jugendparlaments wird … so zitiert: „Die Stadtbahn ist möglich und vermutlich sogar förderfähig. Im Jugendparlament ist der Vorschlag, die Förderfähigkeit nicht zu prüfen und den Stadtbahnneubau nicht weiter zu verfolgen, auf großes Unverständnis gestoßen”. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung ist auch nicht sachgerecht, denn das Gutachten kommt zu einem anderen Ergebnis. Es heißt dort: „Um diese Herausforderungen zu meistern, wird empfohlen, die Einführung des Systems Stadtbahn in Osnabrück weiterzuverfolgen.“ (S. 84)
- Als Herausforderungen nennen die Gutachter
- Sicherung der Funktionalität und Standortqualität eines Oberzentrums
- Verkehrs- und Energiewende
- Klimaschutz
- Ausreichende Kapazitäten und hohe Beförderungsqualität eines ÖPNV-Systems
- ÖPNV als stadtbildprägendes, attraktives und imageförderndes Element des öffentlichen Raumes
Die Schlussempfehlung der Gutachter, die Einführung des Systems Stadtbahn weiterzuverfolgen, wird im gesamten übrigen Gutachten ausführlich und gut begründet. Umso befremdlicher wirkt es deshalb, wie im Abschnitt der Vorlage „Einschätzung der Verwaltung“ fast ausschließlich Bedenken und negative Aspekte aufgeführt werden. Das entspricht nicht Inhalt und Tenor des Gutachtens. Wer sich der Mühe unterzogen hat, die gesamten über 100 Seiten der Studie zu lesen, kann dieser Beschlussempfehlung und ihrer Begründung nicht folgen.
Die Stadtbahninitiative (SBI) bittet darum den Ausschuss, die Machbarkeitsstudie zur Kenntnis zu nehmen und die Diskussion in die Bürgerschaft zu öffnen. Eine Entscheidung gemäß dem alternativen Beschlussvorschlag, Mittel für eine Standardisierte Bewertung bereitzustellen, kann dann im Herbst rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen erfolgen.
Leider ist die Verwaltung dem Vorschlag der SBI nicht gefolgt, die günstige Gelegenheit der Anwesenheit der Dresdner Gutachter in der Stadt am 6. Juni zu nutzen, diese das Gutachten in einer Abendveranstaltung für die Bürger vorstellen und diskutieren zu lassen. Wir würden es darum begrüßen, wenn der Ausschuss dem Änderungsantrag unter TOP 5.1.1 folgen könnte.








