Warntag, Einwegverpackungen und Lachgas-Kartuschen

Facettenreiche Sitzung des Ratsausschusses für Feuerwehr und Ordnung

Am letzten Mittwoch traten die Mitglieder sowie die Hinzugewählten vom Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung im Stadthaus zusammen. Unter anderem standen die Auswertung des bundesweiten Warntags 2024 sowie der Umgang mit E-Scootern in der Stadt auf der Tagesordnung. In einem weiteren Punkt sollte die Reduzierung von Einwegverpackungen erreicht werden. Des Weiteren ging es um eine Verordnung, die den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige regeln soll.


Müll von Einwegverpackungen reduzieren

Eingehend beschäftigte sich der Ausschuss mit der Reduzierung von Einwegverpackungen. Die Mehrheitsgruppe aus SPD, Grünen und Volt forderte Maßnahmen zur Vermeidung von Verpackungsmüll. Laut Volkmar Seliger von den Grünen ist das Aufkommen an Einwegverpackungsmüllmengen im innerstädtischen Bereich deutlich gestiegen. Gerade der Müll, der neben den Mülltonnen läge, führe zu einem Problem hinsichtlich der Beseitigung und schade der Attraktivität der Stadt. Hinzu komme, dass für die Entsorgung mehr Personal für diese Aufgabe eingebunden werden müsse. Ziel sei es, mit Vertreterinnen der Osnabrücker Gastronomie, der Industrie- und Handelskammer sowie weiteren Akteuren in Kontakt zu treten, um die Müllmengen signifikant zu senken. Letztendlich wurde der Beratungspunkt ohne Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt verwiesen, der am kommenden Donnerstag im Ratssitzungssaal seine Empfehlung an den Rat der Stadt abgeben wird.


Keine Weitergabe von Lachgas an Minderjährige

Die CDU-Fraktion brachte in der Ratssitzung im Oktober einen Antrag ein, der auf eine Initiative der niedersächsischen Landesregierung zurückgeht. Dieser sieht vor, den Verkauf von Lachgas-Kartuschen im Stadtgebiet von Osnabrück zu regulieren. Konkret sollen diese weder in Geschäften noch in Automaten an Minderjährige verkauft werden dürfen. Ausnahmen gelten lediglich für Personen, die eine ärztliche Verordnung vorlegen können. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro. Die Verordnung soll in der Ratssitzung im Dezember beschlossen werden und zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Die Stadt Osnabrück hat in den letzten Jahren verstärkt Maßnahmen ergriffen, um den Missbrauch von Lachgas, insbesondere unter Minderjährigen, einzudämmen. Hierzu gab es in den letzten Jahren einige Beschlüsse, die den Verkauf und die Weitergabe an Jugendliche erschweren, Kontrollen intensivieren und Strafen bei Zuwiderhandlung festgelegt wurden. Dem Verwaltungsentwurf wurde am Ende einstimmig zugestimmt. Damit wird die Vorlage in der Ratssitzung am 3. Dezember final beschlossen.


Vom Warntag bis zu E-Scootern

Im Weiteren wurde rückblickend auf den bundesweiten Warntag geschaut. Dieser findet jährlich am zweiten Donnerstag im September statt und dient dazu, die Funktionsfähigkeit der Warnsysteme zu überprüfen und die Bevölkerung für Notfallsituationen zu sensibilisieren. Die Stadt Osnabrück plant, sich aktiv daran zu beteiligen, um die Effektivität der lokalen Warninfrastruktur zu gewährleisten und das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für Notfallmaßnahmen zu stärken. Eine Umfrage zur Lebensqualität 2024, an der Osnabrück teilnimmt, soll Erkenntnisse darüber liefern, wie die Bevölkerung die aktuellen Warnsysteme wahrnimmt und welche Verbesserungen gewünscht sind. Laut Stadtbrandmeister Dietrich Bettenbrock sei man trotz bekannter Probleme mit dem Hersteller der Warntag in diesem Jahr

Außerdem wurde über den Umgang mit E-Scootern in Osnabrück diskutiert. Nachdem der Anbieter Tier sich aus Osnabrück zurückgezogen hatte und durch Dott ersetzt wurde. Die zunehmende Nutzung dieser Verkehrsmittel hat sowohl positive Aspekte, wie die Förderung umweltfreundlicher Mobilität, als auch Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich der Verkehrssicherheit und der ordnungsgemäßen Abstellung der Fahrzeuge. Den Ausschussmitgliedern wurde vonseiten der Verwaltung eine Karte für eine mögliche Parkverbotszone vorgelegt. Diese sieht unter anderem vor, dass in der Fußgängerzone, im kompletten Bereich des Rubbenbruchsees sowie am Westerberg eine solche Zone eingerichtet werden soll.

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