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Zuschuss für den Familienurlaub?

Anträge können ab sofort – auch bei der Caritas – gestellt werden

Einige Familien haben kaum finanzielle Möglichkeiten, einen gemeinsamen Urlaub zu verbringen. Doch eine gemeinsame Auszeit wirkt sich positiv auf den familiären Zusammenhalt und das Wohlbefinden aus. Um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, fördert das rotgrün regierte Land Niedersachsen Erholungsurlaube.

Die Zuständigkeit liegt allerorts bei den Familienverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege wie Diakonie, Caritas, der AWO, beim Paritätischen oder beim DRK. Dort wiederum wird geprüft, ob noch Mittel zur Verfügung stehen, und wenn ja, wie hoch der Zuschuss ist. Es ist darum sehr zu empfehlen, sich möglichst frühzeitig an die Träger der Familienerholungsurlaube zu wenden.

Ab sofort können entsprechende Anträge somit auch bei der Caritas gestellt werden. „Eine gemeinsame Auszeit bringt Erholung und Energie für den Alltag. Die Förderung ist eine wertvolle Unterstützung für Familien, die sich sonst keinen Urlaub leisten können“, erklärt Barbara Zerhusen, Beraterin beim Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück.


Wer kann den Zuschuss beantragen?

Zuschussberechtigt sind Erholungsaufenthalte von Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die Sozialleistungen erhalten, wie beispielsweise Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Eine Förderung ist darüber hinaus auch möglich, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Die Mitarbeitenden der unterstützenden Organisationen stehen für eine vertrauensvolle Beratung, in der auch persönliche Probleme erläutert werden können.


Was wird bezuschusst?

Bezuschusst werden Erholungsaufenthalte von mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen in familiengerechten Unterkünften innerhalb Deutschlands. Besonders attraktiv sind Aufenthalte in Familienferienstätten oder Jugendherbergen, da hier ein höherer Zuschuss gewährt wird. Familienferienstätten bieten zudem oft ein besonderes Programm für Kinder an.


Antragstellung bis zum 31.03.2025

Anträge auf finanzielle Zuwendungen für den Familienerholungsurlaub sollten bis zum 31.03.2025 bei den örtlichen Beratungsstellen, beispielsweise bei der hier sehr engagierten Caritas gestellt werden. Informationen und Antragsunterlagen stehen auf deren Homepage  zum Download bereit.


Ansprechpartnerinnen:

Barbara Zerhusen, bzerhusen@caritas-os.de
Samira Arnoldi, sarnoldi@caritas-os.de

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