Teil 25 der OR-Serie „Täter-Hetzer-Profiteure“: Wilhelm Crohne (1880 – 1945)

Wilhelm Crohne, Vizepräsident des Volksgerichtshofs

Geboren am 14. Juli 1880, führte den gebürtigen Berliner Wilhelm Crohne nach absolviertem Studium der Rechtswissenschaft – der berufliche Werdegang 1911 als Richter nach „Deutsch-Ostafrika“ und – nicht ganz ein Jahr später – zu einem Karriereknick: Das Reichkolonialamt kündigte ihm, weil er sich nicht „in die Anschauung und Denkweise der Neger hineinzuversetzen“ verstehe. Was genau damit gemeint war, blieb offen. Aber es war damit ein Lebensthema angestoßen, eine Leidenschaft für die „Rechtspflege“.

Am Ersten Weltkrieg nahm der Jurist ab 1914 im Range eines Hauptmanns teil und wurde schon 1915 in Berlin zum Amtsgerichtsrat und 1920 zum Landgerichtsrat ernannt, – und schließlich 1924 zum Landgerichtsdirektor.

In dieser Funktion saß er dem Prozess gegen die von dem Hamburger Journalisten und Pazifisten Carl-von-Ossietzky herausgegebene „Weltbühne“, die sich gegen Militarismus und Nationalismus engagierte wegen Verrats militärischer Geheimnisse vor. Der Prozess endete mit der Verurteilung von von-Ossietzky und anderen kritischen Bürgern, die schwere Verstöße der Reichswehr gegen die Bestimmungen des Versailler Vertrages in die Öffentlichkeit getragen hatten. In der „Weltbühne“ hatte von Ossietzky auch über den Mord eines Mitglieds des in Osnabrück stationierten „Freikorps Lichtschlag“ an Erich Knüppe, einem Teilnehmer einer Versammlung der Deutschen Friedensgesellschaft in Osnabrück 1920, berichtet (s. Teil 1 dieser Serie: Otto Hasenclever).

Der Eintritt in die NSDAP am 1. September 1932 ermöglichte ihm weitere berufliche Aufstiege. Im April 1933 wurde er in das Hessische Justizministerium berufen, um am 1. April 1935 schließlich zum Leiter der Abteilung III für Strafrechtspflege im Justizministerium berufen zu werden. Eine seiner Aufgaben: In der Auslegung der neu eingeführten justiziablen Delikte, wie etwa „Rassenschande“, sollte die Rechtsprechung vereinheitlicht werden. Einzelne mit derartigen „Straftatbeständen“ befasste Sondergerichte wurden auf harte und härteste Verurteilungen festgelegt.

Crohne verantwortete auch den „Prügelerlass“ vom 4. Juni 1937 zur Reglementierung der Gestapo-Folter: „Grundsätzlich sind bei ´verschärften Vernehmungen´ nur Stockhiebe auf das Gesäß, und zwar bis zu 25 Stück, zulässig. Die Zahl wird von der Gestapo vorherbestimmt. Vom zehnten Stockhieb an muss ein Arzt zugegen sein. Es soll ein ‘Einheitsstock‘ bestimmt werden, um jede Willkür auszuschalten.“

In seinem Verfolgungseifer beklagte er, dass die wegen der Olympischen Spiele von 1936 praktizierte Verfolgungspause bei derartigen Delikten nicht zügig genug beendet worden sei. Mit seiner Urteilspraxis handelte er sich 1937 sogar eine Kritik Hitlers ein: Crohne hatte eine „Nicht-Jüdin“ aufgrund ihrer Liebesbeziehung zu einem Liebhaber jüdischen Glaubens wegen „Begünstigung“ verurteilt. Hitler jedoch ging davon aus, dass eine „arische“ Frau regelmäßig willen- und daher straflos der jüdischen Verführung zum Opfer falle.

In seiner Zeit im Justizministerium hatte Crohne auch vielfach mit dem Osnabrücker Geistlichen Dr. Berning konferiert, etwa zu Themen der Einhaltung des Konkordats: Berning hatte sich mehrfach über die Behinderung der kirchlichen Seelsorge und der Jugendpflege beschwert. Im nationalsozialistischen Kampf gegen Religionen wandte sich Crohne zunächst insbesondere der Unterdrückung der „Zeugen Jehovas“ zu und ebnete den Weg zur nachhaltigen Verfolgung der damals „Erste Bibelforscher“ genannten religiösen Strömung. Dabei ging er von einer Zahl von eins bis zwei Millionen Anhängern aus, tatsächlich waren es – nach Schätzungen – nur 30.000 Gläubige. Das sehr weit ausgelegte „Vereinigungsverbot“, was mit der Verteilung der Missionsschrift „Wachturm“ bereits erfüllt war, sollte stets mit einer Haftstrafe von fünf Jahren belegt werden.

In seinen rechtspflegerischen Funktionen wirkte er im Hintergrund auch am Prozess gegen den evangelischen Theologen Martin Niemöller 1938 mit.

Martin Niemöller war ein Exponent der „Bekennenden Kirche“. Fotografie (um 1962): Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Darmstadt.

Mit dem Propaganda-Minister Joseph Goebbels vereinbarte er, dass Niemöller eine kurze, aber harte Strafe erhalten sollte – so hielt es der Minister in seinem Tagebuch vom 5. Februar 1938 fest.

Zu seinem 60. Geburtstag 1940 wurde Crohne durch den Reichsjustizminister Otto Thierack belobigt: „Als Leiter der ihm anvertrauten Abteilung III des Reichsjustizministerium hat Dr. Crohne besonderen Anteil an der nationalsozialistischen Ausrichtung der Strafrechtspflege.“

Reichsjustizminister Otto Thierack, Bundesarchiv, Bild 183-00627-0504 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de. https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5420344

Im November 1942 wurde Crohne Richter am Volksgerichtshof in der Position des Vizepräsidenten und verhandelte dann an unterschiedlichen Gerichtsorten insbesondere Fälle mit dem Tatvorwurf „Wehrkraftzersetzung“.

Mit dem Versailler Vertrag hatte das Deutsche Reich alle seine Kolonien verloren, aber der Kolonialgedanke lebte weiter. Sichtbares Symbol dafür war der 1928 in Erinnerung an die alte Kolonialzeit und in der Hoffnung auf deren Wiederbelebung errichtete sog. „Kolonialelefant“ hinter dem Hauptbahnhof in Bremen.

Der „Kolonialelefant“ in Bremen, Foto: Wikipedia – Matthias Süßen – Eigenes Werk

Und als der Hitlerstaat sich nach den Kriegserfolgen gegen Polen, Luxemburg, Belgien, Niederlande und Frankreich unbesiegbar wähnte, wurde auchCrohne erneut von der 1913 düpierten Kolonialleidenschaft ergriffen: 1940 veröffentlichte er in der Zeitschrift „Deutscher Kolonialdienst“ seine „Grundsätze für die Strafrechtspflege in den Kolonien“. Für die zukünftige „deutsche Eingeborenenpolitik“ forderte er eine grundsätzliche Trennung der Rechtssysteme für „Weiße“ und „Eingeborene“. Zur Strafrechtspflege gegen „Neger“ fiel dem promovierten Juristen folgendes ein:

Die Kolonialstaaten kennen hier folgende Strafarten: Todesstrafe – Kette – Gefängnis mit Zwangsarbeit – bloße Freiheitsstrafe – Züchtigung – Geld – reine Zwangsarbeit.

Es sei geboten, einem Verbrechen die Strafe auf dem Fuße folgen zu lassen: Der Eingeborene sei schnelllebig und vergesslich. Schon nach Monaten habe er das Verbrechen, das er begangen habe, aus dem Gedächtnis verloren.

Geldstrafen seien unzweckmäßig, weil sie der Täter nicht selber bezahle, sondern sie von seinen Frauen und Verwandten erpresse. Gefängnisaufenthalte ohne Zwangsarbeit würden von Eingeborenen nur als angenehm empfunden: Sie bräuchten sich um nichts zu sorgen und bekämen ohne eigene Anstrengung ihre Unterkunft und Verpflegung.

Besonders wirksam sei eine Verurteilung zur Kettenhaft. Der Gefangene bekomme einen Halsring mit Öse. Eine lange Kette verbinde ihn mit acht bis zehn Mitgefangenen. Diese Kettenhaft, verbunden mit schwerer Arbeit, werde von den Eingeborenen gefürchtet und wirke seelisch und körperlich ernsthaft auf sie ein. Fünf Jahre Kettenhaft würden selten von den Gefangenen überlebt werden.

Eine eventuell erforderliche Prügelstrafe dürfe nicht „vom Standpunkt einer überzarten Jungfer“ beurteilt werden, sondern müsse sich aus dem zielbewussten Handeln eines Kolonialpolitikers ergeben. Die Kriegswende 1942 und der Sieg der Anti-Hitler-Koalition ließen die neokolonialen Fantasien des Dr. Crohne zerplatzen.


Was hat Wilhelm Crohne mit Osnabrück zu tun? Der Priester Johannes Prassek

Das Bild von Johannes Prassek wurde von der Erzbischöflichen Stiftung


Lübecker Märtyrer zur Verfügung gestellt

Wilhelm Crohne saß dem Prozess beim Volksgerichtshof gegen vier Lübecker Geistliche und weitere 18 Angeklagte vor, die die Unrechtstaten der Nationalsozialisten kritisiert hatten die vier Geistlichen Johannes Prassek, Eduard Müller, Hermann Lange und Carl-Friedrich Stellbrink waren insbesondere wegen „Wehrkraftzersetzung“ angeklagt. Die Verhandlung gegen diese Angeklagten fand am 22. und 24. Juni 1943 in Lübeck statt. Johannes Prassek war in Osnabrück durch Dr. Berning zum Priester geweiht worden. Im Vorfeld des Urteils hatte Berning mit Wilhelm Crohne konferiert. Was die beiden tatsächlich besprochen haben, ist nirgendwo dokumentiert. Berning soll damit beruhigt worden sein, dass Crohne ein Todesurteil im Vorhinein ausgeschlossen habe. (ausführlicher hierzu der Artikel zu Prassek in „Widerstand im Osnabrück der NS-Zeit.“.

Der Hinrichtungsort, das Hamburger Gefängnis am Hohenglacis, Foto:: Datei:Holstenglacis 3 (Hamburg-Neustadt).3.12699.ajb.jpg – Wikipedia

Nach abstimmenden Rücksprachen mit Mitarbeitern des Justizministeriums formulierte Berning ein Gnadengesuch, das letztlich aber vom Justizminister Thierack ablehnend beschieden wurde. Die Geistlichen wurden mit dem Fallbeil hingerichtet.

Lissy Rieke. Foto: Frauen im Widerstand: Biografie


Die Kommunistin Lissy Rieke

In Bielefeld saß Wilhelm Crohne dem Prozess gegen die Osnabrückerin Lissy Rieke und die beiden Duisburgerinnen Magarete Stubb und Anna Dahm vor. Die junge Kommunistin hatte Druckmaterialien des Widerstandes verteilt, die mit Hilfe von Binnenschiffern nach Duisburg gebracht wurden, und die Kommunikation zwischen verschiedenen Widerstandsgruppen auf der deutschen Seite und in Amsterdam auf der niederländischen Seite aufrecht erhalten.

In dem Urteil vom 17. August 1944 wurde Lissy Rieke zum Tod durch das Fallbeil verurteilt und Magarete Stubb und Anna Dahm zu je zwölf Jahren Zuchthaus. Am Prozess wirkten auch als weiterer Richter der Kammergerichtsrat Discher sowie der SS-Obergruppenführer Haubert, der SA-Brigadeführer Zapf und der SA-Obergruppenführer Günter mit. Den Oberreichsanwalt vertrat Landgerichtsrat Dr. Hager. Im Rahmen der letzten Hinrichtungen in Dortmund wurde Lissy Rieke am 5. Januar 1945 mit dem Fallbeil ermordet.

Im Gefängnis in Dortmund „Lübecker Hof“ fand die Hinrichtung von Lissy Rieke statt. Quelle: https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3905806.

An wie vielen Todesurteilen Wilhelm Crohne, der auch noch als Nachfolger des Vorsitzenden des Volksgerichtshofs Roland Freisler nach dessen Tod avancierte, mitgewirkt hat, ließ sich nicht genau ergründen, – es dürften etliche hundert, wenn nicht sogar mehr als tausend gewesen sein. (ausführlich hierzu der Artikel über Lissi Rieke in dem Buch „Widerstand im Osnabrück der NS-Zeit“.)

In den letzten Kriegstagen entschied sich Wilhelm Crohne zur Selbsttötung, – zuvor ermordete er seine gesamte Familie.

Auch der NS-Justizminister Otto Thierack wollte sich der Justiz nicht stellen und tötete sich im Vorfeld der Nürnberger Prozesse während seiner Haft im Internierungslager „Eselsheide“ bei Paderborn am 26. Oktober 1946.

Die britische Besatzungsmacht hatte dieses Internierungslager auf dem Gelände des vormaligen Stalag 326 in Stukenbrock eingerichtet. Dort waren zunächst 10.000 Kriegsgefangene, nur umzäunt von Stacheldraht, ohne jegliche Behausungen von 1941 bis 1945 festgehalten worden. Mindestens 60.000 – vorwiegend Rotarmisten – fanden dort den Tod.

Für die nunmehr internierten Naziverbrecher wurden immerhin Barracken errichtet. Der Vertreter des Reichsanwaltes im Prozess gegen Lissi Rieke, Landgerichtsrat Dr. Hager, dagegen setzte seine Justizkarriere fort und wurde nach 1945 Richter am Landgericht in Hof.

Vorhergehende Folgen und weitere Veröffentlichungen des ILEX-Kreises


Redaktioneller Hinweis

Dieser und auch andere Beiträge unserer Serie werden vor einer geplanten Buchveröffentlichung noch ausführlicher bearbeitet und mit entsprechenden Literatur- und Quellenhinweisen versehen.

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