Mietwucher, Wohnungslosigkeit und massive Einschnitte beim Wohngeld: Wie passt das zusammen?

Anmerkungen zu skurril anmutenden Tendenzen und Verlautbarungen

Obdach- und Wohnungslosigkeit bilden die besonders hässliche Kehrseite, wenn es um den multimedial beklatschten Abbau des Sozialstaats geht. Es ist ein Konfliktpunkt, bei dem neoliberal hypnotisierte Mainstreamer*innen in Talkshows und Kommentaren weit mehr Gehör finden als diejenigen, welche die Schwächsten der Gesellschaft vertreten. Dass Wohnungslosigkeit bis hin zum Mietwucher an guten Tagen zwar gern in wohlklingenden Sonntagsreden eingestanden werden, aktuell aber einem satten Drittel der aktuellen Wohngeldbezieher*innen ihre Unterstützung gestrichen werden soll, ist ein besonders makabres Beispiel für den sogenannten „Reformeifer“ politisch Verantwortlicher. Ist dieser Kahlschlag noch abzuwenden?


Ziele und Wirklichkeit

Die schwarzrote Bundesregierung verfolgt eigentlich ein ambitioniertes Ziel: Bis 2030 soll es keinerlei Obdachlosigkeit mehr im Land geben. Aktuell gibt es eher die exakt gegenteilige Tendenz: Die Zahl der Wohnungslosen hat einen Rekordstand erreicht: Mehr als eine Million Männer, Frauen und Kinder sind unverändert ohne festes Mietverhältnis. Unter ihnen sind mehr als eine Viertelmillion Kinder und Jugendliche. An die 60.000 Menschen leben aktuell ganz ohne Dach über dem Kopf, also schlichtweg auf der Straße.

Um einen Handlungsrahmen zu umschreiben, verwies Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) kürzlich darauf, dass allein der Bund in den kommenden Jahren 23,5 Milliarden Euro für bezahlbaren Wohnraum an die Länder gebe. Ob es dazu passt, dass die Bundesregierung laut Hubertz aktuell plant, einem Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte das Wohngeld gänzlich zu streichen – frei nach dem Motto „Kommt selbst damit klar!“? Der heftige Widerspruch vom rheinland-pfälzischen Bauminister Sven Teuber (SPD) zeigt zumindest, dass die unsoziale Verlautbarung von Hubertz zumindest innerparteilich heftig umstritten ist – und Hoffnungen auf Umkehr noch bestehen dürfen.


Blick nach Osnabrück

Folgt man nach Angaben der Sozialen Dienste SKM, waren in Osnabrück allein im Winter 2026 rund 600 Menschen ohne festen Wohnsitz, also wohnungslos. Bei vielen der Betroffenen weiß man. dass sie zumindest zeitweise bei Freund*innen, Verwandten oder Bekannten unterkommen. Darum dürfte, so SKM-Insider*innen, die tatsächliche Zahl der Wohnungslosen noch deutlich höher liegen. Besonders prekär: Von den genannten 600 wohnungslosen Menschen sind 140 obdachlos. Sie leben auf der Straße und übernachten dort, oft auch unter Tunneln, auf Parkbänken oder unter einigermaßen Schutz bietenden Überdachungen. Zur Jahreswende war die Zahl dieser Betroffenen in Gestalt von zusätzlich zehn Betroffenen auf einen neuen Höchststand gewachsen.

Offen bleibt somit die Frage, ob der Aderlass beim Wohngeld auch die Osnabrücker Situation verschärfen kann.


Tropfen auf den heißen Stein? Scheinbare Erfolgsmeldungen

Dass es überhaupt gelingt, obdachlosen Menschen zumindest zeitweise eine feste Unterkunft zu vermitteln, wäre ohne den Einsatz engagierter Helfender oder aus Organisationen wie dem Osnabrücker SKM, engagierte städtische Sozialarbeitende einbezogen, völlig undenkbar. So ist es offenkundig aktuell gelungen, dass Ende Januar 2026 in Deutschland rund 452.900 Wohnungslose in Sammelunterkünften oder in speziellen Einrichtungen unterzubringen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte, verringerte sich die Zahl damit gegenüber dem Vorjahr allerdings um 5 % oder 21 800 Personen (2025: 474 700).

Doch die Grundprobleme bleiben: „Zu wenig bezahlbarer Wohnraum, Armut und drohende Kürzungen im sozialen Sicherungssystem“, erklärt Ende des Vorjahres Susanne Hahmann, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAGW). Besonders problematisch sei der Rückgang an Sozialwohnungen. Zu den häufigsten Auslösern von Wohnungslosigkeit in Deutschland zählen laut BAGW Miet- und Energieschulden, Konflikte im Wohnumfeld, Trennung oder Scheidung. „Obdachlosigkeit geht oftmals ein Trauma voraus, das Leben auf der Straße führt zu weiteren Traumata“, erzählt Marius Schäfer, Teamleiter der Mainzer „Genesungszimmer“, aus seinen Erfahrungen mit den Patienten.

Da seien die Angst um das wenige Hab und Gut, während in dunklen Ecken der Stadt geschlafen werde; herabwürdigende Blicke der Passanten oder gar Gewalterfahrungen. Die Seele wird verletzt“, erklärte Hahmann. Marius Schäfer ergänzt: „Obdachlosigkeit geht oftmals ein Trauma voraus, das Leben auf der Straße führt zu weiteren Traumata.“ Viele hätten Angst um das wenige Hab und Gut, während sie in dunklen Ecken der Stadt schlafen müssten. Hinzu kämen herabwürdigende Blicke von Vorbeigehenden oder gar Gewalterfahrungen. „Die Seele wird verletzt“, so Schäfer.


Junge Menschen und Familien mit Kindern werden unterschiedlich versorgt

Wohnungslosigkeit bleibt offenkundig auch ein Generationenproblem. Denn die zum Stichtag 31. Januar untergebrachte Wohnungslosen waren vergleichsweise jung: 41 % von ihnen waren jünger als 25 Jahre, 39 % waren zwischen 25 und 50 Jahre alt und 19 % waren 50 Jahre und älter. Das Durchschnittsalter der Wohnungslosen lag bei 31 Jahren. Rund 57 % der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und rund 42 % Frauen.

Klar und nachvollziehbar ist: Naturgemäß sind die Bemühungen dort besonders groß, wo es um Familien mit Kindern geht. Die wohnungslosen Personen sind in verschiedenen Haushalts- beziehungsweise Familienkonstellationen untergebracht. Alleinstehende Personen bildeten mit 158 700 Personen (35 %) die größte Gruppe. Fast ebenso viele Personen (33 % oder 151 300) waren in Paarhaushalten mit Kindern, 17 % oder 76 000 Personen in Alleinerziehenden-Haushalten, 7 % oder 31 400 Personen in sonstigen Mehrpersonenhaushalten und 4 % beziehungsweise 17 300 Personen in Paarhaushalten ohne Kinder untergebracht. Bei 18 200 Personen (4 %) war der Haushaltstyp unbekannt.


Wer bekommt aktuell noch Wohngeld – und muss jetzt die Streichung befürchten?

Wohngeld kann bislang von allen einkommensschwachen Personen, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten können, aber Unterstützung bei den Wohnkosten benötigen, als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind sowohl Mieter*innen wie auch Eigentümer*innen, die in der eigenen Immobilie wohnen. Wohngeld bekommen auch Menschen, denen als Rentner:in oder Bewohner:in von Alten-Pflegeheimen das Geld fehlt, die als Studierende keinen Anspruch auf BAfÖG haben oder dieses als Volldarlehen erhalten, Beziehende von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld sind.

Das Wohngeld wurde für 2026 nicht erhöht, sondern soll, wie oben berichtet, aktuell sogar für ein Drittel der Beziehenden gestrichen werden. Es gibt umgekehrt laut Verbraucherzentrale Schätzungen, dass Hunderttausende Menschen in Deutschland längst Wohngeld erhalten könnten, es bisher aber nicht beantragt haben. Das Geld kann eine unverzichtbare Hilfe sein: Wird das eigene Budget wegen gestiegener Preise für Strom und Heizung knapp, kann zuerst ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Nur wenn die Wohngeld-Zahlung nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, hätte man einen Anspruch auf Bürgergeld.

Kein Wohngeld bekommt man allerdings bislang, wenn man schon andere Sozialleistungen wie Bürgergeld, eine Grundsicherung im Alter und infolge von Erwerbsminderung, Unterstützung nach dem Asylbewerbergesetz oder Ausbildungsförderungshilfen wie Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhält. Die angedachte Kürzung könnte also umgekehrt zu einem Anstieg bei anderen Sozialleistungen wie der Grundsicherung führen.


Droht am Ende eine Zunahme der Wohnungslosigkeit?

Die angedachten Einschnitte betreffen laut Berechnungen der Frankfurter Rundschau auch ein Instrument, das Millionen einkommensschwache Haushalte vor dem Verlust ihrer Wohnung bewahrt. Rund 1,24 Millionen Haushalte beziehen aktuell das Wohngeld – für viele ist das die entscheidende Größe, um ihre Wohnung überhaupt halten zu können. Die Streichungen könnten überdies zahlreiche ältere Menschen treffen.

In mehr als der Hälfte der rund 1,2 Millionen Wohngeldhaushalte leben laut wohngeld.org Rentnerinnen und Rentner – insgesamt rund 638.000. Auch viele Familien profitieren von der Leistung. Wer bereits Bezieher ist, muss allerdings nicht sofort mit Abzügen rechnen. Nach Angaben des Bundesbauministeriums sollen bestehende Bewilligungsbescheide unverändert gelten. Erst wenn anschließend ein neuer Antrag gestellt wird, würden die dann geltenden gesetzlichen Regelungen Anwendung finden.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) zweifelt grundsätzlich daran, dass der Staat mit diesem Vorhaben tatsächlich Geld spart. Wer keine ausreichende Unterstützung mehr bekomme, um seine Miete zu tragen, wechsele häufig in andere, ebenfalls staatlich finanzierte Sozialsysteme wie die Grundsicherung – am Ende drohe für die Betroffenen aber auch der Auszug aus dem vertrauten Wohnumfeld.

Und damit wären wir wieder beim Auftaktthema dieses Beitrags: Werden die Zuschüsse reduziert, droht womöglich der Verlust der Wohnung – und im schlimmsten Fall eben auch Wohnungslosigkeit.

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