Heute vor 235 Jahren forderte Olympe de Gouges die Gleichstellung der Frauen ein …

Vor 235 Jahren forderte Olympe de Gouges die Gleichstellung der Frauen ein …

Beim Stichwort Französische Revolution fallen einem sofort Robespierre oder Marat ein. Und Olympe de Gouges? Die ist weitgehend vergessen und damit eines der unzähligen Beispiele für männergemachte Geschichtsschreibung. Dabei forderte sie heute vor 235 Jahren nichts weniger als die vollständige politische und rechtliche Gleichstellung der Frauen – zu einer Zeit, in der die Revolution zwar Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit verkündete, bei der Freiheit und Gleichheit aber offenbar vor allem die Brüder gemeint waren.

Marie Gouze wurde 1748 im südfranzösischen Montauban geboren, war die Tochter einer Wäscherin und wurde mit 17 Jahren gegen ihren Willen verheiratet. Sie bekam einen Sohn. Nachdem ihr Mann früh gestorben war, ging sie mit dem Kind nach Paris, nannte sich fortan Olympe de Gouges und begann zu schreiben.

1784 entstand ihr antisklavereisches Theaterstück Zamore et Mirza, später unter dem Titel L’Esclavage des Noirs bekannt. Es folgten zahlreiche Theaterstücke, politische Schriften und Pamphlete. De Gouges schrieb gegen die Sklaverei, über die miserable Behandlung unverheirateter Mütter, über das Scheidungsrecht und über die gesellschaftliche und rechtliche Stellung der Frauen. Sie verlangte Rechte, die heute selbstverständlich klingen sollten, damals aber als Zumutung galten. Für ihre Kritik wurde die Aufklärerin entsprechend massiv angefeindet und diffamiert.

Als 1789 die Französische Revolution begann, setzte Olympe de Gouges große Hoffnungen in die neue Bewegung und wurde zu einer ihrer leidenschaftlichen Unterstützerinnen. Doch als die Nationalversammlung noch im selben Jahr die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte verabschiedete, stellte sich heraus, dass das Wort „Mensch“ offenbar eine überraschend eingeschränkte Bedeutung hatte. Frauen kamen darin politisch schlicht nicht vor.

Dass Freiheit und Gleichheit gelten sollten, nur eben nicht für die Hälfte der Bevölkerung, war für de Gouges Grund genug, im neuen Regime eine Form der „Tyrannei“ zu erkennen. Im September 1791 veröffentlichte sie deshalb ihre „Déclaration des droits de la femme et de la citoyenne“ – die „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“. In 17 Artikeln übertrug sie die vermeintlich universellen Rechte der Revolution konsequent auf Frauen und forderte deren vollständige politische und rechtliche Gleichstellung.

Das klingt heute banal. Damals war es revolutionärer als vieles, was sich selbst Revolution nannte.

Genützt hat ihr der Ruf nach Freiheit und Gleichheit am Ende wenig. Im Sommer 1793 wurde Olympe de Gouges verhaftet. Am 3. November 1793 wurde sie in Paris guillotiniert. Eine Frau, die verlangt hatte, auf der politischen Tribüne ebenso selbstverständlich stehen zu dürfen wie auf dem Schafott, bekam von der Revolution immerhin die Hälfte ihrer Forderung erfüllt.


Aus Olympe de Gouges’ „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“

Art. 1: Die Frau wird frei geboren und bleibt dem Manne gleich in allen Rechten …

Art. 4: Freiheit und Gerechtigkeit bestehen darin, alles zurückzugeben, was einem anderen gehört. So stößt die Frau bei der Wahrnehmung ihrer natürlichen Rechte nur an die ihr von der Tyrannei des Mannes gesetzten Grenzen; diese müssen durch die Gesetze der Natur und Vernunft reformiert werden.

Art. 6: Das Gesetz soll Ausdruck des Willens aller sein; alle Bürgerinnen und Bürger sollen persönlich oder über ihre Vertreter zu seiner Entstehung beitragen …

Art. 10: Niemand darf wegen seiner Überzeugungen, auch wenn sie grundsätzlicher Art sind, belangt werden. Die Frau hat das Recht, das Schafott zu besteigen; sie muss gleichermaßen das Recht haben, die Tribüne zu besteigen …

Art. 13: … Zu Fron und lästigen Pflichten wird die Frau ohne Unterschied herangezogen; sie muss deshalb bei der Zuteilung von Posten, Anstellungen, Aufträgen, Würden und Gewerben gleichermaßen berücksichtigt werden.

Art. 16: Jede Gesellschaft, in der die Garantie der Rechte nicht gesichert und die Trennung der Gewalten nicht festgesetzt ist, hat gar keine Verfassung. Die Verfassung ist null und nichtig, wenn nicht die Mehrheit der Individuen, die die Nation bilden, an ihrer Ausarbeitung mitgewirkt hat.

Judith Kessler
Judith Kessler
Judith Kessler ist Sozialwissenschaftlerin, Redakteurin und Autorin mit den Schwerpunkten jüdische Migration, Gegenwartskultur und Biografieforschung.
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