Widerrufsbutton wird Pflicht

Verbraucherzentrale Niedersachsen begrüßt die Änderung, sieht aber Tücken bei der Umsetzung

Ab dem 19. Juni müssen Anbieter bei online geschlossenen Verträgen eine gut sichtbare elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Mit einem solchen Widerrufsbutton sollen Online-Verträge künftig genauso leicht widerrufen werden können, wie sie abgeschlossen wurden. Das bringt mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher. Entscheidend ist jetzt die Umsetzung.

„Der Vertrag ist online mit wenigen Klicks abgeschlossen, aber der Widerruf wird häufig unnötig kompliziert gemacht, etwa durch schwer auffindbare Kontaktmöglichkeiten oder sperrige Formulare“, sagt Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Der Widerrufsbutton soll im Online-Bereich nun für ein Gleichgewicht zwischen dem Abschluss und dem Widerruf eines Vertrags sorgen.“


Pflicht für viele Online-Anbieter

Der verpflichtende Widerrufsbutton gilt für Anbieter, die Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern über Websites, Apps oder andere Online-Oberflächen abschließen – beispielsweise Online-Shops oder Buchungsplattformen. Voraussetzung ist allerdings, dass für das jeweilige Angebot überhaupt ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

Verbraucherinnen und Verbraucher können mit der neuen Regelung ihre Widerrufserklärung direkt über die Plattform abgeben, auf der sie den Vertrag geschlossen haben. Zudem müssen Anbieter den Eingang umgehend bestätigen. „Das spart nicht nur Zeit, sondern verhindert auch Streit darüber, ob ein Widerruf rechtzeitig eingegangen ist“, erklärt Tettinger.


Umsetzung in der Praxis kritisch im Blick

Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass Anbieter versuchen bei der praktischen Umsetzung zu tricksen: „Wir haben beim Kündigungsbutton bereits erlebt, dass solche Funktionen versteckt oder unnötig kompliziert gestaltet werden“, warnt Tettinger. Dazu zählen zusätzliche Pop-ups oder unzulässige Nachfragen nach Gründen für den Widerruf. Dass Anbieter mit der neuen Regelung den Button im Ausnahmefall vielleicht auch erst im eingeloggten Kundenbereich bereitstellen können, sieht der Experte ebenfalls kritisch: „Das dürfte die Gerichte noch beschäftigen.“


Klare Unterscheidung zwischen Widerruf und Kündigung nötig

Besonders bei laufenden Verträgen könnten neue Unklarheiten entstehen. „Bei Abos müssen künftig Widerrufs- und Kündigungsbutton nebeneinander bestehen“, erklärt Tettinger. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist aber nicht immer klar, worin der Unterschied zwischen beiden besteht.“ Beim Widerruf wird der Vertrag vollständig rückgängig gemacht und beide Seiten müssen die erhaltenen Leistungen zurückgeben. Die Kündigung ist hingegen in die Zukunft gerichtet und beendet den Vertrag in der Regel erst zu dem Zeitpunkt, der vertraglich vorgesehen ist. Hier sind transparente und verständliche Lösungen der Anbieter entscheidend.

Der Widerrufsbutton schließt eine Lücke im Verbraucherschutz. „Jetzt kommt es darauf an, dass Anbieter die neuen Pflichten ohne Hürden umsetzen“, betont Tettinger. „Ob sich unsere Bedenken bestätigen, wird die Praxis zeigen – und im Zweifel auch die Rechtsprechung.“

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