Kritik an Planungen zur Bustrasse hält unvermindert an
Auf und an der Johannisfreiheit gibt es Einzeldenkmale und eine unter Denkmalschutz stehende Gruppe baulicher Anlagen. Der Denkmalschutz muss nach Ansicht der Antragsteller deutlich verstärkt werden, um die letzten stadtgeschichtlich bedeutenden Reste der Neustadt zu sichern. Denn allein in den vergangenen 20 Jahren sind im Umfeld der Johanniskirche wertvolle Teile des historischen Stadtbildes verloren gegangen oder sind heute akut gefährdet.
Der Immunitätsbezirk „Johannisfreiheit“ war ehemals ein viel weitläufigerer Bereich als heute und sehr naturnah. Noch vor 20 Jahren gab es im Umfeld der Johanniskirche Gärten oder Grünanlagen sowie Straßenzüge aus dem frühen Mittelalter, die mit denen von Domburgen vergleichbar sind. Diese Zeugen der Vergangenheit sind innerhalb kürzester Zeit zu Gunsten der Krankenhauserweiterungen aufgegeben worden. Dafür wurde im Zuge dieser Erweiterungen die Wegefläche Johannisfreiheit entsprechend ihrer geschichtlichen Bedeutung für Osnabrück verkehrsberuhigt und planungsrechtlich geschützt. Dieser Kompromiss war mit einem unwiederbringlichen Verlust Osnabrücker Stadtgeschichte verbunden. Nun steht er mit dem Neumarktfrieden vor dem Aus. Daher sehen es die Antragsteller als Aufgabe des Denkmalschutzes, die unmittelbare Umgebung der Wegefläche Johannisfreiheit und diese selbst mit den Mitteln der Denkmalpflege zu schützen.
Denn die Johannisfreiheit verläuft von der Kreuzung mit der Johannisstraße bis fast zum alten Haupteingang des Marienhospitals entlang des Kirchplatzes auf der Grenze der ersten Besiedelungsfläche der Neustadt zur Zeit der Klostergründung im Jahr 1011. Sie ist damit nach heutigem Forschungsstand die älteste Raumkante in Osnabrück und mindestens 500 Jahre älter als der Marktplatz und die Domsfreiheit. Das allein ist nach Ansicht der Antragsteller bereits ausreichend für eine Anerkennung als Einzeldenkmal, dessen Bedeutung entsprechend gewürdigt werden sollte.
Die Gruppe baulicher Anlagen umfasst weitestgehend die heute im kirchlichen Besitz befindlichen Grundstücke nördlich der Wegefläche Johannisfreiheit. Es ist jedoch nachgewiesen, dass auch das Neustädter Rathaus auf kirchlichem Grund gebaut wurde. In Verbindung mit der Bedeutung des gesamten Kerns der Neustadt für die Stadtentwicklung und angesichts der besonderen Verfassungsgeschichte Osnabrücks sind die Antragsteller der Meinung, dass das Neustädter Rathaus in die Gruppe baulicher Anlagen aufgenommen werden muss.
Es ist zudem nachgewiesen, dass auch die heutige Wegefläche Johannisfreiheit bis über die Mitte des 19. Jahrhunderts hinaus kirchlicher Besitz gewesen ist. Die Antragsteller beschreiben in ihrem Antrag, dass dieser Bereich erst seit dem Anfang des 20. Jahrhunderts eine Straße war und zuvor 900 Jahre lang ein Weg auf dem Gelände der weitläufigen Johannisfreiheit gewesen ist, der die kirchlichen Gebäude (Kurien) miteinander verbunden hat. Sie verweisen auf eine vergleichbare Nutzung heute, denn sie ist nach der Verkehrsberuhigung 2002 eine Verbindung zwischen den Krankenhäusern in kirchlicher Trägerschaft.
Hinsichtlich der Chancen gehört zu werden, sind die Antragsteller zuversichtlich. „Wenn man bedenkt, dass 2025 sogar die mehrfach sanierte Toilettenanlage unter dem Kirchplatz in ihrer Gesamtheit als Einzeldenkmal anerkannt wurde, dann glauben wir, dass unsere gut begründeten Anträge eine reelle Chance haben, anerkannt zu werden.“ (so Marius Meinert, der Koordinator des Antrags) Für den Fall, dass die denkmalpflegerischen Argumente nicht gehört werden, verweisen die Antragsteller auf das Planungsrecht. Im Bebauungsplan B-73 wird in mehreren Änderungen bestätigt, dass die Johannisfreiheit verkehrsberuhigt ist und bleiben soll. Dieses geschah auch zum Schutz des angrenzenden denkmalgeschützten Kerns der Neustadt rund um die Johanniskirche.
Die mit dem Neumarktfrieden verbundene Zerstörung der Johannisfreiheit verstößt nach Ansicht der Antragsteller gegen den Bebauungsplan B-73, der über 30 Jahre lang immer wieder bestätigt wurde und damit weiterhin Gültigkeit besitzt. Auch diesen Aspekt bitten die Antragsteller das Landesamt für Denkmalpflege kritisch zu prüfen.
Die Antragsteller*innen sind
- Bruno Switala, Denkmal- und Stadtbildpfleger in Osnabrück 1975 bis 2010
- Dr. Karsten Igel, Historiker
- Klaus Meinert, Stadt- und Kartenhistoriker
- Marius Meinert, Koordinator des Antrags
Die Antragsteller*innen werden unterstützt von weiteren Historikern und Osnabrücker Privat- und Geschäftsleuten, die ein diesbezügliches Unterstützerschreiben unterschrieben haben.
Darunter sind:
- Dr. Eva Berger, Historikerin und bis 2016 Direktorin des Kulturgeschichtlichen Museums der Stadt Osnabrück
- Bodo Zehm, Historiker und Leiter der Stadt- und Kreisarchäologie i.R.
- Rolf Spilker, Gründungsdirektor des Museums für Industriekultur in Osnabrück
- Thomas Lob-Corzilius, Dr. med. Pädiater, Umweltmedizin
- Klaus Hoberg, Haus Hoberg/Johannisstraße, Familie Hoberg war im 19. Jahrhundert Eigentümer/Käufer des Neustädter Rathauses aus städtischem Besitz
Anlagen und weitere Informationen
Die Entwicklung der Johannisfreiheit in den vergangenen 30 Jahren seit der Bebauungsplanänderung 1994 wird in der Anlage zu dieser Presseinformation
dargestellt. Der vollständige Antrag an das Landesamt für Denkmalpflege kann bei Interesse angefragt werden unter johannisfreiheit@web.de.













