Judith Kessler: Fritz Wehrmann, geboren am 7. Juli 1919, war eines der letzten Opfer der NS-Mörderjustiz

Fritz Wehrmann, *7. Juli 1919, war eines der letzten Opfer der NS-Mörderjustiz. Der 26-jährige Matrose wurde zwei Tage nach der bedingungslosen Kapitulation Nazi-Deutschlands zusammen mit seinen Kameraden Alfred Gail, 20 Jahre, und Martin Schilling, 22 Jahre, hingerichtet. Man könnte heulen vor Wut.

Die drei Jungs hatten einen Tag nach der Teilkapitulation am 6. Mai 1945 bei einem feuchtfröhlichen Kameradschaftsabend im Svendborger Strandhotel beschlossen, ihre Einheit zu verlassen.
Der Krieg war schließlich aus, dachten sie und wollten nach Hause zu ihren Familien – Fritz (l.) nach Leipzig, Martin nach Ostfriesland und Alfred (kleines Foto) nach Kassel. Aber sie kamen nicht weit. Dänische Hilfspolizisten griffen sie auf. Am Ende wurden sie in der Geltinger Bucht auf dem Marine-Begleitboot „Buéa“ eingesperrt. Der Kapitän informierte den Kommodore der Schnellbootwaffe, Kapitän zur See Rudolf Petersen, der am 9. Mai, dem ersten Tag des neuen Friedens, ein improvisiertes Marinegericht einberief. Bestehend aus dem Stabsrichter Adolf Holzwig, dem Oberstabsarzt Dr. Busch, dem Hauptgefreiten Faustmann und Kapitänleutnant von Dresky als Anklagevertreter. Verteidiger bekamen die Angeklagten nicht zugewiesen.

Die „Verhandlung“ geriet zu einer einzigen Anklage, die Gesamtkapitulation war kein Thema, die Teilkapitulation wurde als „Waffenruhe“ und der Heimkehrversuch als „Fahnenflucht“ gewertet. Das begründungslos ergehende und ohne Verweis auf die Möglichkeit eines Gnadengesuchs ausgesprochene Urteil: Tod durch Erschießen. Kommodore Rudolf Petersen, der die drei als Gerichtsherr des Verfahrens hätte begnadigen können, ließ sich noch eine Nacht Zeit und bestätigte das Todesurteil am folgenden Tag, dem 10. Mai.

Am Nachmittag wurden die drei jungen Männer aneinandergebunden und von einem Hinrichtungskommando unter dem Kapitän zur See Merkel (das wenige Tage zuvor schon elf Angehörige eines Minenräumbootes in Sonderborg exekutiert hatte) vor den Augen der angetretenen Mannschaft erschossen und mit Gewichten beschwert in der Ostsee versenkt.

Gedenkstein in Norgaardholz für die nach der Kapitulation hingerichteten Soldaten Fritz Wehrmann, Martin Schilling und Alfred Gail - Foto: 2012 Wolfgang PehlemannGedenkstein in Norgaardholz für die nach der Kapitulation hingerichteten Soldaten Fritz Wehrmann, Martin Schilling und Alfred Gail - Foto: 2012 Wolfgang Pehlemann

Anna Wehrmann erfuhr erst 1946 vom Tod ihres Sohns. Ein Freund von Fritz brachte ihr seinen Abschiedsbrief und da er auch die Namen der Verantwortlichen nennen konnte, strengte sie einen Prozess beim Landgericht Hamburg an.

In der Folge fanden drei Prozesse wegen Totschlags und Rechtsbeugung gegen fünf Angeklagte statt. Diese machten geltend, dass sie angesichts der Zersetzungserscheinungen in der Truppe mit ihrer Entscheidung eine Meuterei hatten verhindern und die „Manneszucht“ aufrechterhalten wollen. In den ersten Prozessen 1948 und 1949, deren Urteile jeweils aufgehoben wurden, hatte es Schuld- und Freisprüche gegeben (der jüdische Anwalt Herbert Pardo hat schon 1948 in seinem Buch „Der Fall Petersen“ auf den Unrechtscharakter der Wehrmachtjustiz aufmerksam gemacht).

1952 kassierte der Bundesgerichtshof die letzen Schuldsprüche und bescheinigte den Angeklagten im Revisionsverfahren, zur Tatzeit „in einem ordnungsgemäßen Verfahren das sachliche Recht verwirklicht“, also korrekt gehandelt zu haben; den Vorsitz der Verhandlung hatte der ehemalige Wehrmachtrichter Paulheinz Baldus.

In der angeordneten Neuverhandlung im Februar 1953 folgte das Landgericht Hamburg dieser Sichtweise, sprach alle Angeklagten frei und setzte noch eins drauf: Kommodore Petersen habe „aus dem Gefühl der Verantwortlichkeit für die Erhaltung der Disziplin seines gesamten Verbandes und für das, wiederum hiervon abhängige Wohl eines Teils des deutschen Volkes“ gehandelt; Marinestabsrichter Holzwig demgegenüber (der Kunstmaler war), sei eine typische Künstlernatur und schon von daher wäre ihm eine bewußte Rechtsbeugung mit dem Ziel, Unschuldige zu Tode zubringen, gänzlich „persönlichkeitsfremd“ gewesen. Im Gegenteil, die Beteiligten hätten sich sogar, „von der von Hitler und der Partei ausgehenden Politisierung der Rechtsprechung“ freigehalten.

Statt also drei Justizmorde zu sühnen, endete die juristische Auseinandersetzung mit einem pauschalen Freispruch für die Marinejustiz des Dritten Reiches. Das Urteil war für die Rechtsprechung der nächsten Jahrzehnte wegweisend und in West-Deutschland wurde kein einziger Wehrmachtrichter rechtskräftig verurteilt.

Anna Wehrmann verkraftete den Tod zweier ihrer Söhne (einer war noch 1945 gefallen) nicht und starb nach Jahren im Pflegeheim in geistiger Umnachtung. Alfred Gails Mutter nahm sich nach dem letzten Prozess das Leben. Rudolf Petersen machte Karriere als Geschäftsmann und beim militärischen Abschirmdienst; bis er 1983 starb, hatte er eine Segelschule in Schleswig-Holstein.

Judith Kessler
Judith Kessler
Judith Kessler ist Sozialwissenschaftlerin, Redakteurin und Autorin mit den Schwerpunkten jüdische Migration, Gegenwartskultur und Biografieforschung.
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