Teil 49 der OR-Serie „Täter-Hetzer-Profiteure“: Dietmar Westphal (1909-1982)

Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD St. Quentin in Frankreich

Beteiligt an Deportationen und Erschießungen in Frankreich. Dietmar Westphal, der in französischen Quellen auch Karl Dieter Westphal genannt wird, wurde nie verurteilt, aber machte Karriere als Bezirksinspektor, als Leiter der Steuerfahndungsstelle und stellvertretender Leiter des Finanzamtes Osnabrück.

Westphal wurde am 2. Mai 1909 in Leipzig geboren und war Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD St. Quentin in Frankreich. Während der nationalsozialistischen Besetzung Frankreichs wurden 162.000 Menschen deportiert, darunter 75.721 Juden. Zusätzlich wurden mehrere zehntausend Menschen als sogenannte Sühnepersonen erschossen oder bei „Bandenkampfmaßnahmen“ getötet. Verantwortlich waren rund 75 Männer, die als sogenannte Kommandeure der Sicherheitspolizei und des SD oder als deren Stellvertreter die NS-Terrorpolitik in Frankreich durchsetzten. Brunner rekonstruierte die Lebensläufe dieser Funktionselite bis in die Bundesrepublik. Dabei kam heraus, dass die deutsche Justiz schon in den sechziger Jahren gut informiert war und mit dem „Frankreich-Komplex“ ein großes Ermittlungsverfahren angestrengt hatte.

In diesem vormaligen Hotel war die Kreiskommandantur untergebracht. Offenkundig – siehe Foto unten – wechselte während der Zeit der Besatzung das Gebäude.


Den Ermittlern wurden viele Steine in den Weg gelegt

Massive politische Einflussnahmen eines Netzwerks von ehemaligen Nazis, die inzwischen wieder in Ämtern und Würden gekommen waren, verhinderten jedoch längst fällige Anklagen. Den Ermittlern der „Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Verfolgung von NS-Verbrechen“ in Ludwigsburg wurden viele Steine in den Weg gelegt. Auch auf französischer Seite gab es aus innenpolitischen Gründen kein ausreichendes Interesse an einer systematischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Erst als die französischen „Nazijäger“ Beate und Serge Klarsfeld zu drastischen Mitteln griffen und einen der Ex-Kommandanten zu entführen versuchten, konnte endlich ein lange verschlepptes deutsch-französisches Zusatzabkommen geschlossen werden. Dieses führte 1979 zu dem damals aufsehenerregenden Lischka-Prozess in Köln, in dem 1980 drei Angeklagte zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Die übrigen Täter blieben jedoch nach wie vor unbestraft.


Gottesfürchtiges und „untadeliges Milieu“, daher gegen Nationalsozialismus immun

Der ehemalige Kommandeur der Sicherheitspolizei von St. Quentin brachte seine Haltung in einer Vernehmung auf den Punkt: Er, Westphal, stamme ja schließlich aus einem gottesfürchtigen und „untadeligen Milieu“. Als Angehöriger dieses Milieus sei er gegen den Nationalsozialismus immun gewesen.

Pressefoto aus einer französischen Gerichtsverhandlung.


Westphal vom stellvertretenden Kommandanten von Orléans belastet

Hinrichs, der „nur“ stellvertretender Kommandeur von Orléans gewesen war, belastete seinen ehemaligen Chef Dietmar Westphal. Dieser erklärte ebenfalls, nichts gewusst zu haben. Als einer der in den Dienst des RSHA übernommenen Militärverwaltungsbeamten führte er aus, eigentlich gar kein Nationalsozialist gewesen zu sein. Und er fuhr fort: „Alle diese inneren Bindungen und Verpflichtungen und die – ich möchte sagen abendländischen – Wertbegriffe lassen sich nicht einfach leugnen! Sie sind ins Blut übergegangen, sie und nicht diese tönernen Phrasen vom Übermenschen.“  Für die anhand der vorliegenden Belastungen ermittelnde Staatsanwaltschaft erwiesen sich diese Unterscheidungen nach der Laufbahn allerdings genauso wenig signifikant, wie das für die Opfer der KdS (Kommandeure der Sicherheitspolizei) der Fall gewesen war.


Ermittlungen in Hildesheim, die meisten Verfahren wurden eingestellt

Gegen Westphal lief in Hildesheim, Aktenzeichen: 17 JS 331/80  ein NSG-Ermittlungsverfahren gegen Dieter Westphal und seine Untergebenen wegen der Deportation französischer Juden. Die Staatsanwaltschaften sahen sich nicht zur Überführung der Beschuldigten in der Lage, deshalb wurden die meisten Verfahren eingestellt; so argumentierte auch die StA Hildesheim am 4. Februar 1982, in ZStL 114 AR 210/80.


Kriegsgefangenschaft, Flucht in die sowjetische Zone und dann in den Westen

Westphal, Regierungsdirektor a.D. und früherer Kommandant der Sicherheitspolizei von St. Quentin, hatte eine Odyssee hinter sich, bevor er 1951 wieder in Deutschland Fuß fassen konnte. Ursprünglich in englische Haft genommen, konnte er in die sowjetische Zone flüchten, wo er ein zweites Mal festgenommen wurde. Auch hier gelang ihm die Flucht, 1946 kehrte er in den Westen zurück.


Bezirksinspektor in Ostfriesland und Oldenburg

Über seine Entnazifizierung ist nichts bekannt. Ähnlich wie Merdsche (1906 in Frankfurt a. M geboren, hatte es bis 1936 zum Landgerichtsrat in Wiesbaden und später zum Richter in Frankfurt a.M. gebracht) arbeitete der Jurist 1950/1951 zunächst in der Kanzlei eines Notars, dann als selbständiger Bezirksinspektor in Ostfriesland und Oldenburg – offenbar in einer Tätigkeit im Versicherungswesen. Im Jahr 1953 meldete er sich zur Wiederverwendung im öffentlichen Dienst nach Artikel 131, wobei er allerdings seine Vergangenheit als Kommandeur verschwieg.


Leiter Steuerfahndungsstelle Osnabrück und stellvertretender Leiter Finanzamt

Westphal wurde in der niedersächsischen Finanzverwaltung eingestellt. Nach seiner Verbeamtung stieg er 1960 zum Leiter der Steuerfahndungsstelle Osnabrück auf. Durch einen Zufall kam seine Vergangenheit jedoch ans Licht: Als er ein Jahr später zum Chef einer Prüfstelle für Großbetriebe gemacht werden sollte, zu deren Zuständigkeit auch einige Rüstungsfirmen gehörten, wurde er einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen, bei der seine KdS-Vergangenheit offenbar wurde. Zwar hatte diese Entdeckung keine unmittelbaren strafrechtlichen Folgen, doch wurde die geplante Beförderung zurückgenommen. Westphal wurde stattdessen stellvertretender Leiter des Finanzamts Osnabrück.

Laut dem Niedersächsischen Landesamt lebte Westphal nach dem Zweiten Weltkrieg auch in Hildesheim.

Westphal ist im Jahre 1982 verstorben, bevor eine der gegen ihn ermittelnden Staatsanwaltschaften Anklage erheben konnte.


Ausgewählte Quellen:

  • Personenlexikon, HG.: Klee, Ernst. Seite 672.
  • NLA HA Nds. 721 Hildesheim Acc. 2015/48 Nr. 1
  • „Der Frankreich-Komplex“, HG.: Brunner, Bernhard. Seite 171.
  • Vernehmung Westphal durch StA Köln o.O., o.J. (1977) in: HStAD, Außenstelle Kalkum, Rep. 158/1570, Bl. 5984 ff.
  • Einstellungsverfügung StA Frankfurt a.M. vom 6. März 1985 – 50 Js 12797/80 – in: ZStL 114 AR 84/80.
  • Zeugenvernehmung Dietmar Westphal in HStAD, Außenstelle Kalkum, Rep. 158/1570, Bd. 28, Bl. 5960 ff.
  • „Der Frankreich-Komplex“, HG.: Brunner, Bernhard. Seite 362.
  • „Der Frankreich-Komplex“, HG.: Brunner, Bernhard. Einleitung.

 

Vorhergehende Folgen und weitere Veröffentlichungen des ILEX-Kreises

Redaktioneller Hinweis

Dieser und auch andere Beiträge unserer Serie werden vor einer geplanten Buchveröffentlichung noch ausführlicher bearbeitet und mit entsprechenden Literatur- und Quellenhinweisen versehen.

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