Nach dem Jahresauftakttreffen: Ausblicke auf das kommende Jahr und „gelebte Demokratie“
Die Initiative für Erbbaurechtnehmende Osnabrück wendet sich unverändert gegen massiv erhöhte Pachten der Klosterkammer, die aktuell auch landesweit Proteste auslösen. Rotgrüne Landtagsabgeordnete, insbesondere der Sozialdemokrat Frank Henning, stehen fest auf der Seite der Initiative. Ein gut besuchtes Jahresauftakttreffen führte soeben Betroffene und Interessierte zusammen. Deutlich wird, dass 2026 ein entscheidendes Jahr für die engagierte Arbeit der Initiative sein dürfte.

2025: ein Rückblick
Das vergangene Jahr bildete für alle Beteiligten eine Zeit des intensiven Lernens. Sprecher Martin Busch:“ Wir haben uns tief in das Thema Erbbaurecht eingearbeitet – manche würden sagen: hineingenerdet. Das hat sich gelohnt. In der anschließenden Aussprache werden wir viele Fragen sicher und fundiert beantworten können.“
Man habe man klare Strukturen aufgebaut: Ein Organisationsteam kümmere sich um Strategie und grundlegende Entscheidungen. Eine Aktivengruppe wird Flyer verteilen, an Aktionen teilnehmen und engagiert mitwirken. Busch: „Allen möchte ich an dieser Stelle von Herzen danken. Ihr seid großartig, und ich empfinde unsere Zusammenarbeit als sehr belebend und stärkend. Für mich persönlich erlebe ich hier gerade gelebte Demokratie – das ist fantastisch und macht Hoffnung.“
Fast auf den Tag genau vor einem Jahr habe man sich beim TuS Nahne zum ersten gemeinsamen Treffen zusammengefunden. Busch: „Schon dort versprach uns Frank Henning, dass es im Jahr 2025 Ergebnisse geben werde. Zeitweise wurde es wirklich eng, doch mit einem eleganten Endspurt wurde der Entschließungsantrag einstimmig in den Landtag eingebracht. Frank Henning gilt dafür unser herzlicher Dank – und unser großer Respekt.“
Auch eine gemeinsame Demonstration und die Petition hätten ihren Beitrag geleistet. Bis zu diesem Zeitpunkt seien die Mitglieder vor allem Bittsteller gewesen. Inzwischen seien Petition und Entschließungsantrag miteinander verknüpft und würden gemeinsam im Landtag beraten.
Busch: „Unsere Gespräche mit der Klosterkammer waren leider wenig erfolgreich. Mit der SPD hingegen arbeiten wir sehr gut und konstruktiv zusammen. Auch die Grünen konnten wir in weiten Teilen überzeugen. Die CDU tat sich anfangs schwerer, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Klosterkammer. Ein Treffen am vergangenen Donnerstag mit Frau Kämmerling und Herrn Pohlmann hat uns jedoch auch hier ein Stück näher zusammengebracht.“
Man arbeite inzwischen eng mit Initiativen aus Lüneburg, Hannover und Hildesheim zusammen und sei mit Wolfsburg sowie weiteren Orten in der Kontaktaufnahme. Zusätzlich habe man sich Sachverständige an die Seite geholt, die eine große Hilfe seien. Rechtlich müsse man aber feststellen: Das Erbbaurechtsgesetz auf Bundesebene und die Verwaltungsvorschrift zur Landeshaushaltsordnung (VV LHO) helfen offenbar derzeit nicht weiter. Die bestehenden Verträge der Klosterkammer sind nach Auffasscung des Sprechers rechtlich wirksam.
Was erreicht wurde
Busch listete stichwortartig auf, was seines Erachtens bereits geschafft wurde. Er betonte er sechs Punkte:
- Der öffentliche Diskurs zum Erbbaurecht sei in vollem Gange.
- Forderungen und die Petition führten direkt zum Entschließungsantrag im Landtag.
- Die Klosterkammer reagierte mit einer Pressemitteilung zur künftigen Vergabe von Erbbaurechten.
- Deutlicher Gegenwind führte dazu, dass derzeit keine neuen Erbbaurechte oder Angebote vergeben werden – nur noch in dringlichen Ausnahmefällen.
- Der Heimfall wird nicht mehr in neue Verträge aufgenommen.
- Die Klosterkammer steht unter erheblichem Druck und trifft nach Meinung der Initiative strategisch unkluge Entscheidungen, die ihre Position weiter schwächen.
Bis hierher sei man eher Bittsteller gewesen. Inzwischen habe man jedoch verstanden, dass das Grundgesetz auf der Seite der Initiative stehe. Deshalb werde man im Jahr 2026 umschalten – von Bitten hin zu klaren Forderungen.

Wirkungsvolles Jahrsauftakttreffen am 22. Januar
Anlässlich des Jahresauftakttreffens hatte Moderator Stefan Pieper neben etwa 70 Gästen auch die Landtagsabgeordneten Frank Henning (SPD) und Jonas Pohlmann (CDU) begrüßt. Im Rückblick auf das vergangene Jahr und zur Gründung der Initiative berichtete Sprecher Martin Busch. „2025 war ein Jahr intensiver inhaltlicher Arbeit zum Erbbaurecht und des organisatorischen Aufbaus“, berichtete Siekmann. „Die Gruppe strukturierte sich in Organisationsteam, Aktive und Betroffene und arbeitete eng mit politischen Partnern, anderen Initiativen und Fachleuten zusammen. Durch Petition, Demonstration und kontinuierlichen Druck wurde ein einstimmiger Entschließungsantrag im Landtag erreicht. Die Klosterkammer geriet in die Defensive: Neue Erbbaurechte werden kaum noch vergeben, der Heimfall entfällt in neuen Verträgen. Und der öffentliche Diskurs ist in vollem Gange. Rechtlich bleiben die bestehenden Verträge gültig, doch politisch wächst der Einfluss der Initiative. Für 2026 ist ein Wechsel von Bitten hin zu klaren Forderungen geplant.“
Gastredner Frank Henning, Mitglied des niedersächsischen Landtages und baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, berichtete über seine langjährigen Aktivitäten für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens. Dabei ging er auf die rechtliche Stellung der Klosterkammer zum Land Niedersachsen und die Ansätze zu möglichen Änderungen ein. Ein Hauptpunkt seiner Rede war die Einbringung des Entschließungsantrags, der im Oktober einstimmig in den Landtag eingebracht wurde. Er erklärte die darin aufgeführten Änderungen, die der Landtag beschließen möge. Ebenso legte er den weitern Ablauf dieses Entschließungsantrags in 2026 vor. Seitens des Publikums wurde all dies rege wahrgenommen. Auch zusätzliche Fragen konnten beantwortet werden.
Martin Busch: „Erbbaurechtsnehmende dürfen nicht alles zum zweiten Mal bezahlen!“
Nach kurzer Pause gab Martin Busch im zweiten Teil einen Ausblick auf 2026. Er beschrieb einen Wendepunkt im Umgang mit der Klosterkammer. „Nach über 200 Jahren Deutungshoheit wurden ihre Narrative erstmals 2025 öffentlich infrage gestellt“, berichtete der Sprecher. „Die Initiative entlarvte vermeintliche Rabatte, widersprach öffentlich und zwang die Klosterkammer zu hektischen, teils widersprüchlichen Reaktionen. Dadurch wurde auch politisch sichtbar, dass das Thema erheblichen sozialen Sprengstoff birgt.“
Anhand zweier Leitsätze („Eigentum verpflichtet“ und „Leistung muss sich wieder lohnen“) kritisierte Busch die Klosterkammer als renditeorientiert und leistungsarm, während die Erbbaurechtsnehmenden den tatsächlichen Bodenwert durch Bau, Erschließung und Quartiersentwicklung geschaffen hätten – und diesen nun offenkundig ein zweites Mal bezahlen sollen.

Die geringe Zahl neuer Erbbaurechtsverträge (nur zwei im Jahr 2024) zeige, dass die Kloster-kammer keine echte Vergleichsgrundlage für Altverträge bietet. Finanzielle Notwendigkeit bestehe nicht: Rücklagen von 135 Millionen Euro und sichere, kostenfreie Einnahmen machten drastische Erhöhungen überflüssig.
Forderungen für das laufende Jahr
Für 2026 formuliert die Initiative klare Forderungen: faire und bezahlbare Erbbaurechte, transparente Preisgestaltung, begrenzte Erbbauzinsen, realistische Bodenwerte, Mitbestimmung, Wegfall des Heimfalls und eine jederzeitige Kaufoption.
Das Jahr 2026 solle entscheidend werden, um politische Lösungen zu erreichen und einen Präzedenzfall zu schaffen. Die Initiative ruft zu Geschlossenheit und Unterstützung auf, da für viele Betroffene erhebliche finanzielle Entlastungen möglich seien.
Nach einer erneuten Aussprache mit Fragen und Antworten verabschiedete Frank Köppke die Teilnehmenden: Stehen wir weiter zusammen! Informieren wir Nachbarn und Betroffene im Bekanntenkreis! Möglichst viele sollten sich an den Aktionen der Initiative beteiligen.“
Zum Abschluss wurde die Frage gestellt, ob es sinnvoll sei, die Initiative in einen eingetragen Verein zu überführen. Hierzu soll auf der Website eine Abstimmung eingefügt werden.
Ausblick auf die Parlamentsberatungen
Die Initiativen zum Erbbaurecht werden die Beratungen des zuständigen Wirtschaftsausschusses begleiten. Die Sitzungswoche des Niedersächsischen Landtages findet vom 25. bis 29. Januar statt. Am 28. Januar treffen sich unter anderem Minister Volker Mohrs, Frank Henning, Dr. Wernstedt und weitere zu einem Gespräch.
Am 29. Januar findet darüber hinaus ein von der Initiative Osnabrück initiiertes Koordinierungstreffen statt. Ziel dieses Treffens ist es, die inhaltliche Arbeit des zuständigen Ausschusses konstruktiv zu begleiten und zu unterstützen.
Im Mittelpunkt steht der Austausch zwischen den jeweiligen Verhandlungsführern, was besonders für die im Themenfeld Erbbaurecht eingearbeiteten Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker betrifft. In einem offenen und konzentrierten Gespräch sollen Positionen, Einschätzungen und Argumente zusammengeführt werden. Im besten Fall könnten bereits erste Lösungsansätze und mögliche Kompromisslinien vorbereitet werden, um dem komplexen Themenfeld im Ausschuss eine echte Chance auf ein tragfähiges Ergebnis zu eröffnen.
Um arbeitsfähig zu bleiben, wird der Kreis der Teilnehmenden bewusst klein gehalten. Mit allen Beteiligten wurden im Vorfeld telefonische Gespräche geführt. Dabei wurde einhellig die Notwendigkeit sowie die positive Wirkung eines solchen Koordinierungsgesprächs betont.
Kommende Zusammenkunft
Die Einladung für ein nächstes Treffen erfolgt aus den Initiativen. Das Treffen wird von Martin Busch (Osnabrück) als Gastgeber und Annegret Kühne (Lüneburg) als Moderatorin begleitet und findet in einem Konferenzraum des Niedersächsischen Landtages statt.
Eingeladen sind:
- Frank Henning (SPD)
- Heiko Sachtleben (Bündnis 90/Die Grünen)
- Christian Frölich (CDU)
- Werner Lichtenberg (Sachverständiger)
Zeitplan für den Wirtschaftsausschuss zum Entschließungsantrag
- Ende Januar 2026 wird der Antrag zunächst im Wirtschaftsausschuss in Form einer mündlichen Unterrichtung seitens der Landesregierung behandelt.
- Anfang Februar 2026 erfolgt im Wirtschaftsausschuss eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD)
- Im März 2026 erfolgt im Wirtschaftsausschuss die Anhörung der Bürgerinitiativen und der Klosterkammer
- Im April 2026 ist im Landtagsplenum die abschließende Beschlussfassung über den Entschließungsantrag zu erwarten.
- Nach dem Beschluss hat die Landesregierung 6 Monate Zeit, um gemeinsam mit der Klosterkammer eine Regelung zu finden.
- Oktober 2026 tagt der Landtag. Die Landesregierung muss dem Landtag hier Bericht über das Veranlasste erstatten.
Fragen oder Anregungen?
Die Initiative nimmt sehr gern Ideen entgegen und wird sich intensiv darum bemühen, Fragen von Interessierten zu beantworten. Mailadresse: ifenosna@gmail.com













