Freitag, 3. Mai 2024

Judith Kessler über die Juristin Emilie Kempin-Spyri, die heute vor 171 Jahren geboren wurde …

Emilie Kempin-Spyri *18.3.1853.
Eine Biografie, die einen wütend machen kann …

Die Züricher Pfarrerstochter Emilie Spyri legte ihr Abitur als externe an einem Knabengymnasium ab. Mit 24 Jahren heiratete sie den Pfarrer und Sozialreformer Walter Kempin. 1883, das war sie bereits 30 und Mutter dreier Kinder, immatrikulierte sich Emilie Kempin an der Universität Zürich und blieb dort während des gesamten Studiums die einzige Jurastudentin. Sie promovierte 1887 mit „summa cum laude“ zur ersten Doktorin der Rechte in Europa.

Doktor iur. Kempin wollte nun ein Rechtsberatungsbüro eröffnen und als Anwältin arbeiten. Beides wurde ihr verweigert, da ihr als Frau das sogenannte „Aktivbürgerrecht“ und das Stimmrecht fehlten. Sie klagte vor dem Bundesgericht auf eine Neubewertung der Bundesverfassung, nämlich dass der dort verwendete Begriff „Schweizer“ Männer und Frauen umfasse und Frauen auch aufgrund anderer Formulierungen in der Verfassung selbstverständlich mitgemeint waren. Die Klage wurde abgewiesen: Diese Sichtweise sei „ebenso neu als kühn; sie kann aber nicht gebilligt werden“.

Daraufhin stellte Emilie an der Universität Zürich einen Antrag auf eine Habilitation als Dozentin für römisches Recht. Der akademische Rat brauchte sieben Sitzungen, um auch diesen Antrag abzulehnen. Die Situation schien so aussichtslos, dass Kempin beschloss, mit ihrem Mann, der zwischenzeitlich seine Pfarrstelle verloren hatte und ihren Kindern nach New York auszuwandern. Obwohl sie kaum Englisch konnte und keine Beziehungen hatte, gründete sie 1889 das erste „Women Law College“ und wurde die erste Juradozentin an mehreren juristischen Bildungsstätten in New York.

Ihr Mann kam jedoch nicht klar in den USA und ging mit den Kindern zurück in die Schweiz. Emilie folgte ihnen ein Jahr später. Sie stellte erneut einen Antrag auf Habilitation, der wieder abgelehnt wurde, bekam dann aber eine Ausnahmegenehmigung. Sie schloss die Habilitation in Bern ab und erhielt endlich auch eine Lehrbefugnis für römisches, englisches und amerikanisches Recht an der Universität Zürich. Ihr (Folge-)Antrag, als Anwältin zugelassen zu werden, wurde erneut abgewiesen.

Von den Vorlesungen allein konnte Emilie Kempin sich und ihre Familie nicht durchbringen. Sie trennte sich 1896 von ihrem Mann, brachte die Kinder unter und ging nach Berlin. Trotz der vielen Steine, die ihr in den Weg gelegt worden waren, hatte sich ihr Ruf als ausgezeichnete Rechtswissenschaftlerin bis hierher herumgesprochen. Sie bekam eine Lehrstelle für Privatrecht und deutsches Familienrecht an der Humboldt-Akademie und ihre Tätigkeit als „Ghostwriterin“ beim Entwurf für das bürgerliche Gesetzbuch des deutschen Reiches 1896 führte zur Änderung einiger ehegüterlicher Vorschriften zugunsten von Frauen.

Doch die vielen enttäuschten Hoffnungen, das Berufsverbot als Anwältin, Kritik von allen Seiten, die geschiedene Ehe, die fernen Kinder, die Familie, die sich von ihr abgewendet hatte, ständige Geldsorgen usw. führten dazu, dass die Juristin 1897 einen schweren Nervenzusammenbruch erlitt. Man brachte sie in das Sanatorium „Berolinum“ in Lankwitz, aus dem sie jedoch flüchtete, zurück nach Zürich. Dort wurde 1898 für den Kanton ein neues Anwaltsgesetz verabschiedet, das Frauen trotz fehlenden Aktivbürgerrechts erlaubte, den Anwaltsberuf auszuüben. Emilie hatte gewonnen, aber keine Kraft mehr.

Freunde rieten ihr, sich in Basel behandeln zu lassen und 1899 ließ sich Kempin freiwillig und „vorläufig“ in die kantonale Heil- und Pflegeanstalt Friedmatt einweisen. Man ließ sie nicht mehr raus. Laut Krankenakte litt sie an „primärer Verrücktheit“. Sie wurde entmündigt und die Anstaltsleitung hielt alle ihre Gesuche um Behandlung ihres Falles und um Verlegung zurück, zuletzt auch ihre Bewerbung als Dienstmagd bei einem Pfarrer. Sie starb 1901 mit 48 Jahren in der Anstalt an Krebs.

Heute ist Emilie Kempin-Spyri als eine der ersten promovierten Juristinnen und erste habilitierte deutschsprachige Rechtswissenschaftlerin anerkannt. Die New York University of Law hat einen Lehrstuhl nach ihr benannt.

 

Judith Kessler
Judith Kessler
Judith Kessler ist Sozialwissenschaftlerin, Redakteurin und Autorin mit den Schwerpunkten jüdische Migration, Gegenwartskultur und Biografieforschung.
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