„Leistungskürzung ist keine Reform“ –„Unterlassene Hilfeleistung – wäre das die passende Bezeichnung?“

Das GKV Beitragsstabilisierungsgesetz lässt Menschen im Stich, die dringend psychotherapeutische Hilfe benötigen

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 ein Spargesetz für die Krankenkassen beschlossen, das dafür sorgen soll, dass die Steigerung der Beiträge gebremst wird. .Das führt zu Leistungseinschränkungen. Aufgrund des  „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes“ der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD werden Zuzahlungen für Medikamente steigen, der Zuschuss zum Zahnersatz sinkt und ein kostenloses Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren soll es nur noch für vorbelastete Risikogruppen geben.

Das Gesetz wirkt sich auf die Finanzierungsgrundlage von Kliniken insbesondere in ländlichen Regionen und Rettungsdienst- und Luftrettungsstandorte aus. Nach aktuellen Modellrechnungen könnte das für Niedersachsen den Abbau von rund 13.300 Krankenhausstellen vor allem in kommunalen Kliniken bedeuten.

Weil die Reform nach Ansicht der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft negative Folgen für eine verlässliche Patientenversorgung und die Arbeitsbedingungen an Kliniken hat, statt sie durch bessere Bezahlung und mehr Personal verbessern, rief ver.di die Beschäftigten des Klinikums Osnabrück am 2. Juli vor der Abstimmung im Bundestag zu einer „aktiven Mittagspause“ auf . Die Gewerkschaft wandte sich an Mitglieder des Bundestags aus der Region, insbesondere den Osnabrücker CDU-Bundestagsabgeordneten Mathias Middelberg und forderte sie auf, sich dafür einzusetzen, „dass Krankenhäuser auskömmlich finanziert werden und gute Arbeitsbedingungen sowie eine hochwertige Patientenversorgung nicht weiter unter Spardruck geraten“. Der Appell an Middelberg war vergeblich.

Eine einziger CDU/CDU-Abgeordneter bewies Rückgrat und soziales Verantwortungsbewusstsein und stimmte mit „Nein“, der Sozial- und Rentenexperte Kai Whittaker. Bei der SPD waren es nur drei: Sabine Dittmar, Jan Dieren und Martin Kröber. „Merkt euch das! Vor allem bei der SPD bin ich entsetzt, was aus denen geworden ist!“ kommentiert ein Bürger einen Bericht des ZDF über das neue Gesetz. Er dürfte nicht der Einzige sein. Die SPD trägt zusammen mit der CDU die Verantwortung für das nach langen Verhandlungen beschlossene Gesetz. Die Abgeordneten der Grünen und der Linkspartei haben alle mit „Nein“ abgestimmt.


„Das ist mit das Asozialste was eine deutsche Regierung je durchgesetzt hat!“

Von einem ehemaligen Black Rock-Aufsichtsratschef mit einem geschätzten Privatvermögen von 12 Millionen Euro, der sich jede medizinische Behandlung einfach kaufen kann, kann man nichts anderes erwarten. Doch das Gesetz wurde nicht nur von den „Rechtskonservativen, die ohnehin nichts für die Menschen übrig haben“, und „Politik für die Reichen“ machen (so ein Kommentar), beschlossen. Dass auch die SPD diesem Machwerk zugestimmt hat, dürfte sie etliche ihrer Stammwähler kosten. Auch im Hinblick auf die die im Koalitionsvertrag mit der CDU vereinbarte Mitwirkung der SPD an einer möglichen Aufweichung des Acht-Stunden-Tages werfen KritikerInnen in Medien wie der taz der SPD vor, ihre Identität als Partei der ArbeitnehmerInnen zu beschädigen und historische Errungenschaften der Arbeiterbewegung aufs Spiel zu setzen. Hier geht es ebenfalls um die Gesundheit von ArbeitnehmerInnen. Der DGB warnt davor, dass Arbeitstage von über zehn Stunden zu chronischer Erschöpfung und höherer Unfallgefahr führen.

Eine Arbeiterpartei sollte sich eigentlich dafür stark machen, dass Menschen gesundheitlich überhaupt in der Lage sind, zu arbeiten. Dafür ist auch eine qualitativ gute und zeitnahe Behandlung von Erkrankungen erforderlich. Das wird aufgrund des neuen Gesetzes für viele Menschen mindestens erschwert, wenn nicht unmöglich werden. Der Regierung insgesamt wird vorgeworden, dass sie „im Bürger bestenfalls eine Arbeitsbiene, ein Wegwerfprodukt sieht“. Das Gesetz sei „eigentlich ein Anschlag auf die Würde des Menschen. Viele werden sterben, viele werden länger leiden.“

Denn besonders gravierende Auswirkungen werden im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung erwartet. Das Gesetz hat verheerende Konsequenzen für die jetzt schon hochproblematische Situation. In Deutschland warten Menschen je nach Region drei bis zu sechs Monate oder noch länger auf einen Therapieplatz.


„Die nennen es Reform, ich nenne es eine Schande“

Doch statt des dringend erforderlichen Ausbaus der Versorgung hat die Bundesregierung  massive Einschnitte beschlossen, durch die sich die psychotherapeutische Versorgung ganz erheblich verschlechtern wird  – und das ausgerechnet in einer Zeit, in der so viele Menschen dringend Hilfe brauchen.

In Deutschland sind pro Jahr etwa 18 Millionen Menschen von einer psychischen Erkrankung betroffen. Insbesondere für Angst- und depressive Erkrankungen zeigt sich in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme, besonders ausgeprägt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – verstärkt seit der Pandemie. Auch werden in einer Arbeitswelt, in der der Druck immer größer wird, Symptome schneller arbeitsrelevant. Psychische Erkrankungen gehören bereits heute zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit. Doch nicht einmal jede/r Fünfte der psychisch Erkrankten ist in Behandlung.

Das Bundesgesundheitsministerium brachte vor der abschließenden Beratung des neuen Gesetzes im Gesundheitsausschuss Änderungsanträge zum GKV ein, die tiefgreifende Einschnitte und strukturelle Verschlechterungen zur Folge haben, die ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die den Abgeordneten erst kurz vor der abschließenden Beratung vorgelegten Änderungen der Koalition umfassten mehr als 200 Seiten und waren so weitreichend, dass es sich faktisch „um ein weitgehend neu gefasstes Gesetz handele“, wie der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen feststellte. „Niemand kann ernsthaft behaupten, dass ein Gesetz mit Milliardenfolgen für 75 Millionen gesetzlich Versicherte unter diesen Bedingungen noch verantwortungsvoll geprüft werden kann“, so Janosch Dahmen.

Die Kurzfristigkeit dieser umfangreichen Änderungsanträge kurz vor der Ausschusssitzung sorgte auch für erhebliche politische Kritik seitens der Fachverbände. Das größte Problem für psychotherapeutische Praxen ist die ab 2027 greifende strikte Budgetierung von Leistungen, die über den regulären Versorgungsauftrag hinausgehen. Sie werden nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) voll vergütet.


„Die hoffen darauf, dass wir uns selbst umbringen“

Im Aktionsbündnis Psychotherapie haben sich Expertinnen und Experten aus der psychotherapeutischen Versorgung zusammengeschlossen, um die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu sichern und Verschlechterungen der Rahmenbedingungen für den Berufsstand abzuwenden. Das Bündnis hielt Ende Juni auf der Rheinbrücke zwischen Mainz und Wiesbaden eine Mahnwache und erinnerte an die 861 jungen Menschen unter 30 Jahren, die sich 2024 in Deutschland das Leben genommen haben. Insgesamt gibt es in Deutschland über 10 000 Todesfälle durch Suizid pro Jahr.

Eine Psychotherapeutin schreibt, sie habe in den letzten vier Jahren 17 Emails erhalten, in denen ihr junge Menschen dafür dankten, dass sie sie „vor dem Suizid gerettet“ hätte. Eine Kollegin erhielt seit Beginn der Lockdowns 47 solcher Emails. Da die wirtschaftliche Kalkulation für Praxen durch das neue Gesetz unsicherer wird, kann es passieren, dass sich Praxen dazu entschließen müssen, bevorzugt lukrativere Privatpatienten anzunehmen, um zu überleben. Eine Therapiestunde kann 100 Euro und mehr kosten. Das aus eigener Tasche zu bezahlen, können sie gesetzlich Versicherte nicht leisten, zumal PatientInnen oft über Monate oder Jahre wöchentliche Sitzungen benötigen. Während das Bundesgesundheitsministerium die Maßnahmen zur Kostendämpfung verteidigt, warnen Fachverbände wie die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vor einem massiven Abbau von Therapieplätzen für gesetzlich Versicherte. Was passiert, wenn es nicht genug Hilfsangebote für gesetzlich Versicherte gibt, beschreibt ein Erkrankter: „Ich habe so viele Praxen angerufen, nur Absagen oder nur für Selbstzahler (kann ich mir nicht leisten), irgendwann aufgegeben, mir reicht’s einfach“. Er sei „ein halbes Jahr suizidal ohne Hilfe! Danke Merz!“ ein anderer.


„Ein Eigentor, wenn man die Folgekosten bedenkt“

Psychische Beschwerden wie eine depressive Erkrankung sind bei  Arbeitslosen mehr als doppelt so hoch als bei Erwerbstätigen. Sie können sowohl Ursache als auch Folge der Arbeitslosigkeit sein. Es ist ein Zeichen einer völlig konzeptlosen Politik, wenn die Regierung, die plant, Arbeitslose insbesondere bei Nichteinhaltung von Terminen oder Arbeitsangeboten strenger zu sanktionieren, gleichzeitig den Zugang zu dringend erforderlicher Behandlung massiv erschwert. Während politisch gefordert wird, Krankheitszeiten zu reduzieren und die Erwerbsfähigkeit zu stärken, wird genau die Versorgung geschwächt, die Menschen dabei hilft, psychische Krisen zu bewältigen, gesund zu werden und wieder am Arbeitsleben teilzunehmen.

„Ich kann nur durch Psychotherapie wieder Vollzeit arbeiten gehen. Das war jahrelang absolut undenkbar”, sagt ein Betroffener. Im Zukunft wird das auch undenkbar bleiben. Durch Krankheitsausfälle aufgrund von psychischen Erkrankungen gehen der Volkswirtschaft jedes Jahr 22 Milliarden Euro verloren. Daher bohrt sich eine eigentlich wirtschaftsaffine Regierung bei den beschlossenen Einschnitten wieder einmal ins eigene Knie. Merz kann es wirklich nicht, selbst da, wo man aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in der freien Wirtschaft eigentlich Fachkompetenz erwarten könnte. Längere Wartezeiten auf eine Psychotherapie bedeuten auch ein höheres Risiko einer Chronifizierung und des endgültigen Verlusts der Erwerbsfähigkeit.


Nachbesserungen in Aussicht ?

„Leistungskürzung ist keine Reform“, kommentieren BürgerInnen die Frage, ob Therapie bald Luxus ist, und fragen: „Unterlassene Hilfeleistung – wäre das die passende Bezeichnung?“ Die Politik hat offiziell eingeräumt, dass das Gesetz handwerkliche Fehler hat und die Versorgung gefährdet. Sie hat Nachbesserungen in Aussicht gestellt. Diese gesetzlichen Korrekturen sollen im Herbst 2026 verhandelt und umgesetzt werden. Hier muss der öffentliche Druck ansetzen. Das Bündnis kämpft dafür, dass diese Nachbesserungen so weitreichend wie möglich ausfallen, um etwa Ausnahmen für schwere Fälle und den Schutz laufender Therapien rechtlich verbindlich festzuschreiben.

Während Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unter anderem durch Aushänge in den Praxen schon lange vor dem Beschluss des Gesetzes auf die Problematik hingewiesen hatten, dass die geplante Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen die Versorgung massiv gefährdet, weil sie Therapieplätze bedroht und Wartezeiten verlängert, wacht die Öffentlichkeit erst auf, nachdem das Gesetz bereits verabschiedet wurde. Und auch das nur langsam. Lediglich die für Westniedersachsen zuständige Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Filiz Polat, erwähnte sie immerhin mit einem Satz am Ende ihrer Pressemitteilung zum Beschluss des Gesetzes. Zeitungsberichte? Proteste? Demos? Fehlanzeige, nicht nur in Osnabrück. Dabei betrifft die gravierende Verschlechterung der Versorgung nicht nur Menschen mit psychischen Erkrankungen. Jeder Mensch kann durch einen Schicksalsschlag in die Situation kommen, dringend eine Therapie zu benötigen.

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