Teil 30 der OR-Serie „Täter-Hetzer-Profiteure“: Eberhard Westerkamp (1903-1980)

Ein nationalsozialistischer Verwaltungsbeamter

Wer war dieser Eberhard Westerkamp, der von sich behauptete, ein überzeugter Nationalsozialist gewesen zu sein, dennoch nach dem Krieg meinte, der NSDAP stets „fern“ geblieben zu sein? Seine Berufung als leitender Beamter führte Westerkamp auf unterschiedlichste Stationen. Hier sollen vor allem seine Zeiten als Landrat im Kreis Osnabrück sowie seine Aktivitäten in Polen als Hauptabteilungsleiter des Generalgouvernements etwas näher beleuchtet werden.

Eberhard Westerkamp wurde am 30. September 1903 als jüngstes von fünf Geschwistern in eine angesehene Familie der Osnabrücker Oberschicht hineingeboren. Aus seiner Herkunft leitete er sowohl seinen Anspruch auf eine hervorgehobene gesellschaftliche Stellung als auch eine besondere Verantwortung ab; etwa als „berufener Fürsprecher meiner Vaterstadt (…), in der meine Familie seit ein paar Jahrhunderten ansässig war“.

Die Welt des 15jährigen Eberhard brach jäh auseinander, als im November 1918 im fernen Kiel die Matrosen sich weigerten, ihr Leben für einen sinnlosen Krieg zu opfern. Der Untergangs des Kaiserreichs und die Geburt der ersten deutschen Republik kamen für die kaisertreue Familie Westerkamp überraschend. Das Deutsche Reich hatte den Krieg verloren, bevor der von der Kriegspropaganda aufgeputschte Eberhard sein Heldentum als Soldat unter Beweis stellen konnte. Der 75jährige Eberhard Westerkamp beschreibt seine damalige Wut und Verzweiflung: „Und da feierten die deutschen `Proleten´ und die Juden – die überhaupt an allem Schuld waren!; so sagten es viele – am ersten Mai ungeniert die Knechtschaft des Vaterlandes als Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit!“

Zur Zeit der Republikgründung besuchte Westerkamp das für das protestantische Bürgertum beinahe obligatorische Ratsgymnasium in Osnabrück. Nach seinem Abitur im Frühjahr 1922 entschied er sich für ein Jurastudium in Marburg. Dieser Studiengang schien ihm die beste Voraussetzung dafür, „überall die Spitzenstellung zu erklimmen.“ Es folgten als Studienorte München und Münster. Sein Freund Hans Calmeyer riet ihm zu einer Laufbahn in der Justiz. Westerkamp aber glaubte, dass ihm eine Kariere in der Verwaltung mehr liegt: „Mag sein, dass der Gerichtsassessor mehr Aussichten und Möglichkeiten als der Regierungsassessor hat, ich hoffe, für meine Wege genügt der Letztere, und dieser reizt mich eben.“ Bei der angestrebten Laufbahn als Verwaltungsbeamter gab es allerdings ein Problem. Wie sollte er als Regierungsassessor einem Staat dienen, den er von Grund auf ablehnte: „Was mir freilich qualvoll sein wird, ist der Zwang, ein politisch gleichgültiges Gesicht zur Schau zu tragen, und auch hieran kann die Verwaltung für mich scheitern.“


Politische Sozialisation

Für Westerkamp war die Weimarer Republik ein verhasstes Ergebnis der Niederlage im Ersten Weltkrieg, eine von den Feinden Deutschlands aufoktroyierte Demütigung. Schon in seiner Zeit als Gymnasiast bewegte er sich in demokratiefeindlichen, völkischen Kreisen. Etwa im Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbund (DVSTB), nach zeitgenössischer Einschätzung staatlicher Stellen, „der größte, tätigste und einflussreichste antisemitische Verband in Deutschland“. Westerkamp ließ sich auch vom Freikorps Lichtschlag als „Zeitfreiwilliger“ für die Reserve ausbilden. Mit seinen Schulkameraden durchlief Westerkamp verschiedene Bünde und Vereinigungen der bürgerlichen Jugendbewegung. Er landete schließlich beim Jungnationalen Bund (Junabu). Der antiliberale und antidemokratische Junabu bewegte sich im rechtsradikalen Spektrum der Bündischen Jugend. Mit Beginn des Studiums brachen die Verbindungen zum rechtsradikalen Milieu nicht ab. Mit gleichgesinnten Kommilitonen gründete Westerkamp eine eigene Studenten-Verbindung, die Jungdeutsche Burschenschaft Arminia.

Als Student besuchte Westerkamp die Massenveranstaltung einer der zahlreichen rechtsextremen Gruppierungen in der Bayrischen Landeshauptstadt. Später erinnerte er sich an die „ekstatischen Jubelausbrüche, als die Fanfaren des `Badenweiler Marsches´ den triumphal aufgemachten Einzug Hitlers und der Hakenkreuzfahnen begleiteten und die demagogische Rede in schreienden Steigerungen einen Akzent nach dem anderen mit populären Schlagworten setzte“.

Ebenfalls in München beteiligte sich Westerkamp, gemeinsam mit Freunden an den „freiwilligen militärischen Geländeübungen“ des Freikorps Oberland. Diese Wehrsportgruppe beteiligte sich im November 1923 am sog. „Hitler-Putsch“. Anders als sein Freund Hans Calmeyer aber war  Westerkamp zu diesem Zeitpunkt vermutlich nicht mehr in München, da er im Wintersemester 23/24 an die Universität in Münster wechselte.

Zentrale Komponenten Westerkamps völkischer Gesinnung waren Demokratiefeindlichkeit und Antikommunismus. Der Judenhass stand nicht im Vordergrund seiner rechtsextremen Orientierung, war aber selbstverständlicher Bestandteil seiner Sozialisation im Osnabrücker Bürgertum. In den 1970er Jahren erinnerte sich Westerkamp: „In Osnabrück gab es etliche jüdische Geschäfte verschiedener Größe und Bedeutung, von jeher hatte die bürgerliche Gesellschaft – und ich mit ihr – sie teilweise stillschweigend gemieden, teilweise schlicht als dazugehörig betrachtet und zum Teil sogar ausgesprochen, auch menschlich geachtet“. Wie groß die jeweiligen Anteile bei ihm persönlich ausgeprägt waren – ob er seine jüdischen Mitbürger*innen eher mied oder eher „menschlich achtete“ – bleibt mit einer solchen Aussage freilich offen.

Westerkamp durchlief verschiedene Stationen als Regierungsassessor, angefangen in seiner Heimatstadt Osnabrück. Als stellvertretender Landrat im brandenburgischen Seelow, beobachtete Westerkamp wohlwollend die „immer stärker anschwellende[] Welle der Nationalsozialisten“. Nach eigenem Bekunden hielten den Assessor lediglich die ihm unangenehmen örtlichen Vertreter der NSDAP davon ab, in die Partei einzutreten. Die nötige Begeisterung für die Partei war jedenfalls vorhanden. Bei einem Heimatbesuch in Osnabrück, Anfang der 1930er Jahre, ließ sich Westerkamp von Otto Marxer durch das gerade eingeweihte Braune Haus in Osnabrück führen. Sichtlich beeindruckt erkannte er „diesen repräsentativen Mittelpunktsitz der Osnabrücker NSDAP als Zeichen ihrer Stärke wohl auch mit erkennbarer Zustimmung an“.

In Seelow erreichten Westerkamp die Ausläufer des „Preußenschlag“ genannten Staatsstreichs gegen das sozialdemokratisch geführte Preußen. Zum Reichskommissar für Preußen wurde Reichskanzler Franz von Papen ernannte. Der stellvertretende Landrat Westerkamp ließ die Begeisterung über die politischen Entwicklungen, „in den folgenden Tagen innerlich überhaupt nicht zur Ruhe kommen.“ Die Freude ließ sich noch steigern, als Westerkamp einige Tage darauf, Post aus Berlin erhielt. Frühere Kontakte eröffneten ihm die Möglichkeit, im „Staatsministerium“ der neuen preußischen Regierung in der Wilhelmstraße als Hilfsarbeiter zu beginnen. Gleich am ersten Tag im Stab des Reichskommissars für Preußen wurde Westerkamp mit einer verfassungsrechtlichen Stellungnahme beauftragt: Er sollte juristische Argumentationshilfen für die Legitimierung des Sturzes der Vorgängerregierung in Preußen liefern.

In Berlin konnte Westerkamp vor Ort die Machtübertragung an die Nationalsozialisten durch die rechtskonservativen Eliten am 30. Januar 1933 miterleben. Noch als alter Mann erinnert er sich an „die Wogen der Begeisterung, die das Land überfluteten“ und auch ihn mitrissen.

Dass es in der kommenden „Volksgemeinschaft“ nur noch eine politische Partei geben, und das diese nur die NSDAP sein könne, war für den Antidemokraten Westerkamp durchaus plausibel. Jedoch verpasste er es, rechtzeitig in die faschistische Einheitspartei einzutreten. Als die Mitgliederstärke der NSDAP nach den April-Wahlen auf über 3,5 Millionen anschwoll, verhängte die Parteileitung einen (vorläufigen) Aufnahmestopp. Um die Chance auf eine spätere Parteimitgliedschaft zu erhöhen, trat Westerkamp in die Sturmabteilung (SA) ein. Erst nach Aufhebung des Aufnahmestopps 1937 gelang ihm der ersehnte Eintritt in die NSDAP.


Landrat in Osnabrück

Nach der sogenannten „Machtergreifung“ stand im Landkreis Osnabrück dem Landrat Kurt von Detten nach 14 Jahren Amtszeit mit NS-Kreisleiter Leonhard Baumgartner ein Mann gegenüber, der selbst Ambitionen auf den Posten des Landrates hatte. Baumgartner versuchte durch die Mobilisierung der Parteibasis alles, um den katholischen von Detten zu diskreditieren und als ungeeignet für das Amt hinzustellen. Der neue Osnabrücker Regierungspräsident Bernhard Eggers, ein überzeugter Nationalsozialist, nahm die von Baumgartner initiierten Proteste zum Anlass, von Detten als Landrat zu entlassen.

Aber nicht Kreisleiter Baumgartner wurde als sein Nachfolger eingesetzt. Die entscheidenden Stellen glaubten, mit dem aufstrebenden Beamten und gebürtigen Osnabrücker Westerkamp einen fähigen Verwaltungsfachmann gefunden zu haben, der die Parteibasis nicht abschrecken würde. Baumgartner protestierte – vergebens.

Als „Einstand“ nutzte Westerkamp die Eröffnungssitzung des Kreistages am 25. April, um sich und seine Pläne vorzustellen. Die Osnabrücker Zeitung berichtete unter der Überschrift „Landkreis im Geiste Hitlers – Der vertretende Landrat bekennt sich zum Nationalsozialismus“. Eben jener bemühte sich, vor dem Plenum jeglichen Zweifel an seiner politischen Haltung auszuräumen. Dem jungen (noch kommissarischen) Landrat zufolge, verlange die nationalsozialistische Idee, „den verfluchten Standesdünkel und Kastengeist“ zu beseitigen; jeder Deutsche müsse sich „in die Volksgemeinschaft einfügen“. Das bedeute jedoch keine „öde Gleichmacherei“, vielmehr strebe „das deutsche Volk in seiner bunten Vielseitigkeit (…) in machtvoller Einheit einem großen Ziel“ entgegen. Westerkamps Befürwortung dieser „bunten Vielfältigkeit“ sollte nicht als individuelles Freiheitsversprechen missverstanden werden, vielmehr als Ausdruck seines elitären Selbstverständnisses; er fasste hier sein Verständnis einer NS-Volksgemeinschaft zusammen, die Klassengegensätze zu entschärfen – aber nicht aufzuheben beabsichtigte.

Wenige Wochen später erklärte Landrat Westerkamp bei einer Zusammenkunft der neuernannten Gemeindevorstehern laut dem Osnabrücker Tageblatt, er sehe seine vorrangige Aufgabe in der „Gleichschaltung“ zahlreicher Einrichtungen in seinem Kreis sowie in dem Aufbau der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV), dem Ausbau des Luftschutzes und des Roten Kreuzes. Weiter entfaltete er in der Rede seine grundsätzlichen Vorstellungen bezüglich des kommenden NS-Staates, dessen Großartigkeit erst den nachfolgenden Generationen voll aufgehen werde, wenn das Werk des Führers Adolf Hitler vollendet sei. Der Nationalsozialismus (…) bilde heute das Fundament des Staates (…). Alle Anwesenden müssten sich darüber klar sein, dass sie im Dienste des Führers, also des Staates stehen und jeder gewissermaßen der Soldat des Führers sei.

In seiner Rede betonte Westerkamp zudem die „Selbstverständlichkeit“, einer guten Zusammenarbeit der „Behörden mit den Führern der nationalsozialistischen Bewegung (…). In diesem Zusammenhang begrüßt der Regierungsrat Westerkamp insbesondere noch den anwesenden Kreisleiter Baumgartner.“

Tatsächlich endete mit dem Dienstantritt Westerkamps der Machtkampf zwischen dem Landrat als Vertreter der Verwaltung und den Parteiführern des Landkreises keineswegs. Kreisleiter Baumgartner konnte seine Enttäuschung, nicht selbst auf dem Landratsstuhl zu sitzen, kaum verbergen. Zunächst bemühte sich Westerkamp um eine gedeihliche Zusammenarbeit mit dem NS-Kreisleiter. Die Spannungen nahmen jedoch immer mehr zu, vor allem, wenn Forderungen der  NS-Kreisleitung den Sparhaushalt zu tangieren drohten oder diese zu große Befugnisse bei Personalentscheidungen einforderte.

Rückendeckung erhielt Westerkamp durch Regierungspräsident Eggers, der vor allem dessen effiziente Haushaltsführung schätzte. Zudem sah der Regierungspräsident, wie sein Landrat, die Gefahr einer Schwächung staatlicher Funktionen bei einer zu großen Einmischung von Parteistellen in Verwaltungsangelegenheiten und einer damit einhergehenden Ineffizienz durch konkurrierender Entscheidungsinstanzen. Eggers bewertete Eberhard Westerkamp nach einem Jahr als Landrat, als „Befähigung sehr gut, Dienstführung einwandfrei“.

Gleichwohl eskalierte die Situation zwischen Westerkamp und Baumgartner weiter, so dass beide nur noch über den Gauinspekteur Gronewald miteinander kommunizieren konnten. Der Kreisleiter bemüht sich weiterhin, Westerkamps Stellung und Ansehen in Parteikreisen zu unterminieren. Nun erreichen das Preußische Innenministerium, auch über die NS-Gauleitung negative Bewertungen des Landrats. Die Angriffe von Seiten der Partei gingen auch weiter, nachdem Kreisleiter Baumgartners am 26. November 1937 verstorben war. Baumgartners Nachfolger Ferdinand Esser erbte nicht nur das Parteiamt des Kreisleiters, sondern auch dessen Ablehnung des jungen Landrats.

Schließlich waren die Fronten so verhärtet, dass Westerkamp weder seine guten Kontakte ins Innenministerium noch die Fürsprache des Regierungspräsidenten halfen. Um eine weitere, für alle Seiten schädliche Eskalation zu vermeiden, wurde Westerkamp vorgeschlagen, doch eine Landratsstelle im neue geschaffene Protektorat Böhmen und Mähren zu übernehmen. Westerkamp missfiel es sehr, durch diese „Flucht“ – wie er es empfand – mit dem Makel „einer nicht vollständigen politischen Zuverlässigkeit behaftet“ zu sein; schlussendlich habe man ihn „hinterrücks als schlechten Nationalsozialisten hingestellt“.


Von Brünn zur Wehrmacht

Nach anfänglichem Widerstand willigte Westerkamp jedoch in die angebotene Versetzung ein. Am 1. Mai 1939 wurde Eberhard Westerkamp in das Landratsamt Brünn, im heutigen Süden Tschechiens, eingeführt. Das vom nationalsozialistischen Deutschland geschaffenen Protektorats Böhmen und Mähren bot dem neuen Oberlandrat (ortsspezifische Bezeichnung für Landrat) Gestaltungsmöglichkeiten, die seinem Selbstverständnis als tatkräftiger Staatsdiener sehr entgegen kamen.

Um 1940 schien der deutsche Expansionsdrang noch unaufhaltsam zu sein. Westerkamp musste befürchten, nach 1918 ein zweites mal um einen heldenhaften Kriegs-Einsatz für das Vaterland gebracht zu werden, sollte die Wehrmacht in kurzer Zeit den Krieg siegreich beenden. Wenige Monate nach Dienstantritt bittet er darum, für die Wehrmacht von seinen Aufgaben als Landrat freigestellt zu werden: „Wofür habe ich meine militärischen Übungen gemacht? Nur um im Frieden als Leutnant d. R. Zu gelten, doch aber im Kriege weit vom Schuss zu bleiben und vielleicht nach Beendigung des Krieges wieder friedensmäßig zu üben? Dies kann man mir nicht zumuten!“

Westerkamp wurde von der Wehrmacht nach Brüssel geschickt, um sich dort beim Aufbau einer Militärverwaltung zu beteiligen. Innerhalb des militärischen Besatzungsapparates wechselt er mehrfach den seinen Einsatzort. Schließlich wurde er nach Frankreich zur 5. Armee abkommandiert. Hier sollte er sich bei den Vorbereitungen zur Invasion Großbritanniens mit der Frage beschäftigen, wie dort eine effiziente Besatzungsverwaltung aufzubauen sei.

In Nordfrankreich erreichte Westerkamp am 27. September 1940 eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch mit dem Generalgouverneur für die besetzte Gebiete in Polen, Hans Frank. Man wolle anfragen an, ob der Verwaltungsfachmann nicht Interesse an einer Verwendung im Generalgouvernement habe.

Hauptabteilungspräsident Westerkamp in Krakau 1942 (2. von rechts), Foto: Naradowe Archivum Cyfrowe, sygn. 2-2850 (entnommen aus: Meißner, Staatsdiener im Dritten Reich [s.u.])

 

Im Generalgouvernement

Nach dem Gespräch mit Hans Frank sagte Eberhard Westerkamp zu. Am 6. November 1940 übernimmt er in der Regierung des Generalgouvernements (GG) die Position eines „Hauptabteilungspräsidenten“, was in etwa der eines Ministers entspricht. Zuständig wurde er für die Hauptabteilung „Innere Verwaltung“. Damit unterschied sich sein künftiger Einsatzbereich  Aufgabengebiet von den vorherigen erheblich. Das zivile Generalgouvernement strebte für sein Verwaltungsgebiet ein koloniales Besatzungssystem an, mit einem „Maß an innerer Konsequenz und entsprechend unerbittlicher effektiver Geschlossenheit, wie das in keinem anderen deutsch besetzten Land während des Zweiten Weltkrieges zu beobachten ist“ (Präg/Jacobsmeyer).

Die primäre Aufgabe des neuen Hauptabteilungspräsidenten bestand darin, die zersplitterte und ineffiziente Verwaltung im GG zu reformieren. In diesem Sinne erließ Gouverneur Frank am 1. Dezember 1940 eine Verordnung zur „Einheit der Verwaltung“, an der Westerkamp beteiligt war. Der Erlass forcierte – gemäß dem Führerprinzip – klare Entscheidungswege, von der Spitze der Besatzungsregierung bis hinunter zur ausführenden Kreisebene, „sodass dieser, auf das Ganze gerichtete Führungswille bei allen Arbeitsvorgängen, also auch auf Spezialgebieten maßgeblich bleibt“. Das schloss auch die Polizeien mit ein. Hier deutet sich bereits ein Konflikt mit dem Reichsführer SS und Führer der deutschen Polizei Heinrich Himmler und seinen Polizeiführern in Polen an, die stets auf ihre Eigenständigkeit bedacht waren.

Kaum etwas, das im Generalgouvernement vor sich ging, konnte ohne Wissen und Beteiligung der Leitung der Inneren Verwaltung durchgeführt werden. Die Zuständigkeit des Präsidenten der Hauptabteilung Innere Verwaltung umfasste, neben der Allgemeinen Staatsverwaltung, auch das Gesundheitswesen und das Bevölkerungswesen und Fürsorge. Die Abteilung Bevölkerungswesen und Fürsorge (BuF) war beteiligt an Maßnahmen zur Umsiedlung von Volksgruppen wie Polen, Juden oder „Volksdeutschen“. Aufgrund dieser Zuständigkeit nahm Westerkamp gemeinsam mit dem Höheren SS- und Polizeiführer (HSSPF) Friedrich Wilhelm Krüger (u.a.) als Vertreter des Generalgouvernements im Januar 1941 an einer Besprechung im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) teil.

Unter der Leitung von Gruppenführer Heydrich wurde dort besprochen, wie die geplante Deportation von geschätzten 831.000 Polen und Juden aus den ins Reich eingegliederten Ostgebiete ins GG zu bewältigen sei. Westerkamp tat sich mit dem Vorschlag hervor, den nötigen Platz für die Neuankömmlinge dadurch zu schaffen, „dass man die Juden enger zusammentreibe in den Ghettos“. Bei Beratungen zum Warschauer Ghetto im April 1941 plädierte Westerkamp „für eine scharfe Durchführung der Bestimmungen über Aufenthaltsbeschränkungen der Juden. Gegen Übertretungen des Verbots eines unbefugten Verlassens des Ghettos müsse mit schärfsten Strafen, eventuell mit der Todesstrafe, vorgegangen werden.“

Als das selbst geschaffene Problem der überfüllten Ghettos im Generalgouvernement gelöst werden sollte, erwarteten sowohl Frank als auch sein Hauptabteilungsleiter Westerkamp im Oktober 1941 noch, dass sämtlicher jüdischen Menschen in die zukünftig eroberten Gebiete der Sowjetunion deportiert (wörtlich, nicht als Chiffre für Massenmord) werden könnten. Spätestens am 16. Dezember 1941 aber wurde Westerkamp von Frank über „Endlösung der Judenfrage“ (im Sinne eines Genozids) informiert. Der Generalgouverneur führte vor einem größeren Kreis an Mitarbeitern aus:

Man hat uns in Berlin gesagt: Weshalb macht man diese Scherereien; wir können im Ostland oder im Reichskommissariat auch nichts mit Ihnen anfangen, liquidiert sie selber! Meine Herren, ich muss Sie bitten, sich gegen alle Mitleidserwägungen zu wappnen. Wir müssen die Juden vernichten, wo immer wir sie treffen und wo es irgend möglich ist, um das Gesamtgefüge des Reiches hier aufrecht zu erhalten.

1962 schilderte Westerkamp sein Eindruck von Franks Ankündigungen am 16. Dezember 1941:

Die Form der Endlösung war mir damals unbekannt. Insgesamt aber hatte ich persönlich den Eindruck, dass mit den Juden damals (1941) eine große unmenschliche Maßnahme vorgesehen war, die ich nicht überschauen konnte. Ich meine, (…) dass die Rede in mir einen solchen Schock ausgelöst hat, dass ich nunmehr den Entschluss fasste, den Brief vom 1.01.1941 [siehe unten] zu schreiben. Ich will damit sagen, dass die Rede vom 16.12.1941 der letzte Anstoß meiner Entscheidung, mit der Regierung zu brechen, gewesen ist.

Hatte Westerkamp wirklich unter dem Eindruck der längst begonnenen Shoah mit der „Regierung gebrochen“, wie er 1962 behauptete? Oder gab es auch andere, möglicherweise weniger edle Gründe für ihn, seine exponierte Stellung im Generalgouvernement aufzugeben? An anderer stelle behauptete er nach dem Krieg, seinen Dienst in der Besatzungsverwaltung „wegen bedrohlicher Konflikte mit der SS“ aufgegeben zu haben.

Westerkamps Ziel, im Sinne einer „Einheit der Verwaltung“ die Position des Generalgouverneurs als einen „Totalrepräsentant des Führers und Reiches“ zu etablieren, musste ihn früher oder später in einen Gegensatz zu den SS- und Polizeiführen im Generalgouvernement bringen. Er empfand aber die Unterstellung einer weiterreichenden Gegnerschaft zur SS als ehrabschneidend. Wilhelm Stuckart, Staatssekretär im Innenministerium, berichtete Westerkamp am 30. Januar 1942 von „der ungeheuer anständigen und klaren Haltung des Reichsführers-SS sowie des Obergruppenführers Heydrich und der hiesigen SS-Führer.“

Diese hätten, „trotz der sachlich vertretenen Standpunkte und Gegenstandpunkte gegen mich gar nichts einzuwenden“. Westerkamp begriff die SS nicht als ideologischen Gegner; seine Konfliktpunkte betrafen vielmehr deren administrativen Ambitionen als ein Hindernis für eine effiziente Verwaltung im GG. Von einer Bedrohung durch die SS – wie von Westerkamp nach dem Krieg behauptet – kann jedenfalls keine Rede sein. Im Gegenteil fragte der HSSPF Obergruppenführer Krüger bei Westerkamp an, ob er nicht geneigt sei, „in die Verwaltung des Obergruppenführers Heydrich [im RSHA] einzutreten.“

Ein gewichtiger Grund Für Westerkamps Wunsch das Generalgouvernement zu verlassen, mag auch in einer zunehmenden Aussichtslosigkeit seines Projekts einer mustergültigen „Einheit der Verwaltung“ im Generalgouvernement liegen. Zu verworren waren die Zuständigkeiten und zu groß die Widerstände gegen Veränderungen. Mit dem Schwinden seines Einflusses auf Reichsebene verlor Frank zudem sein Reforminteresse zusehends.

Jedenfalls stellte Westerkamp zwei Wochen nach der Rede Franks vom 16. Dezember 1941 einen Versetzungsgesuch an die Wehrmacht und an das Reichsinnenministerium. Als am 16. März 1942 mit der Räumung des Lubliner Ghettos die „Aktion Reinhard“ („Endlösung der Judenfrage“ im GG) anlief, hatte Westerkamp Polen bereits verlassen.


Von Russland nach Gretesch

Westerkamp wurde zum Stab der 3. Panzerarmee in Russland abkommandiert. In den „Weiten des russischen Landes im Mittelabschnitt unserer Front“ diente er als 2. Quartiermeister und wurde zum Oberleutnant (der Reserve) befördert. Seit dem 15. Juli 1944 diente er als Verbindungsoffizier des Innenministeriums beim Stab der Wehrmachtsführung.

Ab dem 3. Februar vertrat er in der „Festung Breslau“ den Regierungsvizepräsidenten. Dort harrte er bis zur Kapitulation des Deutschen Reiches aus. Ihm scheint noch die Flucht aus der von sowjetischen Truppen eingekesselten Stadt in Schlesien gelungen zu sein. Jedenfalls finden wir Westerkamp nach seiner „Heimkehr nach Gretesch 1.06.1945 (…) auf eigenem und zugepachtetem Grund und Boden“ wieder, wo er im Windschatten der Weltpolitischen Veränderungen „landwirtschaftliche und gärtnerische Betätigung“ für seinen Lebensunterhalt verrichtete.

Zunächst sah das Ende des Krieges auch nach einem Ende Westerkamps Karriere als Verwaltungsbeamter aus. Erst drei Jahre nach dem Untergang des „Dritten Reiches“ bemühte sich der „Ministerialrat a. D.“ beim Entnazifizierungs-Hauptausschuss um eine Einstufung. Mittlerweile wurden die Rufe nach einem „Schlussstrich“ unter die unmittelbare Vergangenheit immer lauter und der Unmut über eine „Siegerjustiz“ allgegenwärtig.

„Ich möchte meine Gesamtarbeit im Generalgouvernement als reine Verwaltungsarbeit bezeichnen“, erklärte Westerkamp vor dem Entnazifizierungsausschuss. Damit folgte seine Verteidigungsstrategie dem üblichen Muster von „Schreibtischtätern“, ihre Handeln im „Dritten Reich“ als unpolitische Verwaltungstätigkeit darzustellen. Negative Auswirkungen dieses Handelns (im Falle Westerkamps: die Ausplünderung Polens, Separierung der jüdischen Bevölkerung, Unterstützung bei den Vorbereitungen zum Überfall auf die UdSSR u.a.) hingegen wurden konsequent ausgeblendet.

Rivalitäten unter NS-Funktionsträgern wiederum wurden zu ideologischen Differenzen aufgebauscht. Der Entnazifizierungsausschuss folgte weitgehend Westerkamps Narrativ, wonach dessen andauernden Auseinandersetzungen mit Vertretern der Partei als Abwehr von überzogen Forderungen fanatischer NSDAP-Anhänger zu deuten seien. Am 10. Januar 1949 wurde seine Einordnung verkündet: „Westerkamp kann weder als Förderer noch als Unterstützer des NS bezeichnet werden. Es ist nur die Einstufung in Kategorie V möglich.“ Er galt fortan als „entlastet“.

Einer beruflichen Rehabilitierung des Verlegenheitslandwirts stand nun nichts mehr im Wege. Von 1953 bis 1956 war Westerkamp als Prokurist in der Papierfabrik seines Schwiegervaters Schöller tätig, bevor er seine Verwaltungskarriere im Niedersächsischen Inneministerium als Staatssekretärs wieder aufnahm. Nach 1963 wirkte er ehrenamtlich als Präsident des niedersächsischen Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes.

Am 27. Juni 1980 verstarb Eberhardt Westerkamp mit 77 Jahren in seiner Heimatstadt Osnabrück.


Schluss:

War Westerkamp ein „Hetzer, Profiteur und Täter“? Ein Hetzer war er vielleicht nicht, aber sicherlich ein Täter und ein Profiteur. Nach dem Urteil Horst-Alfons Meißners dürfen wir Westerkamp „mit zeitlichem Abstand (…) als tatkräftigen Unterstützer des Dritten Reiches bezeichnen, dem er als Nationalsozialist durch gute Organisationsarbeit – selbst gegen engstirnige Parteivertreter und bis zuletzt – an verschiedenen Stellen zu Stabilität verholfen hat – und auch als dessen Nutznießer.“

Er selbst behauptete in seinem Entnazifizierungsprozess, er sei in der NS-Zeit aus politischen Gründen beruflich eingeschränkt gewesen. Es ist jedoch nicht zu erkennen, dass Westerkamp in irgendeiner Weise Anpassungsleistungen hätte erbringen müssen und zu Kompromissen gegen seine Einstellung genötigt gewesen wäre. Tatsächlich hat er von dem System, dass er uneingeschränkt befürwortete, profitiert. Es bot ihm Aufstiegschancen, welche ihm ein Staat, wie die von ihm verachtete Weimarer Republik vermutlich nicht geboten hätte.

Nach dem Krieg kam er nicht umhin zuzugeben: Wer heute Menschen nach äußeren Wortbegriffen werten und und richten will, statt nach ihrem tatsächlichen Verhalten (…) muss mich als `Nazi´ bezeichnen.“ Tatsächlich gibt es keinen Grund, ihn nicht auch nach einem innerem Sinn des Begriffes als Nationalsozialisten zu bezeichnen. Schließlich habe er selbst „doch als einen `rechten Nationalsozialisten´ gefühlt und gerade gegenüber Partei und Staatsstellen gelegentlich – und ehrlich gemeint! – `als Nationalsozialist´ bekannt.“ Westerkamp war der NSDAP aus Überzeugung beigetreten beigetreten. Dass er dies erst 1937 tat, hatte den alleinigen Grund, dass die Partei ihn nicht ließ!

Westerkamps Ablehnung bestimmter „Methoden und Auswüchse bei der Behandlung des Judenproblems“ durch die SS im Generalgouvernement ist dokumentiert. Wie weit aber diese Ablehnung reichte und welche Rolle sie als Begründung für Westerkamps Rückzug aus dem Generalgouvernement spielte, lässt sich nicht abschließend klären.  Wenn es ihm darum ging, nicht weiter an den im besetzten Polen begangenen Verbrechen mitschuldig zu werden, ist es jedenfalls nicht leicht zu erklären, warum er so vehement (und letztendlich erfolgreich) darum kämpfte, vom Generalgouverneur nicht „entlassen“, sondern nur „beurlaubt“ zu werden. Der Status „entlassen“ mag für die weitere Kariere nicht unbedingt vorteilhaft gewesen sein; als „freigestellt“ aber aber hätte Westerkamp nach seinem Wehrmachtsintermezzo den Dienst im Generalgouvernement wieder aufzunehmen gehabt.

In seinen umfangreichen, schriftlich fixierten Lebenserinnerungen finden sich keine Hinweise darauf, dass er irgendwann nach dem Ende des Krieges seine Tätigkeit für den NS-Staat problematisch gefunden hätte. Es kam ihm nie in den Sinn, dass er als Teil eines verbrecherischen Systems auch Teilhaber dessen Schuldenkontos geworden sein könnte. Auch nach 1945 trug er das  Kriegsverdienstkreuz I. Klasse mit Schwertern zu tragen, das ihm am 30. Januar 1943 verliehenen wurde. Daneben konnte er sich bald eine weitere Auszeichnung ans Revers heften: Westerkamp erhielt das Große Verdienstkreuz in Anerkennung seiner Verdienste für die Bundesrepublik Deutschland.


Wichtigste Quellen und Literatur

  • NLA OS Rep 980 Nr. 18 668 (Entnazifizierungsakten)
  • Eberhard Westerkamp, Landrat des Landkreises Osnabrück. Ende April 1933 bis 15. Mai 1939, Osnabrück (Typoskript) 1973.
  • Eberhard Westerkamp, Schach dem König in Krakau. November 1940 bis Januar 1942, Osnabrück (Typoskript) 1972/73.
  • Horst-Alfons Meißner, Staatsdiener im Dritten Reich. Die Landräte des heutigen Landkreises Osnabrück während der Hitler-Diktatur 1933-1945. Ein Beitrag zur Geschichte des Osnabrücker Landes, Münster 2015.

 

Vorhergehende Folgen und weitere Veröffentlichungen des ILEX-Kreises


Redaktioneller Hinweis

Dieser und auch andere Beiträge unserer Serie werden vor einer geplanten Buchveröffentlichung noch ausführlicher bearbeitet und mit entsprechenden Literatur- und Quellenhinweisen versehen.

spot_img
Mai 2026spot_img
Oktober 2023spot_img
Oktober 2025spot_img
August 2024spot_img
Juni 2026spot_img
Juni 2025spot_img
2015spot_img
November 2020spot_img
August 2024spot_img
erscheint Oktober 2026spot_img