Sanierung des Stadions an der Bremer Brücke
Vergabeverfahren beginnt im Sommer, Baustart für Mai 2027 angestrebt
In den nächsten Wochen werden weitere Meilensteine bei dem Sanierungsprojekt des Stadions an der Bremer Brücke erreicht: Das Vergabeverfahren für die Suche nach einem Generalunternehmer wird noch im Sommer gestartet.
Nachdem Ende April die Mitteilung erfolgte, dass das Sanierungsprojekt Bremer Brücke im Auswahlverfahren des Bundesförderprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ in der ersten Runde nicht berücksichtigt wurde, wurde die Zeitplanung überarbeitet. Im Sinne einer belastbaren Fortführung des Projekts wurde außerdem nach Beratung im Beirat der Stadiongesellschaft entschieden, sich für künftige Programmrunden nicht zu bewerben. Anstehende, wesentliche Projektschritte hätten ansonsten zurückgestellt werden müssen, was zu einer Verzögerung des Baubeginns weit über die Sommerpause 2027 hinaus geführt hätte.
Der Planungsprozess wird somit nun in die nächsten Phasen geführt. Die Entwurfsplanung wird zeitnah finalisiert und das Vergabeverfahren für die Suche nach einem Generalunternehmen noch im Sommer gestartet. Dem Verfahren ist ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet. Unter Berücksichtigung der vergaberechtlich einzuhaltenden Fristen ist nach aktuellem Zeitplan eine Zuschlagserteilung im Frühjahr 2027 realistisch.
Der eigentliche Baubeginn wird derzeit für Mitte Mai 2027 angestrebt – nach dem letzten Heimspiel des VfL Osnabrück. Sollte der VfL Osnabrück an Relegationsspielen teilnehmen, würde sich der Baustart entsprechend verschieben.
Wie die einzelnen Bauabschnitte konkret umgesetzt werden, wird sich erst im Laufe des Vergabeverfahrens zeigen.
Die Möglichkeit, auch einen früheren Baubeginn als Mai 2027 anzustreben, wurde im Hinblick auf die Qualitätssicherung in den verschiedenen Leistungsphasen des Projektes und auf die Herstellung durchgängiger Planungssicherheit für den Spielbetrieb in enger Abstimmung mit dem VfL Osnabrück verworfen. Somit kann der VfL die Zweitligasaison 2026/2027 ohne Einschränkungen aus dem Sanierungsprojekt bestreiten.











