Gerda Boenke, *12. Oktober 1913, Opfer der NS-Terrorjustiz
Die Berlinerin war schon als Teenager während der Weimarer Republik in den kommunistischen Jugendverband eingetreten und gehörte später einer Zelle der illegalen KPD an.
Nach ihrer Scheidung wohnte Gerda Emma Boenke geb. Schmeer in der Weberstraße 16 in Friedrichshain und verdiente den Lebensunterhalt für ihre drei kleinen Kinder – Horst, Werner und den 1936 letztgeborenen Kurt – als Kabelarbeiterin in der Werkzeugmaschinenfabrik C. Kärger in der Krautstraße 52.
Nachdem sie sich dort in der Garderobe und beim Frühstück Arbeitskollegen gegenüber mit Abscheu über die Verbrechen der Nazas geäußert und bedauert hatte, dass das Attentat auf Hitler am 20. Juli 44 schief gegangen war, wurde die 31-jährige prompt angezeigt (die Denunzianten – Werner G. und Max. U., beide Werksmitarbeiter und Mitglieder der NSDAP – wurden 1949 ermittelt und 1951 vor dem Landgericht Potsdam mangels Beweisen freigesprochen).
Gerda Boenke wurde umgehend von der Gestapo festgenommen und am 9. November 1944 wegen angeblicher „Vergehen gegen das Heimtückegesetz“ vom „Volksgerichtshof“ zum „Ehrverlust“ auf Lebenszeit und zum Tode verurteilt. Am nächsten Tag, noch bevor das Urteil rechtskräftig war, wurde die 31jährige vom Frauengefängnis Barnimstraße in die Hinrichtungsstätte Plötzensee und mit dem Fallbeil zu Tode gebracht. Zuvor hatte sie noch einen Brief an ihre Mutter schreiben dürfen: „Meine liebe Mutti! Wenn du diesen Brief liest, werde ich nicht mehr unter den Lebenden sein. Ziehe nach Ostpreußen, wo die Kinder sind. An dir hängen sie alle drei sehr. Sei recht tapfer und lebe …“
Eine einfache aufrechte Frau. Ehre ihrem Andenken!