Nach dem brutalen Überfall in der Innenstadt: Nicht wegsehen!

Gewalt gegen wohnungslose Menschen bleibt oft unsichtbar

Im Juni 2025 wurde ein 66-Jähriger obdachloser Mann nahe des Bahnhofs Hamburg Altona von Unbekannten angegriffen und schwer verletzt. Er starb an den Folgen der Gewalt. Am 17. Juli 2025 überfielen drei oder vier Unbekannte einen 30-jährigen obdachlosen Mann in der Hamburger Innenstadt. Sie traten dem Schlafenden unvermittelt mehrfach ins Gesicht und verschwanden dann. Notfallsanitäter brachten den Verletzten zur Behandlung ins Krankenhaus. In der Innenstadt von Dortmund zündeten zwei unbekannte Männer im September 2025 die Nachtlager von zwei obdachlosen Menschen an. Die Täter wurden als ca. 23 bis 25 Jahre alt beschrieben. Jetzt geriet auch Osnabrück mit Schlagzeilen wie „Jugendliche in Osnabrück prügeln auf Obdachlosen ein“ und „Horror-Video zeigt brutalen Angriff auf Obdachlosen“ auf die Titelseiten.

Ein „Mega-Schock“, wie die Welt schrieb, war das nicht. Die folgende Schlagzeile „Diese Szenen sind Alltag in Deutschland“ war schon zutreffender. Die Gewalt gegen obdachlose Menschen in Deutschland nimmt stark zu, wie aktuelle Zahlen belegen. Sie erleben im öffentlichen Raum Beleidigungen, verbale Anfeindungen, die Beschädigung ihres wenigen Eigentums und brutale Gewalt. Im Jahr 2025 wurden bundesweit 2.563 Straftaten gegen obdachlose Menschen registriert. Das ist ein massiver Anstieg von rund 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Da die Dunkelziffer von nicht gemeldeten Straftaten gerade in diesem Bereich extrem hoch ist, sieht die Realität mit Sicherheit noch viel schlimmer aus.

Bei den solchen Taten handelt es sich oft um hate crimes. Meist geht den Angriffen nicht einmal ein Streit voraus. Frustration über die eigene Situation oder die Gesellschaft insgesamt entlädt sich in brutaler Gewalt an einer beliebigen Person. Dabei sucht man sich die Schwächsten in der Gesellschaft aus – und die, die die Gesellschaft am schlechtesten schützt. Dazu gehören Frauen, für die es nirgendwo genug Zufluchtsmöglichkeiten vor der alltäglichen häuslichen Gewalt gibt. Bundesweit fehlen 12.000 Plätze für Frauen und Kinder in Frauenhäusern. Zu den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft gehören obdachlose und wohnungslose Menschen. Dafür, dass man diese besser schützen müsse, plädierten etliche RednerInnen auf einer Solidaritätsveranstaltung am 27. Juli vor dem Theater in Osnabrück.


Brutaler Überfall mitten im Stadtzentrum

Anlass war ein brutaler Überfall auf einen 33-jährigen Mann, der erst Ende Juli bekannt wurde, und für Entsetzen in Osnabrück sorgte. In der Nacht zum 20. Juni 2026 griff eine Gruppe von fünf bis sechs Jugendlichen aus dem Landkreis einen Mann mitten in der Haupteinkaufsstraße der Stadt an und verletzte ihn schwer. Während ein 18jährigerr aus der Gruppe mit dem Smartphone filmte, schlug ein 16jähriger dem Mann „mit aller Kraft“ eine Bierflasche ins Gesicht und prügelte auf ihn ein. Als der Mann zusammenbrach und am Boden lag, traten die Täter mehrmals gegen den Kopf des Hilflosen. Der schwer verletzte Mann erlitt mehrere Knochenbrüche im Gesicht und musste im Krankenhaus operiert werden.


„Für ein kleines bisschen Horrorschau“

Besonders erschreckend ist, dass die Tat begangen wurde, um ein Gewaltvideo zu produzieren und zu verbreiten. „Ein paar Jugendliche sind frustriert“ und „gehen gemeinsam auf die Jagd … für ein kleines bisschen Horrorschau“ heißt es in dem auf dem Roman „A Clockwork Orange“ basierenden bekannten Song „Hier kommt Alex“ von den „Toten Hosen“. Die Angreifer in der Großen Straße nahmen den Tod eines Menschen in Kauf, um Aufmerksamkeit in den Sozialen Medien für ihre „Horrorshow“ aus Osnabrück zu bekommen. „Nimm Bilder, nimm Bilder“, ist in ihrem Video zu hören. „Danach wir hauen ab“. Noch erschreckender: Das Video der am 20. Juni begangenen Tat wurde der Polizei erst am 18./19. Juli zugespielt. Davor wurde es „im Türstehermilieu in Osnabrück und im Nordkreis der Stadt“ weitergegeben. Auf die Idee, es an die Polizei weiterzuleiten, damit die Polizei die Täter verfolgen kann, kam vier Wochen lang niemand der BetrachterInnen. Die zeigten damit die gleiche mediengeile Empathielosigkeit wie die Täter, die sich vermutlich filmten, „um Bestätigung in der eigenen Bubble zu erhalten“, so Polizeisprecher Jannis Gervelmeyer. Vier Wochen lang hatten sie diese Bestätigung für ihr „Horror-Video“ einer realen Straftat anscheinend. Dann erst schickte jemand es an die Presse, die es an die Polizei weiterleitete.


Aufruf zur Solidarität: Nicht Wegsehen

Dem Aufruf der Partei „Die Linke“, der Linksjugend, der Libertären KommunistInnen Osnabrück (LiKOS) und des Unordnungsamts zu einer Solidaritätskundgebung folgten am Montag, 27. Juli, etwa 250 Menschen. Die stellvertretende Landesvorsitzende der Linken Niedersachsen, Nicole Emektas, begann die Versammlung mit einer Schweigeminute für die Opfer des Anschlags auf den CSD in Berlin. Sie sei nicht nur traurig, dass die abscheuliche Tat in Osnabrück auch noch gefilmt wurde, sondern vor allem darüber, dass ständig „nach unten getreten wird“, sagte das Mitglied der Ratsfraktion der Linken und stellte fest, dass Waffen- und Alkoholverbotszonen oder die installierte Überwachungskamera am Neumarkt diese Gewalttat in Osnabrück nicht verhindert hätten. Die brutale Tat zeige, dass Sicherheit nicht durch mehr Polizei, sondern nur durch eine Zivilgesellschaft entstehen könne, die nicht wegsehe. Menschen ohne Wohnung erlebten oft Ausgrenzung und Gewalt, die unbeachtet und unsichtbar bleibe. Bei dem überfallenen Mann handelte es sich, anders als in der BILD und der Neuen Osnabrücker Zeitung berichtet, nicht um einen „Obdachlosen“. Der Mann hatte zwar keine eigene Wohnung, war aber in einer städtischen Unterkunft mit Sozialarbeiteranbindung untergebracht. Man spricht in diesem Fall von Wohnungslosigkeit. In Osnabrück sind etwa 600 Menschen wohnungslos, 140 müssen auf der Straße schlafen. In Großstädten sind das tausende, in Hamburg fast 4.000 Menschen.


„Sagt einfach mal Moin, grüßt die Leute“

Es ist leicht, wegzusehen. Wer hinsieht, weiß jedoch, dass die Wohnungslosigkeit in Deutschland zunimmt. Der Aufruf, mit offenen Augen durch die Stadt zu gehen, nicht wegzusehen, sondern obdachlose oder wohnungslose Menschen wahrzunehmen und ihnen Beachtung zu schenken, zog sich durch sämtliche Redebeiträge. „Sagt einfach mal Moin, grüßt die Leute“, appellierte ein Sprecher vom „Solidarischen Aufbau“, der eigene Erfahrungen mit Wohnungslosigkeit und Gewalt schilderte. Alle Menschen seien „nahe an der Straße“. Es brauche nicht mehr als einen Schicksalsschlag, um dort zu landen. Die Wohnungslosenhilfe der Sozialen Dienste SKM erlebt täglich die Lebensrealität dieser Menschen: „Hinter jedem Menschen auf der Straße steht eine persönliche Geschichte – häufig geprägt von Schicksalsschlägen, Krankheit, Armut oder dem Verlust sozialer Bindungen.“

Auch sie appelliert in einer Stellungnahme zu dem Überfall an alle BürgerInnen, nicht wegzusehen, wenn Menschen ausgegrenzt, bedroht oder Opfer von Gewalt werden: „Zivilcourage beginnt oft mit einem aufmerksamen Blick, dem Ansprechen anderer oder dem Verständigen der Polizei oder von Rettungskräften.“ Genau das haben PassantInnen in der Nacht zum 20. Juni getan und dem Überfallenen damit wahrscheinlich das Leben gerettet. Für besseren Schutz obdachloser und wohnungsloser Menschen fordert der SKM ausreichend bezahlbaren Wohnraum, Zugang zu sicheren Notunterkünften und Übernachtungsstellen sowie die Stärkung niedrigschwelliger Sozialarbeit.


„Housing First“

Obdachlose Menschen hätten Anspruch auf eine Unterkunft, die ihnen Schutz biete, egal ob sie drogenfrei seien oder einen Hund hätten und sollten nicht erst beweisen müssen, dass sie „wohnfähig“ seien, hieß es bei der Kundgebung. „Housing First“ nennt sich ein Konzept, das Obdachlosigkeit durch die Bereitstellung von Wohnraum ohne Vorbedingungen beenden will. Die Erfolgsquote von „Housing First“ mit sozialpädagogischer Begleitung ist sehr hoch und liegt in Köln oder Düsseldorf bei 80 bis zu über 90 Prozent. Die Sicherheit der eigenen vier Wände hilft dabei, Probleme zu überwinden.

Voraussetzung für „Housing First“ ist allerdings entsprechender Wohnraum. Doch es gibt nicht genug bezahlbare Wohnungen. Der Fachdienst Soziale Wohnraumhilfe im Fachbereich Soziales der Stadt Osnabrück würde sich deshalb freuen, wenn sich sozial eingestellte Vermieter bei ihm melden würden, die bereit wären, für diesen Personenkreis eine kleine, günstige Wohnung zur Verfügung zu stellen. Der Fachdienst versucht mit kreativen Lösungen gegen die Wohnungsnot zu helfen, indem er zum Beispiel Seminare für Flüchtlinge und obdachlose Menschen anbietet, in denen diesen ihre Rechte und Pflichten als Mieter vermittelt werden, von der Einhaltung der Hausordnung bis zum Trennen von Müll. Er stellt entsprechende Bescheinigungen über die Teilnahme aus und hofft, damit die Chancen dieses Personenkreises, der u.a. mit StudentInnen um solche kleinen Wohnungen konkurrieren muss, zu verbessern. Das ist nicht leicht, aber auch nicht unmöglich. 2024 konnte der SKM 60 KlientInnen Wohnungen auf dem ersten Wohnungsmarkt vermitteln. Ein weiterer Lichtblick: Im Frühjahr dieses Jahres fand sich nach einjähriger intensiver Suche ein Vermieter bereit, Räume für einen Tagesaufenthalt für wohnungslose Frauen in Osnabrück zur Verfügung zu stellen.

Obdachlose Menschen sollten nicht vor leersehenden Häusern stehen und frieren, sondern diese Häuser aufgemacht werden, hieß es bei der Kundgebung. Auch gebe es für sie meist keine legale Möglichkeit, ihre Notdurft zu verrichten. „Niemand verliert seine Würde, weil er keine Wohnung hat. Jeder Mensch hat Anspruch auf Respekt und Schutz“, sagt der SKM


Kritik am „Zehn-Punkte-Plan“

Auf viel Kritik stieß bei der Kundgebung das von der Oberbürgermeisterin gemeinsam mit der Polizei erarbeitete „Zehn-Punkte-Programm zur Stärkung der Sicherheit in der Osnabrücker Innenstadt“. In der Ratssitzung am 11. Juni 2024 wurde als Teil des Programms eine Alkoholverbotszone für die südliche Innenstadt eingerichtet. Im letzten Moment wurde auf Antrag der Gruppe Grüne/Volt eine begleitende Evaluation mitbeschlossen. Während sich die CDU bei der Vorstellung dieser Evaluation freute, dass in der Waffen- und Alkoholverbotszone Bußgelder verhängt und„ endlich durchgegriffen werde“, ist der gleichzeitig mit dem Beschluss des Zehn-Punkte-Plans erteilte Ratsauftrag zur Schaffung von Aufenthaltsmöglichkeiten für Menschen aus der Suchtszene und für Wohnungs- und Obdachlose nach zwei Jahren immer noch nicht erledigt worden. Auch daran ist zu erkennen, dass es hier um eine gesellschaftliche Gruppe geht, die leicht aus den Blick gerät. So stellte Hermann Flint vom SKM wohl zu Recht fest, dass es in Osnabrück noch nie „ein richtiges Konzept seitens der Politik“ gegeben habe. Aus seiner Sicht würden Plätze helfen, an denen sich Menschen aufhalten könnten, „ohne weggejagt zu werden“, mit Infrastruktur von öffentlichen Toiletten bis hin zum Trinkwasser. Die gibt es in Osnabrück bisher nicht.

In der Ratssitzung am 21. April 2026 wurde bei der erneuten Behandlung ein ungewöhnlicher Ratsbeschluss gefasst, in dem die Verwaltung an die Erledigung eines Teils des Ratsbeschlusses vom 11. Juni 2024 erinnert und nochmals aufgefordert wurde, im Austausch mit Polizei, SKM und Diakonie sowie unter Mitwirkung der Betroffenen Vorschläge zur Schaffung von Aufenthaltsmöglichkeiten vorzulegen. So ein erneuter, inhaltsgleicher Beschluss ist eigentlich nicht nötig, denn ein Ratsauftrag muss auf jeden Fall auch ohne eine solche Erinnerung ausgeführt werden. Doch das ist zwei Jahre nach dem Auftrag noch nicht geschehen. Zwar gab es Treffen des Rundes Tisches Wohnungslosigkeit, und SozialpolitikerInnen von CDU, SPD und Grünen haben sich mit SozialpädagogInnen und TrägerInnen vor Ort unterhalten, um „Ideen zu entwickeln“. Doch bisher ist man über Überlegungen, probeweise eine mobile Toilette im Schlossgarten aufzustellen, noch nicht hinausgekommen.


Wieviel ist Menschenwürde wert?

Ein dauerhaft aufgestelltes Dixi-Klo inklusive Lieferung, wöchentlicher Reinigung, Abholung und Entsorgung kostet gerade mal etwa 30 bis 50 Euro pro Woche, mit Handwaschbecken 20 Euro mehr. Den bis zu 800.000 BesucherInnen der Maiwoche, bei der der öffentliche Genuss von Alkohol ein wesentlicher Bestandteil der Veranstaltung ist, werden jedes Jahr zehn Tage lang ausreichend Toilettenanlagen kostenlos zur Verfügung gestellt, denn sie lassen Geld in der Stadt und konsumieren. Dass es sich dabei überwiegend um Alkohol handelt, spielt keine Rolle, denn, so hieß es in der Diskussion um die Alkoholverbotszone im Rat, die Maiwoche sei „als einer der wichtigsten Markentreiber für die Stadt identifiziert worden“. Vielleicht wäre Menschlichkeit als „weicher Standortfaktor“ auch keine schlechte Marketingstrategie für eine „Friedensstadt“?

Ein Sprecher des „Unordnungsamts“ betonte bei der Kundgebung am 27. Juli, die Innenstadt sei auch für Personen da, die kein Geld für Konsum hätten. Vor allem dürfe nicht toleriert werden, wenn Menschen „heruntertreten auf Menschen, die sie nicht mögen“. Die Gesellschaft müsse dafür sorgen, dass alle gleich behandelt würden. Auch ein Vertreter des Jugendverbands Linksjugend [’solid] kritisierte, dass Menschen im Interesse eines kommerzfreundlichen Stadtbilds als Problem behandelt würden statt ihnen Hilfe anzubieten. Es sei wichtig, zu erkennen, dass Menschen, die auf der Straße lebten, keine Feinde seien, ebenso wenig wie die in den Flüchtlingsunterkünften. „Wenn sie alle verschwänden oder abgeschoben würden, würde es uns nicht besser gehen,“ stellte er unter Beifall fest.


Sanktionierung „devianten Verhaltens“?

Die im Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung am 15. April vorgestellte zweite Evaluation der Alkoholverbotszone durch den Fachbereich Bürger und Ordnung stellte fest, dass es einen Rückgang nicht nur „delinquenten“, sondern auch „devianten“, also von der Norm abweichenden Verhaltens“ in der Johannisstraße gegeben habe. Von Anfang an hatten etliche OsnabrückerInnen Bedenken, dass insbesondere durch die Etablierung einer Waffenverbotszone die Überwachung zu weit gehen und die Verordnung vor allem der Polizei die Befugnis zu anlasslosen Kontrollen im Bereich der Johannisstraße geben sollte.

In Deutschland ist im Unterschied zu anderen Ländern wie Litauen und Polen und Städten wie Barcelona oder Rom Alkoholkonsum, auch exzessiver Art, in der Öffentlichkeit grundsätzlich erlaubt, und findet an Tagen wie dem 1. Mai flächendeckend im ganzen Land statt. Wann wird er zu abweichendem „deviantem Verhalten“? „Bei den Wohnungslosen ist die Öffentlichkeit ihr Wohnzimmer“, stellte Heinz Hermann Flint, Fachbereichsleiter Soziale Dienste beim SKM, fest. Das Grundproblem sei, dass immer mehr Menschen wohnungslos seien und keine Alternative hätten. „Wir trinken auch mal ein Bier in unserem Garten oder im Wohnzimmer. Bei den Wohnungslosen wird das als Problem gesehen.“ Das war besonders in der Johannisstraße der Fall.

Die „Entzerrung“ der dortigen „Szene“ sei gelungen, heißt es im Bericht der Stadt. Die Gruppen der angetroffenen Personen seien tendenziell kleiner und würden sich auf mehr Orte verteilen. Nach der Verdrängung aus der Johannisstraße gibt es mittlerweile Beschwerden über eine Verlagerung der Szene vor allem zum Schlossgarten und zur Hasestraße, wo man jetzt „geschäftsschädigende“ Auswirkungen befürchtet. Dortige Anlieger beklagten sich gegenüber der Stadtverwaltung, dass es „kein schönes Bild abgebe, wenn sich alkoholisierte Obdachlose auf öffentlichen Bänken niederließen“. Das ist nicht nur „kein schönes Bild“, das ist auch kein schönes Leben, das sich niemand freiwillig aussucht, wie manche Menschen anscheinend glauben.


„Feindliche Architektur“

Um die Verdrängung unerwünschter Menschen aus kommerziell relevanten Bereichen ging es auch, als die Stadthalle im Sommer 2019 in ihrem überdachten Eingangsbereich einen 50 Meter langen Zaun errichteten ließ. Unter dem schützenden Dach suchten auch Menschen ohne Wohnung Schutz vor Regen und Kälte. Der Zaun, der das jetzt unmöglich macht, sollte laut der Geschäftsführung der Stadthalle, der Marketing Osnabrück GmbH, dazu dienen, „die dortige „Alkohol- und Trinkerszene sowie die Drogenszene“ vom direkten Umfeld des Haupteingangs zu verdrängen, um den Eingangsbereich für Gäste „ungestörter“ zu gestalten. Es war von Belästigungen und Verschmutzungen und Problemen mit leeren Flaschen und Glasscherben die Rede. Wenn man allerdings alle Bereiche einzäunen wollte, wo so etwas zurückbleibt, müsste man wohl einen Zaun um die gesamte Innenstadt ziehen – und Großveranstaltungen wie die Maiwoche, den Ossensamstag sowie sämtliche Schützenfeste im Landkreis absagen.

Sauber und ordentlich, aber nicht in Ordnung: die OsnabrueckHalle als-„Gated Community“ – Foto: Martina Sellmeyer

Die inzwischen mit einer Hecke kaschierte Sperrzone für Wohnungslose an der Stadthalle zeigt visuell anschaulich die Verdrängung aus der Öffentlichkeit. „Defensive Architektur“ oder noch deutlicher „Hostile Architecture“, feindliche Architektur, nennt sich dieses massive und kostenaufwändige Verdrängen von obdachlosen Menschen aus dem öffentlichen Raum.

KritikerInnen sahen in dem Zaun an der Stadthalle ein unübersehbares Zeichen einer reinen Vertreibungspolitik von Suchtkranken, der „Spritties und Junkies”, wie es im Internet abfällig hieß, und auch von obdachlosen Menschen, ohne die zugrundeliegenden sozialen Probleme zu lösen – wie bei der Alkoholverbotszone an der Johannisstraße. Es wurde kritisiert, dass Gelder für die Ausgrenzung von Schwachen statt für Hilfsangebote und dafür genutzt wurden, die Ursachen von Armut und Sucht zu bekämpfen. Der Zaun an der Stadthalle entspricht der „Stadtbild“-Polemik von Friedrich Merz, aber nicht dem Anspruch einer „Friedensstadt“, eine Stadt für Alle zu sein.

Von dem Geld für den Zaun hätte man Hilfsangebote für den dadurch ausgesperrten Personenkreis finanzieren und zum Beispiel das in der Nähe der Stadthalle gelegene Café Connection unterstützen können, dessen engagiertes Team täglich durchschnittlich 60 drogenabhängige Menschen betreut, deren Lebensmittelpunkt auf der Straße ist, und ihnen einen wichtigen geschützten Rückzugsort bietet.

Der Zaun an der Stadthalle sollte genau wie die Alkoholverbotszone das „Sicherheitsgefühl“ von BesucherInnen und PassantInnen erhöhen. Das hatte Vorrang vor der Sicherheit von obdachlosen Menschen, die nicht mehr unter einem schützenden Dach trocken übernachten konnten. Leider liegt die Errichtung eines Obdachlosen-Abwehrzauns durchaus im herzlosen Trend. Ein Jahr nach den Osnabrücker Stadthallen-Betreibern tat ein Zusammenschluss großer Veranstalter dasselbe an der Bremer Stadthalle ÖVB-Arena. Dort ging es vor allem um Urin und Exkremente. Auf die Idee, statt eines Zauns Dixiklos aufzustellen, kam die M3B GmbH mit einem Jahresumsatz von 24,5 Millionen Euro nicht. „Mehr Sicherheit“ sollte auch ein Zaun in Bielefeld bringen, der Anfang 2026 zwischen einem Treffpunkt für Drogen- und Alkoholabhängige und dem Hauptbahnhof gezogen wurde. Manche Städte bringen sogar Stacheln („Spikes“) unter Brücken an.


Die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft

Das Resultat der Osnabrücker Waffen- und Alkoholverbotszone, so zeigt der in der Ratssitzung am 16. September 2025 vorgestellte Zwischenbericht, ist neben der „Reduktion alkoholbedingter Störungen im öffentlichen Raum“ und der „Verringerung nächtlicher Lärmbelästigungen“ vor allem eine Erhöhung des subjektiven (!) Sicherheitsgefühls. Auch habe sich „die Stimmung in der Nachbarschaft und bei den Gewerbetreibenden deutlich aufgeheitert“. Aber rechtfertigt das die Verdrängung von kranken, suchtabhängigen Menschen, ohne ihnen gleichzeitig eine Alternative zu bieten? Die Frage wurde auch vor dem Beschluss der Alkoholverbotszone im Rat am 11. Juni 2024 diskutiert, bei der einige Mitglieder der SPD-Fraktion und eines der Grünen ausscherten und nicht zustimmten. Man dürfe eine Krankheit wie Alkohol- oder Drogensucht nicht mit Bußgeldern ahnden, hieß es auf der Solidaritätskundgebung.

Kritisiert wurde auch die Aussage von PolitikerInnen, dass es genug Hilfen für wohnungslose Menschen gebe.-Das sei nicht so. SprecherInnen der Kundgebung wiesen darauf hin, dass es die Aufgabe des Staates sei, sich um die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft zu kümmern, und nicht die von engagierten Privatpersonen. Doch auch deren Engagement stoße auf Widerstand. So habe die Stadt nicht erlaubt, mobile Übernachtungsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen im öffentlichen Raum aufzustellen.


Schließung der größten Fachklinik für suchtkranke Kinder und Jugendliche

Mitarbeiter der Bahnhofsmission und der privaten Obdachlosenhilfe „Wir helfen am Raiffeisenplatz“, die dort regelmäßig Lebensmittel an bis zu 40 obdachlose Menschen verteilt, schilderten bei der Kundgebung sehr anschaulich und teilweise drastisch die Alltagsprobleme der Betroffenen, von Menschen, die sich schämten, weil sie sich wochenlang nicht duschen und die Kleidung wechseln könnten. Ein Vertreter der Bahnhofsmission mit etwa zwanzig MitarbeiterInnen bemühte sich, bestehenden Klischees entgegenzuwirken und berichtete von den Gesprächen mit „lieben und netten Menschen“, denen man zuhöre, sie verpflege und versuche, alkohol- und drogenabhängige Menschen in Einrichtungen zu vermitteln. Doch diese seien oft nicht vorhanden. Weitere RednerInnen kritisierten das Fehlen eines Drogenkonsumraums und die Schließung der bundesweit größten Fachklinik für suchtkranke Kinder und Jugendliche in Ahlhorn nördlich von Osnabrück zum 30. Juni 2026 , durch die 60 spezialisierte stationäre Reha-Plätze ersatzlos weggefallen sind. Wohnungslose sind laut einer Studie des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf häufiger von körperlichen und psychischen Krankheiten betroffen. Die SozialarbeiterInnen des SKM haben immer häufiger mit Menschen zu tun, die schwer psychisch erkrankt sind, Menschen, die jeden Halt verloren haben, nachdem sie ihre Wohnung verloren haben.

Für das ehrenamtliche Team der geplanten mobilen Straßenambulanz in Osnabrück hofft der SKM auf „mit psychischen Erkrankungen erfahrene Ärztinnen und Ärzte“, am besten einen Psychiater oder eine Psychiaterin, die zur Verfügung stehen, wenn Betroffene akut Hilfe brauchen und auch in der Lage sind, sie anzunehmen. Die Wartezeit auf Facharzttermine ist viel zu lang. Für wohnungslose Menschen ist es schon jetzt fast unmöglich, einen Termin bei einem Psychiater oder einer Psychiaterin für eine Therapie zu bekommen. Viele von ihnen sind nicht versichert. Durch das im Juli beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird sich das Problem auch für alle gesetzlich Versicherten gravierend verschärfen, weil die Kapazitäten ab- und dadurch die Wartezeiten massiv weiter zunehmen und psychisch erkrankte Menschen noch länger als jetzt ohne rechtzeitige Hilfe bleiben.


Tödliche Parallele aus der Nachbarschaft

Schutz für obdach- und wohnungslose Menschen ist auch angesichts der massiv steigenden Gewalt dringend nötig. Sie müssten jeden Tag um ihr Überleben kämpfen, bemerkten RednerInnen der Kundgebung. Laut den polizeilichen Kriminalstatistiken wurden 2025 bundesweit neun obdachlose Menschen bei gewalttätigen Angriffen getötet. Wie wenig diese Gewalt öffentlich thematisiert wird, wurde auch daran deutlich, dass anscheinend keinem der engagierten Osnabrücker RednerInnen ein Fall bekannt war, der sich nur knapp 100 Kilometer von Osnabrück entfernt ereignet hat und bis ins kleinste Detail erschreckende Parallelen zu dem Angriff in Osnabrück aufweist – – bis auf die Tatsache, dass dort das Opfer den Angriff nicht überlebte. In Horn-Bad Meinberg bei Detmold misshandelten und töteten in der Nacht zum 25. Oktober 2023 ein 14jähriger und zwei 15jährige Jugendliche einen 47-jährigen wohnungslosen Mann mit Schlägen, Tritten und vier Messerstichen und filmten die Tat. Das Video zeigte, wie ein Jugendlicher Thorsten D. plötzlich und unvermittelt einen gezielten, kräftigen Faustschlag gegen den Kopf gab und dann alle drei Täter den inzwischen am Boden Liegenden mit Tritten misshandelten. Derjenige, der dann mit dem Messer viermal zustach, filmte sich dabei. Die Täter standen unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen. Motiv gab es keins. Sie fühlten sich von dem Mann „gestört“. Thorsten D. verblutete, nachdem die drei Täter weggegangen waren.

Ihr eigentliches Motiv war wohl wie in Osnabrück, die Gewalt zu filmen. Auch diese Täter gaben die Aufnahmen von ihrer Tat an Bekannte weiter, was anders als in Osnabrück zur schnellen Identifizierung und Festnahme führte. Einer der Empfänger des über snapchat verbreiteten Videos meldete sich bereits am nächsten Tag bei der Polizei und identifizierte zwei der drei Täter. Das Landgericht Detmold verurteilte den 15jährigen Messerstecher im Februar 2024 wegen Totschlags zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft, die beiden anderen Beteiligten zu fünf Jahren Gefängnis.

Die Detmolder AfD nahm die Tatsache, dass einer der Täter aus einer türkischen Familie stammte, zum Anlass, einen heuchlerischen Gedenkmarsch für den Ermordeten zu veranstalten, den keiner von ihnen gekannt und den niemand von ihnen zuvor beachtet hatte. Sie nutzte den Fall als Argument, um vor den „Gefahren durch Zuwanderung“ zu warnen. Hochrangige AfD-Politiker wie Beatrix von Storch sprachen von einer aus ihrer Sicht gescheiterten Integrationspolitik und forderten die konsequente Abschiebung von straffällig gewordenen Personen mit ausländischen Wurzeln. Dass einer der Täter russischstämmig war und damit zu einer Community gehört, die die AfD bei Wahlen gezielt abzugreifen versucht, erwähnten sie dabei selbstverständlich nicht. Der Mord in Horn-Bad Meinberg bei Detmold fand jedoch außer bei der AfD, die daraus politisches Kapital zu schlagen versuchte, über die Region hinaus anscheinend keine Beachtung.

Auch ein tödlicher Angriff auf einen wohnungslosen Mann in Osnabrück fast genau ein Jahr vor dem Mord in Horn-Bad Meinberg scheint bereits in Vergessenheit geraten zu sein. Am 11. September 2022 geriet ein 18jähriger mit erheblicher krimineller Vorgeschichte mit einem 22-jährigen wohnungslosen Mann in einen heftigen Streit. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung attackierte der Täter das Opfer mit massiver Gewalt und schlug gezielt gegen den Kopf des Mannes. Der 22-jährige erlitt durch den folgenden Sturz schwere Kopf- und Hirnverletzungen. Er wurde erst am nächsten Tag blutüberströmt im Flur eines Mehrparteienhauses in der Johannisstraße gefunden und starb im Krankenhaus an den Folgen der Verletzungen.

Das Alkoholverbot in der Johannisstraße hätte nichts gegen die schwere Alkoholabhängigkeit des Täters ausgerichtet, das Waffenverbot die Tat nicht verhindert: Die „Waffe“ war „stumpfe Gewalt“. . Der 18jährige Täter wurde zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Er sollte laut Urteil eine Entzugstherapie antreten, „sobald es in einer niedersächsischen Entziehungsanstalt einen freien Platz gibt“.


Wie geht es nach dem Überfall weiter in Osnabrück?

Der SKM hat nach dem gewaltsamen Angriff auf der Großen Straße in einem Statement Fragen aufgeworfen, die über die eigentliche Tat hinausgehen. Er fragt, wie sicher wohnungslose Menschen im öffentlichen Raum sind und welche Verantwortung wir alle tragen, wenn es zu Gewalt und Ausgrenzung von Menschen kommt, die am Rande der Gesellschaft stehen. „Wohnungslose Menschen gehören zu den verletzlichsten Gruppen unserer Gesellschaft. […] Wer keinen geschützten Rückzugsort hat, ist Gefahren oft schutzlos ausgesetzt. Der Angriff in Osnabrück macht diese Realität auf erschütternde Weise sichtbar. Insbesondere auch Menschen mit Migrationshintergrund und Frauen berichten von Übergriffen ihnen gegenüber. Unserer Einschätzung nach werden die meisten verbalen und körperlichen Gewalttaten gegenüber wohnungslosen Menschen erst gar nicht zur Anzeige gebracht.“ Der SKM geht deswegen auch für Osnabrück von einer hohen Dunkelziffer aus.

Das wurde auch bei der Kundgebung vor dem Theater thematisiert. Dabei wurde die hohe Dunkelziffer auf mangelndes Vertrauen in die staatlichen Organe zurückgeführt. Wer ganz unten sei, könne sich auf die Polizei nicht verlassen, betonte ein Sprecher vom „Solidarischen Aufbau“. Es gebe bei Gewalttaten gegen obdachlose Menschen eine auffallend niedrige Aufklärungsquote. In diesem Zusammenhang wurde auch gefragt, warum die Öffentlichkeit von der Polizei über den Überfall erst informiert worden sei, nachdem das Video aufgetaucht und der Presse zugespielt worden sei. Das Opfer der Gewalt stammt aus einem der ärmsten Länder der Welt im Nordosten Afrikas. Der parlamentarische Geschäftsführer und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag, Stadtratsmitglied Volker Bajus, forderte die Ermittlungsbehörden deshalb auf, aufzuklären, ob ein rassistisches Motiv bei der Tat eine Rolle gespielt haben könnte. Das wird auch in der Stellungnahme des SKM thematisiert.


Morden zur „Unterhaltung“

Die jugendlichen Angreifer in Osnabrück nahmen den Tod eines Menschen in Kauf, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Das Filmen der Tat „zur Unterhaltung oder zur Selbstdarstellung“ sei „Ausdruck eines Mangels an Respekt, Empathie und Verantwortung“, stellt der SKM in seinem Statement fest. Umso wichtiger sei es, jungen Menschen Werte wie Mitmenschlichkeit, Solidarität und Zivilcourage zu vermitteln. Der SKM sieht „Politik, Schulen, Jugendarbeit, soziale Einrichtungen und die gesamte Stadtgesellschaft in der Verantwortung, gemeinsam gegen Gewalt, Ausgrenzung und Menschenfeindlichkeit einzutreten.“ Der Angriff dürfe keine Tat bleiben, über die nach wenigen Tagen nicht mehr gesprochen wird. Er sollte Anlass sein, den Schutz wohnungsloser Menschen zu  verbessern. Um gesicherte Daten zu bekommen, plant der SKM laut Thomas Kater, der seit 30 Jahren die Tageswohnung an der Bramscher Straße leitet, eine Befragung von obdachlosen Personen zu von ihnen erlebter Gewalt.

Der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft Manuel Ostermann äußerte sich auf Bundesebene zu dem Osnabrücker Fall und nannte die Szenen in dem Video das „Symptom eines gescheiterten Systems“ und eines „kaputtgesparten Sozialstaats“. Er übte scharfe Kritik an der mangelhaften sozialen Infrastruktur und warnte vor der zunehmenden Jugendkriminalität. Der Überfall in der Großen Straße hat gezeigt, dass mehr Schutz für wohnungslose Menschen in Osnabrück und anderswo dringend erforderlich ist und dass Waffen- und Alkoholverbotszonen das Problem zwar optisch verschieben, aber nicht lösen können.


„Wer wegsieht und schweigt, stimmt zu“

Vier der OberbürgermeisterkandidatInnen in Osnabrück, Robert Alferink, Volker Bajus, Thomas Groß und Katharina Pötter, verurteilten die Tat. Volker Bajus forderte mehr Schutz für „Menschen, die „Empathie, Respekt und Hilfe“ verdienten. Auch Robert Alferink betonte, dass besonders obdachlose Menschen „unseren Schutz und unsere Solidarität“ verdienen. Katharina Pötter sprach von einem Angriff auf die „Grundwerte unseres Zusammenlebens“, Thomas Groß von einem „Weckruf“ für Osnabrück. Er forderte einen Wechsel in der Sicherheits- und Sozialpolitik von Osnabrück.

Man darf gespannt sein, ob und wie sich die vier OberbürgermeisterkandidatInnen sich am „Heimatabend“ zur Wahl in der Lagerhalle am 6. September 2026 zum unerledigten Ratsauftrag zur Schaffung von Aufenthaltsmöglichkeiten für Menschen aus der Suchtszene und für Wohnungs- und Obdachlose, zur Schaffung von sicheren Notunterkünften und Übernachtungsstellen und der Stärkung niedrigschwelliger Sozialarbeit äußern. Die beiden Kandidaten, die an dem Abend nicht dabei sind, haben durch ihr lautes Schweigen zu dem Überfall im Juni bereits deutlich Stellung genommen.

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