Christoph Butterwegge: Eher Stückwerk als Kunstwerk

Warum die Vorschläge der Alterssicherungskommission nicht überzeugen

Am Freitag um 18 Uhr wird im Seedhouse An der Katharinenkirche 3 eine bereits jetzt vielbeachtete öffentliche Diskussionsveranstaltung der SPD-Ratsfraktion stattfinden. Referent ist der in Deutchland wohl wichtigste Armutsforscher Christoph Butterwegge, der bereits im Juni Gast in unserer Stadt war und über dessen Positionen die OR bereits berichtet hat. Zumal das Thema der Zusammenkunft „Altersarmut in Deutschland betrifft uns alle“ lautet, dokumentieren wir Im Folgenden einen Beitrag, den der Referent zum aktuellen „Rentenkompromiss“ der Bundesregierung verfasst hat . und der sich ideal zur inhaltlichen Einstimmung auf die Veranstaltung eignen sollte. Folgend der Wortlaut des Butterwegge-Textes.

In ihrem Abschlussbericht hat die Alterssicherungskommission der Bundesregierung 33 Empfehlungen mit auf den Weg zu einer umfassenden Rentenreform gegeben, die sie als „Gesamtpaket“ – Sozialministerin Bärbel Bas spach gar von einem „Gesamtkunstwerk“ – begreift, das nicht aufgeschnürt werden darf, sondern in Gänze umgesetzt werden soll. Man merkte den Vorschlägen der Alterssicherungskommission deutlich an, dass die Union eine Mehrheit der Mitglieder benannt und zumindest ein Teil der sozialdemokratischen Mitglieder die Grundpositionen ihrer Partei zur Rente preisgegeben hat.

Der am 23. Juni 2026 übergebene Bericht beginnt mit dem Satz: „Die demografische Alterung stellt die Alterssicherung in Deutschland vor tiefgreifende Herausforderungen.“ Hier wird die Demografie zum Mittel der sozialpolitischen Demagogie, denn die Rente ist weniger vom Alter der Bevölkerung als vom ökonomischen Erfolg des Landes und von einer gerechten Verteilung des erwirtschafteten Reichtums abhängig. Altersrenten entspringen nämlich – ebenso wie Löhne, Gehälter und Gewinne – der gesellschaftlichen Wertschöpfung (zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung). Weiter heißt es im Vorwort des Berichts: „Immer weniger Beitragszahlende finanzieren die Alterssicherung einer wachsenden Zahl von Rentenbeziehenden.“ Nun ja, so scheint es. Dabei ist das Verhältnis von Beitragszahler(inne)n und Rentner(inne)n eher nebensächlich. Entscheidend ist im Falle des lohn- und beitragsbezogenen Umlageverfahrens, das der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer 1957 zusammen mit der SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt hat, die Gesamtsumme der Bruttoverdienste aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

CDU, CSU und SPD nutzen das einstimmige Votum der Alterssicherungskommission, um die Regierung Merz/Klingbeil als handlungs- und kompromissfähig darzustellen, wenn sie verkünden, es 1 : 1 umsetzen zu wollen. Es gibt jedoch genug Ansatzpunkte der Kritik, die von den Gewerkschaften und den Wohlfahrtsverbänden, aber auch von den Arbeitgebern kommt, weil ihre als „Lohnnebenkosten“ klassifizierten Rentenversicherungsbeiträge nicht sinken, sondern wieder steigen.


Rückfall ins Kaiserreich: Die geplante Rente mit 70 gab es zuletzt bei Wilhelm II.

Am meisten Aufsehen erregte die schrittweise, an das vermutete Steigen der Lebenserwartung geknüpfte Heraufsetzung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 67 Jahren (2031) auf 70 Jahre in den 2090ern. Ein historischer Rückblick wirkt erhellend: 1916, mitten im Ersten Weltkrieg, wurde das Renteneintrittsalter von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt; zwischen 1957 und 1992 betrug es für Frauen sogar nur 60 Jahre, ohne dass sie Abschläge in Kauf nehmen mussten. Seither wird Rentenpolitik auf dem Rücken von Menschen gemacht, die der „hart arbeitenden Mitte“ angehören, wie sich Politiker der CDU/CSU und der SPD ausdrücken würden.

Geht es nach der Alterssicherungskommission, erwartet die Beschäftigten in einem bis 2090 vermutlich hoch automatisierten und durchdigitalisierten Land mit zahllosen Automaten, Robotern und künstlicher Intelligenz für alle Lebensbereiche hinsichtlich ihres Renteneintritts der Rückfall ins wilhelminische Kaiserreich. Ja, natürlich sind die Menschen mit 70 heute in aller Regel viel rüstiger als Rentnerinnen und Rentner damals, und ja, natürlich ist ihre Lebenserwartung auch erheblich höher, weshalb manche Ruheständler/innen hoffentlich sogar noch zwei oder drei Jahrzehnte in guter Gesundheit vor sich haben. Aber eben nicht alle, nämlich vor allem jene nicht, die es schon immer schwer hatten, ihre Altersrente in finanzieller Sorgenlosigkeit zu genießen – meist in belastenden Berufen hart arbeitende Geringverdiener/innen. Und nicht bloß für diese sollte wie bisher der Grundsatz gelten, dass ein materiell gesicherter Ruhestand allen jahrzehntelang arbeitenden Menschen länger gewährt wird, wenn der von ihnen erzeugte Wohlstand steigt.

Wenn das Parlament den Ratschlägen der Regierungskommission folgt, wird es im Alter mehr Armut geben: Menschen in besonders anstrengenden Berufen, die gesundheitliche und/oder psychische Probleme haben, müssten vermehrt Abschläge und damit eine reale Rentenkürzung hinnehmen. Zwar ist von einer Sonderregelung für Menschen nach problematischen Arbeitsbiographien in rentennahen Jahrgängen die Rede, erfahrungsgemäß dienen solche Ausnahmeklauseln aber der Beschwichtigung.


Verlagerung der Altersvorsorge an die Börse: Rente nach Rendite?

Auch die übrigen Vorschläge der Alterssicherungskommission lösen das entscheidende Problem nicht: Seit vielen Jahren steigt die Armutsgefährdung und -betroffenheit der Senior(inn)en stärker als jene aller übrigen Altersgruppen, weil ihre Rente hinten und vorne nicht zu einem Leben in Würde reicht. Laut dem Statistischen Bundesamt leben 21,3 Prozent der Frauen in Deutschland, die 75 Jahre alt oder älter sind, heute schon unterhalb der sog. Armutsrisikogrenze, welche die Europäische Union bei 60 Prozent des mittleren Einkommens ansetzt. Sie liegt in Deutschland für Alleinstehende bei 1.446 Euro im Monat. Rechnet man die Pensionärinnen, die Selbstständigen und Freiberuflerinnen heraus, dürfte Altersarmut bereits mehr als jede vierte Rentnerin und rund jeden vierten Rentner betreffen. Eine im Reformrausch dieser Tage häufig geforderte Radikalreform der Rente würde Altersarmut zu einem Massenphänomen machen und das soziale Klima weiter verschlechtern.

Tritt der sog. Nachhaltigkeitsfaktor ab 2032 – womöglich gar verschärft, wie die Alterssicherungskommission empfiehlt – wieder in Kraft, sinkt das Rentenniveau von heute 48 Prozent vor Steuern. Dadurch steigen die Renten künftig weniger stark, wenn die Anzahl der Rentenbeziehenden mehr zulegt als die der Beitragszahlenden. Somit kann die gesetzliche Rente zu einer „Basisabsicherung“ verkümmern, von der Bundeskanzler Friedrich Merz im April auf einer Jubiläumsveranstaltung des Bankenverbandes sehr zum Verdruss des sozialdemokratischen Koalitionspartners sprach.

Um diesen Sachverhalt zu verschleiern, bedient man sich eines Taschenspielertricks: Was früher die gesetzliche Rente als „erste Säule“ der Alterssicherung schaffte, nämlich ein Sicherungsniveau vor Steuern von (sogar weit über) 48 Prozent zu gewährleisten, soll nach einer durch Steuermittel abgesicherten Übergangszeit unter Einschluss der neuen „gesetzlichen Kapitalrente“ gelingen. Diese ähnelt der schwedischen „Prämienrente“ und der an ihr orientierten „Aktienrente“, für welche die FDP plädierte, als sie in der Ampelkoalition mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen regierte.

Von der staatlicherseits geförderten Altersvorsorge auf dem Finanzmarkt durch das freiwillige „Riestern“ unterscheidet sich die geplante Kapitalrente dadurch, dass sie obligatorisch ist und nicht von den einzelnen Versicherten, sondern über einen öffentlichen Fonds mit individuellen Konten organisiert wird, auf denen sie in Echtzeit die Entwicklung ihrer eigentumsgeschützten Ansprüche verfolgen können.

Perspektivisch soll die Kapitalrente mit 2 Prozent des Bruttoverdienstes von Arbeitnehmer(inne)n und Arbeitgebern statt über Staatsschulden finanziert werden. In der Anlaufphase passiert allerdings dasselbe wie beim nicht realisierten „Generationenkapital“ der Ampelkoalition. Mit dem etwa 4 bis 5 Milliarden Euro jährlich kostenden „Übergangsfaktor“ für rentennahe Jahrgänge, die in der kurzen Zeit bis zum Ruhestand noch keinen ausreichenden Kapitalstock aufbauen können, pampert der Bund die Börse. Für eintretende Verluste soll der Bund „bis ca. Mitte der 2040er Jahre“ haften. Profitieren würden davon am Ende weniger die Menschen mit dem Rollator als die Menschen mit der Rolex.

Hier zeigt sich die Überlegenheit des bewährten Umlageverfahrens: Ohne zeitliche Verzögerung erhielten nach der Vereinigung von BRD und DDR am 3. Oktober 1990 auch deren Ruheständler/innen eine Altersrente, obwohl sie nie in die Gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik eingezahlt oder einen Kapitalstock aufgebaut hatten.

Nunmehr breitet sich die Kapitaldeckung von der dritten Säule (private Vorsorge), wo die Riester-Rente durch ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot ersetzt wird, und der „Frühstart-Rente“, die junge Menschen von sechs bis 18 Jahren staatlicherseits mit einem Altersvorsorgedepot ausstattet, auf die erste Säule der Alterssicherung aus. Über die Höhe der Altersbezüge jedes einzelnen Ruheständlers entschiede künftig die Rendite von Kapitalgesellschaften mit.

Dass die mit der Fondslösung von ihren engagiertesten Verfechtern verbundene Zielsetzung weit über die Alterssicherung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hinausreicht, brachte Jörg Rocholl, ein Mitglied der Kommission und Präsident der European School of Management and Technology (ESMT), in der FAZ (v. 9.7.2026) unter dem Titel „Kapitalrente: Die große Chance nutzen, aber richtig“ deutlich zum Ausdruck: „Es bietet sich die vielversprechende Aussicht, dass Menschen, die die Wirkungen des Kapitalmarktes im Rentenkonto erleben, ihre Erfahrungen auch für die eigene Geldanlage nutzen. Die Kapitaldeckung bietet damit große Chancen, die äußerst vielschichtig wirken – anders und breiter als vielleicht zunächst gedacht.“ Pointiert formuliert: Es geht um eine Veränderung des Alltagsbewusstseins der Rentenversicherten, die zu „kleinen Kapitalisten“ mit einem Aktienportefeuille erzogen werden sollen.

Für Rocholl ist klar, was die Redaktion als Kasten in seinen Text eingefügt hat: „Die Kapitalrente wird nur Früchte tragen, wenn das Motto lautet: Alles auf Rendite!“ Diesem Gebot wird alles untergeordnet. Investieren soll der Staatsfonds in Aktien der Unternehmen vieler Länder, um die Risiken breit zu streuen, aber auch in Venture Capital, Private Equity oder Immobilien. Mit den ethischen Maximen einer Solidargemeinschaft hat das nichts mehr zu tun.

Geld für die Altersvorsorge künftiger Ruheständler/innen, das an die Börse fließt, freut zwar die Kapitalgesellschaften, die Finanzkonzerne und deren (Groß-)Aktionäre, weil diese ohne eigenes Zutun höhere Kursgewinne als sonst erwarten können, es fehlt aber in den öffentlichen Haushalten. Außerdem verändern sich das soziale Klima und die politische Kultur, wenn die Gesetzliche Rentenversicherung immer mehr geschwächt und die Altersvorsorge der Gesellschaftsmitglieder immer weniger über ihr solidarisches Kollektivsystem organisiert wird. Durch eine schrittweise Finanzialisierung der Alterssicherung verdrängt die Ellenbogenmentalität des Kapitalmarktes das Prinzip der Solidarität, dem die Rente bisher verpflichtet war.

Das sog. Dreisäulenmodell von gesetzlicher, beruflicher und privater Altersvorsorge, welches laut der Alterssicherungskommission künftig den Lebensstandard von Ruheständler(inne)n sichern wird, geht vor allem in Ostdeutschland an der gesellschaftlichen Realität vorbei. Dort ist die gesetzliche Rente für eine Mehrheit der Bevölkerung nach der Erwerbsphase immer noch die einzige Einkommensquelle. Zudem gibt es im Alter keine Hoffnung auf Einkommenszuwächse durch Übernahme eines Jobs, während die Ausgaben für medizinische und Pflegedienstleistungen wachsen.


Verzicht auf den Übergang zur Erwerbstätigenversicherung

Zwar wird die Erwerbstätigenversicherung im Kommissionsbericht mehrfach als Ideal hingestellt, aber nicht dem österreichischen Vorbild gemäß verwirklicht. Man beschränkt sich auf einen Vorschlag für die Galerie: Nur die Vorstände von Aktiengesellschaften, Berufspolitiker/innen und neue Selbstständige, die nicht durch berufsständige Versorgungswerke abgesichert sind, in die Gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, stärkt deren Finanzierungsbasis kaum merklich. Erst recht nicht, wenn man von einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und von einer Verbeitragung der Kapitaleinkünfte sowie der Miet- und Pachterlöse absieht, wie das die Alterssicherungskommission tut. Somit würde die Altersvorsorge der finanzkräftigsten Berufsgruppen auch weiterhin separat anstatt im Rahmen einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung organisiert.

Die gesetzliche Rente soll bei der steuerfinanzierten Grundsicherung im Alter künftig nicht mehr vollständig angerechnet werden. Der geplante Freibetrag ändert jedoch nichts daran, dass diese Fürsorgeleistung des Staates, früher Sozialhilfe genannt, viel zu niedrig ist, um die Armutsrisikoschwelle zu überschreiten. Seit der Einführung dieser neuen Grundsicherungsform im Jahr 2003 hat sich die Zahl ihrer Bezieher/innen übrigens bis 2025 auf 764.000 mehr als verdreifacht. An den Lebensmitteltafeln sind Personen, die kleine Renten und/oder Grundsicherung im Alter beziehen, deutlich überrepräsentiert. Vielerorts gehören ältere Menschen, die in Müllcontainern nach Pfandflaschen suchen, schon heute längst zum Stadtbild.

Sowohl die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters wie auch die Rücknahme der Möglichkeit eines abschlagsfreien vorzeitigen Renteneintritts für besonders langfristig Versicherte mit 45 anrechenbaren Versicherungsjahren und die Erhöhung der Abschläge bei anderen Formen der Frühverrentung bringen für Arbeitnehmer/innen empfindliche Nachteile mit sich, wobei junge Menschen trotz des ihnen gegebenen Versprechens von „mehr Generationengerechtigkeit“ die Hauptleidtragenden sind. Denn die Älteren sind entweder schon im Ruhestand oder kommen schon bald in die Nacherwerbsphase und werden von den sich anbahnenden Verschlechterungen für die Arbeitnehmer/innen nicht mehr oder weniger hart getroffen.

An der bestehenden Schieflage, dass die private Altersvorsorge gerade für sozial Benachteiligte keine Lösung bildet, ändert sich nichts. Ähnliches gilt für die betriebliche Altersvorsorge, deren Verbreitung unter den Beschäftigten deutliche Unterschiede nach Geschlecht, Wohnort, Wirtschaftszweig und Betriebsgröße aufweist. Ziel muss aber eine Rente sein, die ein Alter in Würde sicherstellt, und zwar für alle Erwerbstätigen, auch für solche, deren Einkommen nur knapp über den Monat reicht, denen kein Cent mehr für „private Vorsorge“ bleibt und die auch keinen Arbeitgeber haben, der für eine betriebliche Altersvorsorge aufkommt.

Prof. Dr. Christoph Butterwegge hat von 1998 bis 2016 Politikwissenschaft an der Universität zu Köln gelehrt und zum Thema das Buch „Armut im Alter“ herausgegeben. Zuletzt sind von ihm die Bücher „Deutschland im Krisenmodus“ sowie „Umverteilung des Reichtums“ erschienen.

 

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