Johannes Prassek
Vom Vertrauen in Gott und vom Vertrauen in Bischof Berning
Es rührt zutiefst an, wenn ein Mensch in Erwartung der eigenen Ermordung aus dem Vertrauen auf Gott so viel Mut und Kraft schöpfen kann. Aber war das Vertrauen in den Bischof, der ihn zum Priester geweiht hatte, war das Vertrauen in die katholische Kirche nicht ein großer Irrtum, weil sich Pabst, Kirche und Bischof schon zehn Jahr zuvor mit einem terroristischen Mordsystem arrangiert hatten?
Hochwürdigster Herr Bischof! Hamburg, den 10.11.1943
Heute darf ich sterben. Es ist wirklich so, dass ich es als einen großen Vorzug und als großes Glück empfinde, unter diesen Umständen sterben zu dürfen. Machen Sie sich keine Sorge, ich bitte Sie darum. Ich danke Ihnen für all Ihre Liebe und Güte und Sorge, die Sie sich um mich gemacht haben. Ich kann Ihnen das hier nicht vergelten. Vom Himmel aus werde ich noch viel mehr für Sie beten.
Der am 13. August 1911 in Hamburg geborene Johannes Prassek entstammte einer Handwerkerfamilie – der Vater war Maurer, über die Mutter ist nichts Näheres bekannt. Nach vier Jahren in der Volksschule Barmbek legte er in der Gelehrtenschule des Johanneums in Winterhude die Reifeprüfung ab. Zum Studium der Theologie und Philosophie ging er zunächst nach Frankfurt und dann nach Münster.
Im Osnabrücker Priesterseminar traf er mit Hans Blumenberg zusammen. Spätestens mit dieser Freundschaft dürfte Johannes zu einer systemkritischen Haltung gefunden haben. Blumenberg selber musste im Herbst 1940 aufgrund seines jüdischen Familienhintergrundes das Studium der Theologie abbrechen, – in den Nachkriegsjahren brachte er es bis zum Professor für Philosophie an der Justus-Liebig-Universität in Gießen und an weiteren Universitäten.
Bischof Wilhelm Berning weihte Johannes Prassek am 13. März 1937 zum Priester. Nach einer Zwischenstation in Wittenburg/Mecklenburg-Vorpommern wurde er dann ab dem 25. März 1938 zunächst Adjunkt und dann Kaplan an der Herz-Jesu-Kirche in Lübeck. Seinen Mitmenschen galt er als charakterstark und mutig. Im Rahmen des großen Luftangriffs auf Lübeck am 28./29. März 1942 wurde ein Krankenhaus getroffen, da half der Kaplan, Menschen aus den Ruinen zu bergen. Dafür wurde ihm das Luftschutz-Ehrenzeichen verliehen.
Als der erste von den später sogenannten Lübecker Märtyrern (Vikar Hermann Lange, Adjunkt Eduard Müller und Pastor Karl-Friedrich Stellbrink) wurde er am 18. Mai 1942 verhaftet – neben den später Ermordeten auch weitere Mitglieder Lübecker Christengemeinden.
Die Verhaftung ging auf eine Denunziation zurück; ein Spitzel war in regimekritische Diskussionskreise eingeschleust worden. Verdächtig gemacht hatte sich Johannes Prassek dadurch, dass er in Predigten und zu anderen Gelegenheiten seiner Ablehnung der Hitlerregierung Ausdruck gab. Er besorgte sich die Predigten des Münsteraner Bischofs Clemens August von Galen, Predigten, die sich vor allem gegen die sogenannten T4-Aktionen richteten. Im Rahmen dieser Aktionen wurde die „Tötung unwerten Lebens“ durchgeführt, also die Ermordung von Kranken und Behinderten.
Diese Predigten wurden im Kreis der vier Geistlichen intensiv diskutiert. Seelsorgerisch wandte Kaplan Prassek sich polnischen Zwangsarbeiten und Kriegsgefangenen zu – eigens dafür hatte er Polnisch gelernt. Die Seelsorge für „Feinde“ war jedoch streng verboten. Zu seiner Verhaftung führten auch „hetzerische Behauptungen“, die er in der Seelsorge für Wehrmachtssoldaten – fußend wohl auf Informationen aus dem illegalen Abhören von „Feindsendern“ – gemacht haben sollte.
Angeklagt wurde er vor dem Volksgerichtshof. Dieser tagte in Lübeck unter Leitung des Vizepräsidenten Crohne. Im Prozess beharrte Prassek mutig auf seinen gegen das NS-Regime gerichteten Positionen.
Bernings Arrangement mit dem Hitler-Terror
Berning war bereits im Rahmen einer Konferenz der Kirchen-Provinzvertreter vom 25./26. April 1933 mit Hitler zusammengetroffen. Diese Konferenz war auf Veranlassung des damaligen Kardinal-Staatssekretärs Eugenio Pacelli, dem späteren Pius dem XII., einberufen worden und diente der Vorbereitung des Reichskonkordats. Mit dem Vertragsschluss vom 20. Juli 1933 gelang es der NSDAP-Regierung, die gegen sie zunächst praktizierte internationale diplomatische Isolierung zu durchbrechen.
Das Konkordat bedeutete für die katholische Kirche, und in der Folge dann auch für die evangelischen Kirchen, eine erhebliche Verbesserung insbesondere der materiellen Situation – die vom Staat eingezogene Kirchensteuer wurde vereinbart -, aber auch eine politische Disziplinierung des Klerus: Kritische politische Äußerungen oder Betätigungen waren damit der Priesterschaft verboten. Durch das Konkordat wurde die politische Anklage gegen Prassek erst möglich. Es schützte also die Priester nicht, sondern lieferte kritische Geistliche dem nationalsozialistischen System aus.
Wenn Berning im Rahmen der Konkordatsverhandlungen und auch später immer wieder beteuert hat, er hätte, um den Klerus zu schützen, nicht gegen den Judenmord protestiert, dann handelt es sich um eine selbstgerechte Verdrehung der Tatsachen. Noch vor Prozessbeginn hatte Berning den Vorsitzenden Richter Crohne aufgesucht, um mit ihm den Fall seines Kaplans zu besprechen. Er kannte ihn bereits aus den Konkordatsverhandlungen; damals hatte Crohne im Justizministerium gearbeitet.
Der habe sich – so Berning – durchaus positiv über den Angeklagten geäußert: Prassek und die Mitangeklagten seien „gute Geistliche“. Berning war nach der Unterredung davon ausgegangen – so behauptete er jedenfalls später -, dass zwar eine Verurteilung wegen Landesverrates erfolgen, aber kein Todesurteil gesprochen werden würde. Zu der Unterredung mit Richter Crohne ist kein Protokoll bekannt geworden und auch Berning hat nach 1945 kein Gedächtnisprotokoll vorgelegt oder auf andere Weise genauer erklärt, was überhaupt besprochen worden war.
Der Volksgerichtshof war alles andere als ein legitimes Gericht, sondern ein Terrorinstrument des NS-Staates. Crohne war im November 1942 dort zum Vizepräsidenten berufen worden, als Spezialist für den Tatvorwurf der Wehrkraftzersetzung, und nahm dazu 1944 in der Zeitschrift „Der SA-Führer“ Stellung:
Seid gewiss, Frontkameraden, dass der Volksgerichtshof … auf der Wacht steht, um das abzusichern, was eure beispiellose Tapferkeit gewonnen hat. … Die Heimat zeigt sich in diesem Krieg eurer würdig und die wenigen andersdenkenden Verbrecher werden rücksichtslos ausgemerzt.
Niemals käme ein Kenner des Systems, wie Berning es nun einmal war, auf die Idee, dass in Sachen Prassek etwas anderes zu erwarten gewesen wäre als das Todesurteil. Angesichts des regimetragenden Verhaltens des Bischofs bleibt hier Raum für die Annahme, dass er der Staatsraison – im Sinne Crohnes – den Vorzug gegeben haben könnte. Dem stellte Berning nicht die unmissverständliche Forderung nach Freilassung Prasseks und der anderen Geistlichen entgegen, was ihm Kraft seiner bischöflichen Autorität durchaus möglich gewesen wäre, sondern er ließ sich zu einem Gnadengesuch überreden.
Bernings Biograf, der Osnabrücker Klemens-August Recker behauptet, der Bischof hätte keine andere Wahl gehabt, weil sein Kaplan rückhaltlos gestanden und damit seine Schuld anerkannt hätte. Damit verdreht Recker die Tatsachen: Ein Geständnis ist kein Schuldanerkenntnis. Der standhafte Prassek war nämlich im Prozessverlauf seinen systemkritischen Positionen treu geblieben.
Berning dagegen hatte sich vielfach als Anhänger des Nazisystems offenbart: Bereits nach seinem Treffen mit Adolf Hitler vom 26. April 1933 gab der Bischof seiner Überzeugung Ausdruck, dass nun der rückhaltlose Kampf gegen Bolschewismus und Gottlosigkeit geführt werden würde. Als Hermann Göring ihn im Juli 1933 zum Preußischen Staatsrat ernannte, ließ der Bischof verlauten: Die deutschen Bischöfe hätten schon längst den neuen Staat bejaht und in diesem Sinne werde er nichts unversucht lassen, dem neuen Staat nicht allein mit Worten die Treue zu beweisen. Man diene dem Staat „mit heißer Liebe und allen Kräften“. Bei einem Besuch im Emslandlager Aschendorfer Moor begrüßte Berning 1936 ausdrücklich den hier praktizierten Terror gegen Oppositionelle.
Von all diesem schändlichen Paktieren mit dem Nazisystem dürfte Kaplan Prassek nichts gewusst haben. Letztlich wurden die angeklagten Geistlichen wegen Landesverrats zum Tode verurteilt, und zwar konkret wegen „Rundfunkverbrechen und Zersetzung der Wehrkraft in Tateinheit mit Feindbegünstigung“. Wie die anderen Geistlichen wurde Prassek in die Hamburger Haftanstalt „Holstenglacis“ überführt. Am 10. November 1943 wurden die vier in Minutenfolge mit dem Fallbeil ermordet, wurden also zu Märtyrern ihres Glaubens. Man mag hier einwenden, dass bei einer Hinrichtung das Mordmerkmal „Heimtücke“ nicht erfüllt sei: Es war aber das gesamte System, welches heimtückisch war, und deshalb sind derartige Tötungen Morde.
Der Leichnam Prasseks wurde im Krematorium des Konzentrationslagers Neuengamme verbrannt und die Asche in der dortigen Lagergärtnerei verstreut. In einem Kondolenzschreiben an die Familien der Ermordeten schrieb Berning, die vier seien „wie Heilige“ gestorben. Wie auch immer man „wie ein Heiliger“ stirbt – der Bischof konnte davon nichts wissen, denn den Enthauptungen hatte er nicht beigewohnt.
Ob Berning sich zumindest geschämt hat, als er den Abschiedsbrief von Johannes Prassek erhielt, ist nicht bekannt. Auch nach 1945 hatte er sein schändliches Verhalten gegenüber dem von ihm zum Priester Geweihten niemals bedauert – ebenso wenig wie sein Schweigen zum Holocaust.
Artikel des ILEX-Kreises zum „Braunen Haus“
Denkschrift ILEX-Kreis als PDF-Datei
Folge 01: Walter Bubert
Folge 02: Hans Bodensieck
Folge 03: Emil Berckemeyer
Folge 04: Josef Burgdorf
Folge 05: Fritz Bringmann
Folge 06: Anna Daumeyer-Bitter
Folge 07: Erwin Förstner
Folge 08: Ruth Gottschalk-Stern
Folge 09: Heinrich Groos
Folge 10: Gustav Haas
Folge 11: Frieda Höchster
Folge 12: Ženja Kozinski
Folge 13: Luwig Landwehr
Folge 14: Franz Lenz
Folge 15: Paul Leo
Folge 16: Hans Lücke
Folge 17: Wilhelm Mentrup
Folge 18: Luise Lütkehoff